Hallo !
Wenn in einem Mietvertrag steht:
"§24-Hausordnung"
Absatz 16. Umzug innerhalb der Wohnheims
Eim Umzug innerhalb des Wohnheims sowie von einem Wohnzeim zum anderen wird nach §21 des Mietvertrags abgewickelt. Dabei werden wegen des damit verbundenen zusätzlichen Aufswands Umzugskosten, welche z. Zt 55€ betragen. [...]"
Wird diese Pauschale nun erhöht auf sagen wir 250 €, ist man dann dann daran gebunden oder darf man sich auf seinen alten Vertrag berufen ?
Anmerkung: Man gehe davon aus, dass zur Änderung der Pauschale kein neuer Vertrag vorgelegt wurde.
auf eure Meinungen bin ich gespannt.
gruß
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"Hic Rhodos, Hic salta !"
Umzug intern im Wohnheim:Welche Angabe ist Richtig im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Einseitige Vertragsänderungen gibt es nicht, es gilt also der alte Vertrag, ganz klar.
Fraglich ist, ob solche Umzugsgebühren überhaupt rechtens sind.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Nun gut - ist die Frage ob solch eine Änderung nicht doch einseitig vorgenommen werden darf und man dagegen hätte Einspruch erheben müssen. Ich werd es auf jeden Fall mal probieren.
Über weitere GEdankengänge wäre ich dankbar.
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interesante frage.
dieses 'z.zt.
55 euro' soll ja offenbar die veränderlichkeit dieser gebühr bewirken. die eine frage ist, ob das überhaupt zulässig sein kann - wird oben ja bereits infrage gestellt - , eine andere, wie eine ggf. doch gültige anhebung geschehen kann. und dann noch das ausmaß dieser anhebung! das viereinhalbfache! dieses 'z.zt.' kann m.e. nicht eine derart hohe steigerung rechtfertigen. wenn überhaupt zulässig, dann müsste - eine moderate - anhebung m.e. genau begründet werden mit kostenrechnung und allem. und wer beschließt sie: verwaltungsrat, trägerverein, ...??
Nunja.. begründet wird es, dass immer mehr Studenten "intern" umziehen würden.
Dadurch würde ja der Verwaltungsaufwand steige und die Hausmeister müssten öfter ausrücken.
Allerdings steht dort unter §21 wie bei einem Auszug zu verfahren ist. Dort wird unter anderem eine Reinigungspauschale berechnet.
Ich finde das auch ziemlich überzogen. Da die Daten im Studenwerk bereits elektronisch erfasst sind (und ich dieser Verwaltung mit der Unterschrift im MIetvertrag zugestimmt habe) ist der "Verwaltungsaufwand" dort sehr beschränkt. Allein der Hausmeister müsste analog zu einem regulären Auszug das Zimmer abnehmen.
Ja mich würde interessieren ob das "z.Zt." eine rechtliche Bedeutung hat oder ob es eigentlich überflüssig ist.
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"Hic Rhodos, Hic salta !"
-- Editiert von Mr_Morrison am 10.01.2008 19:01:26
-- Editiert von Mr_Morrison am 10.01.2008 19:02:29
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