Unbemerkter Wasserschaden, Sache des Vermieters?

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)
Unbemerkter Wasserschaden, Sache des Vermieters?

Hallo,

im Bad ist ein Schaden schleichend entstanden, ich wohne zur Miete bei einer Wohnbaugesellschaft.
Und zwar hat sich unbemerkt der Siphonanschluss am Badewannenabfluss gelöst, das Wasser hat sich natürlich unter der Badewanne gesammelt. Aufgefallen ist dies erst dadurch, dass die Bodenfliesen vor der Badewanne leicht kippeln und beim Draufstellen drängt Wasser aus den Fugen. Jetzt ist natürlich alles zu spät, ich denke mal, der Fliesenleger wird dafür gleich ein paar Hunderter verlangen.
Das ist auch so ein Abfluss mit Drehknopf am oberen Wannenrand, der über einen Hebelmechanismus den Abflussstopfen samt Deckel betätigt. Was unter dem 10cm großen Deckel passiert, kann ich nicht einsehen.
Wer ist für so was verantwortlich, ich denke der Vermieter, oder? Nicht das die mir einreden wollen, ich müsse vor Benutzung den korrekten Sitz des Siphon kontrollieren oder so, was mein Ihr dazu?

MfG


-- Editiert von Mark72 am 19.04.2006 21:19:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Mark72,

die Beseitigung des Schaden, so wie Du ihn schildertest ist tatsächlich Vermietersache.

Du must jetzt unverzüglich den Schaden Deinem Vermieter melden und in um Beseitigung bitten. Bitte um eine Eingangsbestätigung Deiner Schadensmeldung.

Eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung und Mietminderungsandrohung ist hier noch verfrüht und könnte Dein Verhältnis zum Vermieter belasten.

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
puh, da bin ich erst mal beruhigt.
Gemeldet habe ich das schon, morgen will einer von der WBG samt Klempner und Fliesenleger den Schaden begutachten.
Mir ging es darum, nicht das die mir was unterstellen wollen, von wegen Schadenminderungspflicht, das hätte man doch merken müssen oder so ähnlich.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

So etwas muss man nicht ständig kontrollieren. Das fällt unter höhere Gewalt und wird auch durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernommen.

Jetzt ist natürlich alles zu spät, ich denke mal, der Fliesenleger wird dafür gleich ein paar Hunderter verlangen.
Richte Dich mal auf eine größere Baustelle ein. Mit ein paar Hundertern wird der vermieter nicht auskommen.

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