Unbenutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

10. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)
Unbenutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

Hallo nochmal
Nachdem ich hier fragen zu der Heizkostenabrechnung hatte habe ich nun eine Frage zur Betriebskostenabrechnung:
Bei uns werden Müllabfuhr,Allgemeinstrom.Wasser und Kanalgebühren über die Personentage abgerechnet.Zur Info (Im Mietvertrag steht den aufgelisteten Posten :Personen und nicht Personentage) falls es wichtig ist.
Dieses Jahr steht eine Wohnung komplett leer.Ich habe mal gelesen das er die Wohnung(die leersteht) bei den oben genannten abrechnungen mit einer person berechnen muß (und zwar auf seine Kosten 365 Personentage)Stimmt das ???Gilt das auch dann für die anderen Gebühren die auf qm umgerechnet werden und er die qm mit einberechnen muß die die leerstende Wohnung hatt ??
Danke im vorraus

-----------------
""

-- Editiert thomas1973 am 10.11.2014 14:19




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1390x hilfreich)

quote:
Personen und nicht Personentage


Das ist doch das selbe, es wird berechnet, an wie vielen Tagen eine Person in der Wohnung wohnt.

quote:
mit einer person berechnen muß


Richtig.

quote:
und er die qm mit einberechnen muß die die leerstende Wohnung hatt ??


Ja logisch, ein Leerstand geht bei den Betriebskosten immer zulasten des Vermieters.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo habe diesen Tex gelesen:Alle Personentage werden addiert, die Kosten - zum Beispiel Müllgebühren - werden durch die Anzahl der Personentage dividiert, der so errechnete Faktor wird dann mit den Pesonentagen der jeweiligen Wohnung multipliziert.
Rechnunsexempel
5 Mietwohnungen :
Wg A = 4 Personen = 4x365
Wg B = 2 personen = 2x365
Wg c Leerstehend ganzes Jahr= 1x365 Kosten füe den Vermieter)
Wg D=1Person Wurde nach ihren auszug 2 Monate Renoviert =10 Monate Mieter /2 Monate Vermieter = 365Tage
Wg E =1 Person = 365 Tage
Macht zusammen= 9x 365 Tage umzulegen also 3285 Tage...auf die Posten mit Personentage "richtig"??
Danke das du trotzdem geantwortest hast
Liane46 ;_)))

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Wohnung A und B sind ja zusammen 7 Personen ..Fakt
die leerstehende Wohnung (C) muß er mit 1 Person berechnen Fakt.Auch wenn Wohnung (D) zwischendurch Revoniert worden ist muß unterm Strich 365 Tage berechnet werden (1Person zieht aus -Renoviert neue Mietersuche (Zeit wo die Wohnung nach Renovierung leer steht- 1Person zieht wieder ein)Fakt
Wohnung E 1 Person Fakt
Macht auf Jahr zusammen 9 Personen je 365 Personentage Richtig ??? Oder kann er nur die Personentage berechnen wo wirklich jemand gewohnt hatt (also die Renovierungszeit und leerstand bis neueinzug abrechnen)

-----------------
""

-- Editiert thomas1973 am 10.11.2014 15:17

-- Editiert thomas1973 am 10.11.2014 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Kann mir jemand beantworten ob mein oben aufgeführtes Rechenexempel so richtig ist ???
Danke für eure antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6771 Beiträge, 2364x hilfreich)

quote:
Wg D=1Person Wurde nach ihren auszug 2 Monate Renoviert =10 Monate Mieter /2 Monate Vermieter = 365Tage


Ich versteh nicht was die 10 Monate Mieter dazwischen sollen.
Bei 2 Monate Vermieter da Leerstand und 10 Monate Mieter teilen sich die 365 Tage in 1x 61 Tage und 1 x 305 Tage auf.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14886 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo thomas1973,

du machst es dir zu kompliziert, das mit den Personentagen braucht man doch nur, wenn es Schwankungen gab (Kind geboren, Ex ausgezogen etc.).
Bei euch scheint es aber immer 9 Personen gewesen zu sein (keine zählt auch als eine), oder?
Dann ist für Wohnung D 1 Person abzurechnen, 1/9 der Gesamtkosten (davon dann 2/12 Vermieter und 10/12 Mieter - aber das geht dich eigentlich nichts an).

quote:
Oder kann er nur die Personentage berechnen wo wirklich jemand gewohnt hatt (also die Renovierungszeit und leerstand bis neueinzug abrechnen)
Nein, kann er - normalerweise - nicht. Und das ist auch nur gerecht, denn bei der Renovierung wird schließlich auch Wasser verbraucht, es fällt Müll an, der Hausflur wird verschmutzt u.s.w. (manches sogar mehr als gewöhnlich).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für deine Antwort :
Das heißt wenn ich das richtig verstehe :
9 Mieter x365 Tage = 3285 Personentage
Wir sind 4 Personen also =4x365=1460 Personentage
Dann müßte die Formel lauten
Beispiel:
Wasser und Kanalgebühren
Kosten 2000 Euro : 3295 Personentage x 1460 Personentage= Meine Kosten =888,88 Euro
Ich möchte es nur genau verstehen deshalb frage ich so detalliert nach
Ich Danke euch schon mal recht Herzlich für eure Mühe und Verständniss.
Wünsche euch einen schönen Mittwoch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14886 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

ich hatte extra den einfacheren/anderen Rechenweg vorgeschlagen, auch um die Methode und den Rechengang der Verwaltung zu überprüfen.

Mal mit deinen konkreten Zahlen (ist einfacher Dreisatz):
2000 Euro geteilt durch 9 Personen mal 4 Personen = 888,88 Euro - Voilà, Probe bestanden.

Erst wenn es unterschiedliche Personenzahlen gibt (hinzuzug oder wegzug innerhalb des Jahres), dann muss man ganz genau rechnen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.298 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.