Unbenutzte vermietet Wohnung, Heizpflicht ?

9. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Unbenutzte vermietet Wohnung, Heizpflicht ?

Hallo ihr lieben,
ich bräuchte eure Hilfe was ich meinem Vermieter sagen kann, wenn überhaupt.

Es geht darum das die Wohnung unter mir zwar vermietet ist, aber seit zwei Jahren leer steht.
Der Mieter kommt ganz selten lediglich mal kurz vorbei.

Die Fenster sind fast alle in der Wohnung durchgängig auf und es wird nicht geheizt.
Dadurch habe ich starke Probleme meine Wohnung zu beheizen.

Ich komme z.b. gerade von der Arbeit, im Wohnzimmer hatte ich in der Zeit alle Fenster und die Wohnzimmertür zu.
Heizung war auf drei gestellt.

Die Raumtemperatur in Kopfhöhe ist ca. 20 Grad, auf dem Fussboden habe ich 16 Grad.
Bei 17 Grad dauerhaft kann man wohl schon die Miete kürzen und wenn es draussen kälter wird, wird es in der Wohnung ja noch schlimmer.

Da es eine Altbauwohnung mit hohen Decken ist, habe ich mir schon einen Deckenventilator gekauft der die warme Luft an der Decke leicht nach unten pustet.
Das bringt aber leider nicht viel.

Man merkt sehr deutlich die Bodenkälte, die ja wohl eindeutig von der unbeheizten Wohnung unter mir kommt !

Mir geht es nicht um Mietkürzungen oder Streit, ich möchte einfach meine Wohnung vernünftig beheizen und nutzen.
Im letzten Winter war das schon unerträglich und dieses Jahr möchte ich das nicht wieder erleben.

Finde das an sich schon eine Frechheit bei dem Wohnungsmangel, das der Mieter seine Wohnung nicht benutzt und diese so anderen nicht zugänglich macht.
Laut einem Nachbar der beim Jobcenter arbeitet, wird diese Wohnung vom Amt bezahlt.

Ich meine gelesen zu haben, dass wenn eine Wohnung nicht vermietet ist, muss der Vermieter diese beheizen.
Wie ist das bei einer vermieteten Wohnung, kann der Vermieter verlangen das diese beheizt wird, obwohl der Mieter nie da ist ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Schon interessant das Ihr Nachbar über vertrauliche Daten mit Dritten plaudert.

Datenschutzgesetz, ich würde damit nicht so groß hausieren gehen, dass Ihr Nachbar Ihnen diese Info gegeben hat.

Damit könnten sie Ihren Nachbarn in ernste Schwierigkeiten bringen.

Ist wohl seine Sache wie oft er in seiner Wohnung ist.
Das geht Sie einfach mal so gar nichts an.

Zu der Wärme, wäre zu prüfen wie die Böden gedämmt sind.
Warme Luft steigt nun mal auf.
Daher kann das schon mal ein Grund sein warum es im Bodenbereich Kühler ist wie im Kopfbereich.

Dazu, evtl. haben Sie an den Fenstern oder Türen eine schlechte Dämmung (Müssen Sie nicht bewusst mitbekommen), was dazu führt das nun mal kühle Luft einkehrt und diese wird zum Boden gedrängt.

Also wie Sie sehen, es muss nicht unbedingt an Ihrem Nachbarn liegen.

Was ich mich aber frage, woher wollen Sie denn wissen das dieser die Wohnung nicht beheizt???
Sind Sie bei ihm eingebrochen und haben nach geschaut?

Nur da er die Fenster offen hat, muss es nicht bedeuten das er die Wohnung nicht beheizt.



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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Heizung war auf drei gestellt.

Die Raumtemperatur in Kopfhöhe ist ca. 20 Grad, auf dem Fussboden habe ich 16 Grad.
Bei 17 Grad dauerhaft kann man wohl schon die Miete kürzen und wenn es draussen kälter wird, wird es in der Wohnung ja noch schlimmer.


Aber nicht wenn die Heizung nicht voll aufgedreht ist.

quote:
Ich meine gelesen zu haben, dass wenn eine Wohnung nicht vermietet ist, muss der Vermieter diese beheizen.


Das ist falsch. Der kluge Vermieter stellt die Heizung dann zumindest auf Frostschutz, damit sie nicht einfriert. Zu mehr ist er nicht verpflichtet. Eine un- bzw. kaum beheizte Wohnung in der Nachbarschaft gehört zum Lebensrisiko und ermächtigt nicht, deshalb die Miete zu mindern. Siehe auch hier:

quote:
Sachverhalt: In dem oben genannten Fall standen die Nachbarwohnungen des Mieters den ganzen Winter über leer. Dies hatte zur Folge, dass die Wände der Wohnung auskühlten, da die Temperatur dieser Wohnungen durch den Vermieter nur auf Frostschutz reguliert wurde. Der Mieter war dementsprechend der Ansicht, dass die Miete zu mindern sei, da der höhere Verbrauch aufgrund des Leerstands einen Mangel darstelle.

Amtsgericht Frankfurt an der Oder: Das AG Frankfurt (Oder) folgte dieser Ansicht nicht. Der Mieter habe keinen Anspruch darauf, dass benachbarte Wohnungen bewohnt und damit beheizt sind. Der Mieter habe auch keinen Anspruch darauf, dass leer stehende Wohnungen durch den Vermieter auf eine bestimmte Temperatur beheizt werden. Wohnungsleerstand in einem größeren Mietshaus sei zum normalen Lebensrisiko zu zählen.



Aber du könntest den Vermieter mal darauf hinweisen, dass der Mieter falsch lüftet (Kippstellung statt Stoßlüftung) und offenbar kaum heizt, denn der Vermieter wird nicht scharf darauf sein, dass ihm da die Bude wegschimmelt. Möglicherweise wird der Mieter schon an den Vermieter herangetreten sein und Schimmelbildung moniert haben. Dann weiß der Vermieter dank deiner Aufmerksamkeit auch gleich, woher der Schimmel stammt. ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabrina74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort Anjuli123.

Werde die Heizung bevor ich später zur Arbeit gehe mal voll aufdrehen und sehen ob sich an der Temperatur etwas ändert.
Zumindest vom Handgefühl hatte sich da nie etwas geändert.

Das mit dem Schimmel ist eine gute Idee, ich denke den möchte niemand in seiner Wohnung haben.
Das passt zu den Gerüchen die aus der Wohnung kommen, wenn man im Treppenhaus daran vorbeigeht. Es Müffelt ganz schön modderig.

Der Mieter wird sich aber noch nicht beim Vermieter gemeldet haben, der ist mehr als komisch.
Da sind so Sachen passiert wie: Eingangstür eingetreten weil vermutlich Schlüssel verloren, Briefkastenschloss wurde entfernt und ist nun mit einer Metallkette und Bügelschloss abgeschlossen.
Hin und wieder kommt der Mieter vorbei, liefert kurz zwei Hunde in seiner Wohnung ab die den Rest des Tages dann jämmerlich Jaulen und Bellen.
Zu Zeiten wo der Mieter noch täglich in seiner Wohnung war, hatte dieser auch ein Verlängerungskabel aus seinem Küchenfenster in den Keller gelegt und dort an die Gemeinschaftsdose angehangen.

Den Vermieter scheint das alles nicht zu interessieren, was mit seiner Wohnung passiert...solange Miete gezahlt wird.

Ich werd gleich mal anrufen und sehen was er zu der Schimmelgefahr sagt.

Edit:
@Monopolist:

Zitat:
Was ich mich aber frage, woher wollen Sie denn wissen das dieser die Wohnung nicht beheizt???
Sind Sie bei ihm eingebrochen und haben nach geschaut?

Ich ging davon aus, da die Fenster in der Wohnung ja fast alle Rund um die Uhr auf sind. Da die Wohnung im Erdgeschoss liegt, sieht man das ganz gut wenn man zum Hauseingang geht.

Ich verstehe das mein Beitrag auch missverstanden werden kann, aber hier handelt es sich doch um einen wirklich "komischen" Mieter und nicht den Normalfall.
Ich versuche auch nicht aus Spargründen irgendwelche Kosten auf andere abzuwälzen, als die Wohnung noch dauerhaft bewohnt wurde hatte ich diese Probleme mit der Bodenkälte nicht.
Das fing erst im vorletzten Winter an, seit dem der Mieter seine Wohnung nicht mehr bewohnt.
Was nicht nur mein Eindruck ist, bin ja berufstätig und nicht rund um die Uhr zu Hause, sondern auch die der anderen Nachbarn.

Daher "dachte" ich das es nur daher kommen kann.

-- Editiert Sabrina74 am 09.12.2013 16:41

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ich ging davon aus, da die Fenster in der Wohnung ja fast alle Rund um die Uhr auf sind. Da die Wohnung im Erdgeschoss liegt, sieht man das ganz gut wenn man zum Hauseingang geht.


Das heißt nicht, dass sie nicht beheizt wird. Mieter werden oft erst dann sparsam, wenn sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Aber solange das Amt zahlt... ;)

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