Unbewohnbarkeit-Mieterrechte?

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
maatz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbewohnbarkeit-Mieterrechte?

Hallo,

da ihr bislang nicht geantwortet habt, will ich das Problem etwas strukturieren:

1. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist nicht unbedingt vertrauensvoll.

2. Es ist durchgesickert, dass das Haus in Kürze (2 Monate) saniert(Modernisierung+Instandsetzung) werden soll. Das Haus zeigt deutliche Schäden auf (Risse u.a.), die Modernisierung muss wohl ohne Mieter im Haus durchgeführt werden.

3. Im Zuge dieser Planung wird das Objekt von einem Statiker als unbewohnbar eingestuft. Die Stadt drängt auf Räumung so schnell wie möglich.(3 Wochen)

4. Weder von den Plänen der Modernisierung (Punkt 2) noch von der Unbewohnbarkeit(Punkt3) ist der Mieter bisher informiert worden. "Mietergespräche" sollen demnächst stattfinden.

Ich bitte die Erfahrenen und Fachkundigen unter Euch um Rat, wie man sich nun verhalten sollte bzw. was für Mieterrechte, Vermieterpflichten bestehen. Aufgrund Punkt 1 und Punkt 4 habe ich den Verdacht, dass der Mieter schnell "überrollt" werden soll, auszuziehen und dass das Argument: "Stadt erklärt Haus für unbewohnbar, in Kürze ist hier alles dicht": benutzt wird, um die Mieter zu schnellen für sie ungünstigen Kompromissen zu überreden.
Wie gesagt, die Mieter müssen wohl in den nächsten drei Wochen raus. Meiner Meinung nach trägt aber der Vermieter die Verantwortung für dieses Problem, weil der marode Zustand längst bekannt ist und weil er die Mieter einfach nicht über seine Pläne informiert (keine Modernisierungsankündigung usw.).

Ich bitte um Rat, Gruß Maatz!

-- Editiert von maatz am 02.05.2006 20:40:21

-- Editiert von maatz am 02.05.2006 20:46:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

eigentlich müßte der VM für die Dauer der Unbenutzbarkeit der Wohnung eine Ersatzwohnung stellen auch für den Umzug sorgen bzw. dich in einem Hotel wohnen lassen (natürlich auf seine Kosten).
Außerdem müßte geklärt werden, wie lange der Umbau stattfindet bzw. welche Umbaumaßnahmen getroffen werden.
Man kann den Mieter nicht einfach 1 Woche vor Beginn der Sanierung auf Mietwohnungssuche schicken.

Es sollen doch demnächst Mietergespräche stattfinden. Darauf achten, welche Kosten ersetzt werden z.B. Umzug. Willst du mal wieder in deine alte Wohnung zurück? Alles schriflich festlegen.

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#2
 Von 
maatz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

das Mietergespräch war schlecht, man hat das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.

-der Vermieter kann meines Erachtens keine gleichwertige Eratzwohnung anbieten (dort gehts schon los: was ist Gleichwertig, muss ich die EW akzeptieren?)

- der VM will nicht mehr als den Umzug bezahlen. Man solle sich als Mieter doch schleunigst kümmern, da sonst Zwangsräumung von Stadt droht

- es kommt nichts schriftliches. Ist denn der Vm nicht verpflichtet, schriftlich zu informieren bei solchen Ereignissen. Woher weiss ich denn ob, durch wen und wann das Haus für unbewohnbar erklärt wurde? Zum Schluss denkt der sich das aus, um die Mieter wegen Modernisierung aus dem Haus zu kriegen.

Einem anderen Mieter wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, und bezüglich des "Termins der Unbewohnbarkeit" gesagt, man müsse das nicht so eng sehen. Zu mir wird gesagt, in Punkt 2 Wochen müsse ich draußen sein, es wurde nichts angeboten außer den Umzugskosten.

Insgesamt diese Hausverwaltung (Anwaltsbüro) unseriös und will bei den Mietern auf Dummfang gehen. Es kann doch nicht sein, dass ich nichts erfahre und im Mietergespräch mir gesagt wird: in 2 Wochen ausziehen, wir bezahlen bloss Umzug. Am besten wäre wohl ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Könnt ihr mir helfen, wie ich mich verhalten sollte, welche Druckmittel, Argumente und Rechte ich habe für die geschickte Verhandlung mit dem VM?

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#3
 Von 
Anja19
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

ich bin da zwar vollkommener Laie aber wenn ich höre das die Hausverwaltung ein Anwaltsbüro ist würde ich mir schleunigst auch einen Anwalt suchen. Vielleicht kann man sich im Haus zusammenschliessen und gemeinsam einen Anwalt damit beauftragen. Zumindest würde ich aber mal bei der Mieterschutzbund nachfragen wie das in solchen Fällen aussieht.

Ciao
Anja

0x Hilfreiche Antwort

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