Und noch eine Frage zu Untermietern

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Blackman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Und noch eine Frage zu Untermietern

Hallo,

ein weiteres Problem von uns stellt sich wie folgt dar:

Einer der Mitbewohner unserer 3er WG ist nach Unstimmigkeiten mit einem anderen im Januar ausgezogen. Er hat damals fristgerecht gekündigt, d.h. die Frist von drei Monaten läuft Ende März ab. Er müsste also eigentlich noch für die drei Monate die volle Miete zahlen.

Wir konnten jedoch für den Februar einen Untermieter finden, der einen Untermietvertrag mit uns zwei in der WG verbleibenden Mitbewohnern unterschrieb. Der Ex-Mitbewohner gab dem Untermieter seine Schlüssel, ohne dass wir ihn irgendwie dazu zwingen mussten (wir sind alle vom selben Verein und es ist ja zu seinem Vorteil).

Nun haben wir für März leider keinen weiteren Untermieter gefunden, d.h. unser Ex-Mitbewohner muss für die Miete aufkommen. Er behauptet nun allerdings, dass durch die Schlüsselübergabe seine Kündigungsfrist hinfällig geworden wäre und er nicht weiter verpflichtet wäre, die Miete nebst Nebenkosten zu entrichten. Wir sind jedoch felsenfest davon überzeugt, dass er auf jeden Fall zahlen muss! Wie sieht das rechtlich aus?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Versteh ich nicht - habt ihr nun einen neuen Untermieter oder nicht? Wollt ihr aus einer 3-er-WG eine 4-er-WG machen? Wieso soll euer ehemaliger Mitmieter weiterzahlen, wenn er die Schlüssel bereits mit eurem Einverständnis an den neuen Untermieter übergeben hat? Seid ihr sicher, dass ihr WG-fähig seid? Vielleicht sollte sich jeder von euch eine eigene Wohnung nehmen?!

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blackman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es soll eine 3er-WG bleiben. Der Ex-Mitbewohner ist vor ablauf seiner kündigungsfrist ausgezogen und wir haben einen zeitlich befristeten untermietvertrag über einen monat mit dem zwischenmieter gemacht. Ursprünglich waren wir alle drei gleichberechtigt im Hauptmietvertrag drin. Hm, ist das verständlich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Natürlich muss der Ex-Mitbewohner die Miete für März zahlen.

Der Untermietvertrag wäre übrigens ungültig gewesen, da er von allen Hauptmietern, also auch dem Ex-Mitbewohner unterschrieben werden muss. das gilt auch für die Zukunft.

Die Kündigung des Ex-Mitbewohners ist ebenfalls ungültig, da er gar nicht alleine kündigen kann. Er muss also auch über den März hinaus sein Miete weiterzahlen, wenn kein Untermieter gefunden wird.

Ich gehe dabei davon aus, dass alle 3 im Mietvertrag als Mieter stehen.

-- Editiert von hh am 22.02.2005 22:10:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen