Hallo,
ich bin Mieter. Heute kam der Mieter ein Stockwerk unter mir zu mir und sagte mir, dass es aus der Decke tropfe.
Es wurde ein Handwerker gerufen der das Problem in meiner Dusche fand, anscheinend ist die Dichtung vom Siphon defekt bzw. hat sich dieser irgendwie gelockert.
Es wurde über Jahre hinweg (mind. 5-6) nichts an der Wohnung seitens dem Vermieter gemacht. Hafte ich für den Schaden, der offensichtlich durch den Verschleiß eines Teils entstanden ist? Bin ich verantwortlich Dichtungen im Bad zu überprüfen? Probleme damit waren mir nicht bekannt, ich habe also nicht versäumt jemanden zu informieren.
Der Mieter unter mir hat Schäden an der Tapete. Außerdem stehen natürlich die Kosten des Handwerkereinsatzes im Raum.
Viele Grüße und Danke
feo
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Undichte Dusche
9. März 2011
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Frage vom 9. März 2011 | 15:59
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Undichte Dusche
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#1
Antwort vom 9. März 2011 | 16:37
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Das macht die Gebäudeversicherung, um ganz genau zu sein, Leitungswasser + Haftpflicht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 9. März 2011 | 17:01
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke Boogus für Ihre ausführliche Antwort!
Was meinen Sie mit "Sifon zurückbehalten haben"?
VG
-- Editiert am 09.03.2011 17:03
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