Undichte Fenster Altbau

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Fenster Altbau

Hallo, guten Tag,

wir sind im März in eine Altbauwohnung gezogen. Bei der Besichtigung haben wir schon gesehen, dass die Fenster nicht so schön sind, aber wir hatten vor, sie (zumindest von Innen) selber zu lackieren. Also kein Thema.

Nun haben wir aber festgestellt, dass zwischen Fensterflügeln und Fensterrahmen überall schwarzer Schimmel ist.
Es handelt sich um sehr alte Sprossenfenster aus Holz. Das Holz ist verzogen, ein Fenster schliesst überhaupt nicht richtig ab. In der Küche sind von acht Glasflächen, vier blind (also milchig), wir hatten das bei der Besichtigung gar nicht so wahrgenommen, da die Fenster alle recht schmutzig waren.

Hinzu kommt noch, dass die Wohnung trotz aufgedrehter Heizung nicht wirklich warm wird.... Zumindest im unteren Drittel der Höhe.

Nun habe ich aber verschiedene Urteile bzgl. Fenster in Altbauten gelesen, und bin mir unsicher, ob ich bzgl. unserer Fenster irgendwelche Rechte habe. Vor allem, weil wir die Mängel vor tatsächlichem Mietbeginn gar nicht so registrieren konnten, infolgedessen den Mietvertrag also trotz Mängel an den Fenstern unterzeichnet haben.

Als kurze Info:
Die Fenster der Mieter im Erdgeschoss sind teilweise ausgewechselt, teilweise ausgebessert.
Hat diese Tatsache einen Einfluss auf unser Anliegen?

Vielen Dank im Voraus für evtl. Antowrten.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Einfach den Rahmen säubern und ein Dichtband auf den Rahmen aufbringen......... fertig.

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#2
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den wertvollen Tipp.
Vielleicht können SIe mir auch sagen, wie ich die blinden Fenster wieder durchsichtig kriege und das verzogene Fenster wieder so hinkriege, dass es richtig schliesst.
Ich dachte dieses Forum heisst 123 Recht und nicht 123 DIY.

Ich würde gerne wissen, ob ich irgendwelche Rechte als Mieter auf dichte und schliessende Fenster habe.
Vor allem, weil wir den Mietvertrag trotz Mängel unterschrieben haben, weil die Mängel da für uns nicht erfassbar waren.



-- Editiert von b-dorf am 29.05.2018 09:55

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Ich würde gerne wissen, ob ich irgendwelche Rechte als Mieter auf dichte und schliessende Fenster habe.


nein - dichte,
ja - schließende.

Zitat (von b-dorf):
weil die Mängel da für uns nicht erfassbar waren.
Die fensterscheidebn waren zum Zeitpunkt der Besichtigung noch nicht in dem monierten Zustand.

Anmerkung: Grade im Altbau sollten die Fenster nie vollkommen abgedichtet werden, da ansonsten häufig Schimmelbildung auftritt.

Zitat (von b-dorf):
Hat diese Tatsache einen Einfluss auf unser Anliegen?
Indirekt bestimmt, da dem Vermieter das Problem grundsätzlich bekannt ist. Ob er sich dem Problem aber annimmt oder mit gemietet wie gesehen argumentiert, wissen doch wir nicht.

Berry

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Vielleicht können SIe mir auch sagen, wie ich die blinden Fenster wieder durchsichtig kriege
Neue einbauen oder so lassen wie sie sind.

Zitat (von b-dorf):
und das verzogene Fenster wieder so hinkriege, dass es richtig schliesst.
Mit "richtig" schliessen ist die Dichtigkeit gemeint? Dann habe ich das bereits erklärt: Dichtband auf den Rahmen aufbringen. Fertig.

Zitat (von b-dorf):
Vor allem, weil wir den Mietvertrag trotz Mängel unterschrieben haben, weil die Mängel da für uns nicht erfassbar waren.
Jetzt fängt es an schwierig zu werden. In einem Altbau sind dichte Fenster nicht unbedingt selbstverständlich, daher kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen: Gemietet wie besichtigt. Schließen, also im Sinne von verschlossen, nicht von selbst aufgehend, muss als Eigenschaft vorhanden sein. Ist das so?
Meiner Meinung nach ist es normal, dass man gerade vor der Anmietung eines Altbaus, verschiedene Dinge verstärkt kontrolliert. Bei Holzfenstern ist es unerlässlich deren Passform zu überprüfen. Aber Holz arbeitet auch. Wenn das Fenster heute dicht ist, kann es morgen zugig und übermorgen wieder dicht sein. Ich sehe das in solch einem Fall nicht als Mangel, sondern als natürliche Eigenschaft an.
Ich bezweifle, dass du rechtlich etwas wirst ausrichten können, daher der DIY Vorschlag.

Signatur:

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#5
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Auch wenn sie mir nicht in den Kram passen ;) , weiss ich nun wenigstens Bescheid.
LG

-- Editiert von b-dorf am 29.05.2018 10:46

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#6
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, das Ganze lässt mir nun doch keine Ruhe....

Es geht ja nicht um ein wenig undichte Fenster, die man mal eben mit Dichtband isolieren könnte, die Fenster sind in einem wirklich desolaten Zustand.

Ich bitte Sie, sich die Bilder anzuschauen, und dann noch einmal zu beurteilen, ob wir nicht tatsächlich ein Anrecht auf neue Fenster, haben.
Wir haben zwar noch nicht mit unserem Vermieter gesprochen, aber unsere Nachbarn hatten auch ein paar Anliegen, und erst als mit Mietkürzungen gedroht wurde, wurde reagiert.
Der hat anscheinend echt Stacheldraht in den Taschen.
Es ist für mich wichtig, zumindest einen Trend hier zu erfahren, (bevor wir auf unseren Vermieter zugehen, und evtl. das Verhältnis nachhaltig negativ beeinflussen), ob unser Anliegen zurecht und vor allem mit Aussicht auf Erfolg (im Streitfall) angebracht wird.


https://ibb.co/ggjXhd
https://ibb.co/e0fioJ
https://ibb.co/mDJEvy
https://ibb.co/bLwOoJ
https://ibb.co/ddsJNd
https://ibb.co/jTbdNd
https://ibb.co/hQuXhd
https://ibb.co/nwp9TJ
https://ibb.co/bG9Xhd
https://ibb.co/jPpnFy
https://ibb.co/bQenFy

-- Editiert von b-dorf am 01.06.2018 12:51

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#7
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

nicht alles "was Gold ist glänzt", nicht alles "was Grau oder Schwarz scheint ist Schimmel"!
Den Vermieter auf Abhilfe auffordern mit Fristsetzung, ggf. zweite und dann Mietminderung.
Bei einer Modernisierung sind die Kosten der Instandhaltung Gegen zu rechnen, also mindernd.
Die Modernisierungskosten, abzügl. der Instandhaltungskosten, sind max. zu 11% Umlagefähig, aber dafür hat man neue Fenster und seine Ruhe...

Grüße,
WilPa

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