Undichte Fenster - Welcher Grad muss vorliegen um einen Anspruch geltend machen zu können?

23. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Durchlauferhitzer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Fenster - Welcher Grad muss vorliegen um einen Anspruch geltend machen zu können?

Hallo!
Ich habe zum Thema Mietminderung
herausgefunden, dass undichte Fenster einen Tatbestand darstellen. Meine Frage ist nun:
Welcher Grad der Undichtheit muss vorliegen um einen Anspruch geltend machen zu können?
Bei meinen Fenstern zieht unten kalte luft ein, die die Rumtemperatur erheblich beeinflusst. Allerdings ist es eher eine schleichende Kälte als ein wirklich starker Luftzug.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Durchlauferhitzer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist natürlich Raumtemperatur gemeint.
Gibt es in diesem Forum denn keine Möglichkeit ernsthafte Lösungsvorschläge zu erhalten? Ich erhalte ständig nur Antworten wie Fake, Efak etc. oder irgendwelche unsinnigen Vorschläge.
Ich habe ein echtes Problem mit meinem Vermieter, dessen Schwiegersohn Anwalt ist. Er versucht seine Mieter ständig abzuzocken. Leider bin ich momentan nicht so flüssig, sonst würde ich mir einen guten Anwalt suchen und Euch nicht mit meinen Fragen belasten. Ich habe durch ihn und seine fiesen Tricks schon mehr als 600
Euro verloren. Also bitte, ich brauche ernstgemeinte Ratschläge!

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#3
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Kündigen und ausziehen

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#5
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also erst einmal, haben Sie Ihren Vermieter auf den Umstand hingewiesen? Wenn nicht teilen Sie ihm das mit und setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung des Umstandes. Sie sollten auch gleich formulieren, dass Sie eine Mietminderung in Anspruch nehmen werden, sollte er nicht tätig werden.

Wieviel Sie kürzen können, entnehmen Sie den Seiten des Mieterbundes.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Durchlauferhitzer
ihre fragen klingen leider nach faks..:(
gegen ihren vermieter könne sie sich "kostengünstig" wehren. wenden sie sich an ihren örtlichen mieterverein, die helfen ihnen sicher.
gruss,
kristijan

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#8
 Von 
Durchlauferhitzer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@KristijanM
...und ich dachte immer, ein Mietrecht-Forum sei ein
Ort, an dem man sich Hilfe holen kann und kein Chatroom für gelangweilte Pseudospassvögel. Na ja, hab mich da wohl geirrt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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