Undichte Fenster - schon im Mietvertrag aufgeführt

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Undichte Fenster - schon im Mietvertrag aufgeführt

So und nun zu meiner Frage.
Ich habe im Sommer eine Altbau Wohnung gemietet. Im Mietvertrag ist aufgeführt, dass je ein Fenster in 2 Zimmern einen Sprung haben.
Jedoch zieht es in der Wohnung. Auch in den anderen Zimmern ist es kalt. Soweit ich das feststellen könne aufgrund der schliessung. ich habe selbst versucht die Fenster mit so einem Gummi aus dem Baumarkt ab zu dichten doch ohne erfolg.
Was kann ich da machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Nochmal in den Baumarkt fahren und was ordentliches besorgen. Der Vermieter ist hier erstmal nicht in der Pflicht - außer die Bude fällt komplett auseinander.

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