Undichte Fenster und Haustür, Mietminderung?!

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
rio_383
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Fenster und Haustür, Mietminderung?!

Hallo zusammen,
ich benötige mal einen Rat.
Ich wohne in einer Altbauwohnung und habe in diesem Winter bemerkt, dass meine Fenster und meine Tür sehr undicht sind. Ich habe daraufhin Wärmebilder erstellen lassen und habe an 2 Fenstern und der Tür Temperaturabweichungen von 10-15 Grad. Ich heize also in den 2 Räumen für die Katz. Dem Vermieter habe ich vor ca. 6 Wochen darauf aufmerksam gemacht. Er meinte nur, dass er einen Finanzplan aufstellt ?!? Kann ich in diesem Fall die Miete mindern, bis die Mängel behoben sind? Wenn ja, wieviel? Desweiteren habe ich eine Garage (separater Mietvertrag). Vor dieser Garage hängen Wäscheleinen. Sobald ein Mieter seine Wäsche aufhängt, komme ich nur noch sehr schwer in meine Garage. Der Vermieter hat auf meinen Wunsch hin die Leine zu entfernen nicht reagiert. Was kann ich tun? Vielen Dank für die Hilfe.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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