Hallo zusammen,
ich benötige mal einen Rat.
Ich wohne in einer Altbauwohnung und habe in diesem Winter bemerkt, dass meine Fenster und meine Tür sehr undicht sind. Ich habe daraufhin Wärmebilder erstellen lassen und habe an 2 Fenstern und der Tür Temperaturabweichungen von 10-15 Grad. Ich heize also in den 2 Räumen für die Katz. Dem Vermieter habe ich vor ca. 6 Wochen darauf aufmerksam gemacht. Er meinte nur, dass er einen Finanzplan aufstellt ?!? Kann ich in diesem Fall die Miete mindern, bis die Mängel behoben sind? Wenn ja, wieviel? Desweiteren habe ich eine Garage (separater Mietvertrag). Vor dieser Garage hängen Wäscheleinen. Sobald ein Mieter seine Wäsche aufhängt, komme ich nur noch sehr schwer in meine Garage. Der Vermieter hat auf meinen Wunsch hin die Leine zu entfernen nicht reagiert. Was kann ich tun? Vielen Dank für die Hilfe.
-----------------
""
Undichte Fenster und Haustür, Mietminderung?!
28. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2009 | 17:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Fenster und Haustür, Mietminderung?!
#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 17:27
Von
Status: Schüler (288 Beiträge, 50x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.943
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten