Undichtes Ventil

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 5x hilfreich)
Undichtes Ventil

Wenn in einer Mietwohnung ein Wasserschaden entstanden ist, da ein Eckventil unter der Spüle (wo man das Wasser abstellen kann) undicht ist und tropft, wer ist hier verantwortlich? Der Mieter oder ist das Sache des Vermieters?? Leider wurde dies nicht sofort bemerkt, da ein eingebauter Mülleimer unter der Spüle ist und man so nicht sehen konnte, dass dort Wasser tropft..

Dankeschön
Lorenz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 5x hilfreich)

Hat denn wirklich niemand eine Info hierzu für mich?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

immobilienscout24.de:
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Mietobjekts zu sorgen. Der Mieter muß nur zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist.

Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres darf höchstens 300 EUR bzw. 10 Prozent der Jahreskaltmiete betragen und nur Reparaturen an Gegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.

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#3
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 5x hilfreich)

Und der entstandene Schaden (Einbauküchenschrank ist innen etwas aufgequollen und der Fliesenboden hat sich dunkel verfärbt unter dem Schrank) ist von der Wohngebäudeversicherung des VM zu tragen oder? PS. die Küche ist auch Eigentum des VM.

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