Hi,
ich weiß, dass das hier evtl. nich der rechte Platz ist, aber ich muss das mal fragen, da ich nix genaues bei google finde
Folgende Ausgangslage (Fiktive, aber realitätsnahe Daten):
März 2010:
-Aus Einzelwohnung (ich allein) mit Freundin in neue Wohnung (Nur ich steh im Mietvertrag..) gezogen
-Genossenschaftsanteile selbst vorgestreckt
April 2010:
Geld von Freundin in Höhe von ca. 2500€ bekommen für Genossenschaft etc. (Geld kommt aus einer Lebensversicherung, Sie machte schulische Ausbildung)
bis ca. Juli 2011
Miete,Internet etc, sowie Telefonrechnungen von mir und Ihr allein gezahlt. (Nachweislich)
seit ca. Juli 2011 TRENNUNG
-Sie lebte noch 2-3 Monate bei mir, weil Sie sich nicht direkt eine Wohnung leisten konnte
-Bis Anfang 2012 hab ich noch Ihre Telefonrechnung begleichen müssen (Partnervertrag, nachweisbar)
HEUTE...
...will Sie Ihre Genossenschaftsanteile zurück sowie diverse Möbel.
In Ihrem Anschreiben definiert Sie diese ca. 2500€ als "Darlehen".
So, nun meine Fragen dazu:
1.Sie hat ja über einen sehr langen Zeitraum, nachweislich durch Zeugen und Diverses, bei mir UNENTGELTLICH gewohnt. Das bedeutet für mich das Sie Ihre 2500€ nicht zurückbekommt, es sei denn Sie zahlt mir die halbe Miete und sonstige Kosten wie Telefon etc. nach!?!?
2.Der Begriff Darlehen stört mich, da dies ja eine Rückzahlung impliziert, was nie vereinbart war, weder schriftlich noch mündlich
Gibts hier einen der im Recht relativ bescheid weiß und evtl Stichhaltige Rechtgrundlagen oder Rechtssprechung kennt?
Habe nur das gefunden (hilft mir nur nich wirklich):
Ausgleichsanspruch bei Trennung nichtehelicher Lebenspartner
Trennen sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, steht demjenigen, der in der gemeinsamen Mietwohnung bleibt, ein Ausgleichsanspruch für 6 Monate gegen den ausziehenden Ex-Lebenspartner zu (OLG Schleswig Az. 14 U 108/97
).
Das macht mich alles fertig... Ich gehe doch nich noch ein Jahr nur für Sie arbeiten...
Die Möbel sind mir egal, aber 2500€ sind nich wenig bei nem Kontostand von NULL.
-- Editiert GesetzesNoob am 03.07.2012 18:28
-- Editiert GesetzesNoob am 03.07.2012 18:28
-- Editiert GesetzesNoob am 03.07.2012 18:29
Unentgeltlich wohnen, Rückzahlung , Miete/Kaution/
3. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2012 | 18:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltlich wohnen, Rückzahlung , Miete/Kaution/
#1
Antwort vom 4. Juli 2012 | 01:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128792 Beiträge, 41128x hilfreich)
quote:
In Ihrem Anschreiben definiert Sie diese ca. 2500€ als "Darlehen".
Hast DU einen Beweis, das die 2500 EUR kein Darlehen/Leihe waren? Sondern eine Schenkung.
quote:
1.Sie hat ja über einen sehr langen Zeitraum, nachweislich durch Zeugen und Diverses, bei mir UNENTGELTLICH gewohnt.
Hast DU einen Beweis, das anderes vereinbart war?
quote:
Gibts hier einen der im Recht relativ bescheid weiß und evtl Stichhaltige Rechtgrundlagen oder Rechtssprechung kennt?
Das ist ein MEINUNGSforum in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.
Man könnte Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 4. Juli 2012 | 01:43
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3497x hilfreich)
Nach dem Beibringungsgrundsatz der ZPO gilt Folgendes:
1) Anspruchsteller: Beweislast für anspruchsbegründende Tb-Merkmale
2) Anspruchsgegner: Beweislast für rechtsvernichtende, rechtshindernde und rechtshemmende Normen
Ihre Ex-Freundin müsste also beweisen, dass es sich lediglich um ein Darlehen gehandelt hat.
Sie sollten die Zahlung als Schenkung deklarieren.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.786
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten