Unerlaubtes Betreten der Wohnung

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
StephG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Unerlaubtes Betreten der Wohnung

Wir haben unsere Wohnung gekündigt. Der Vermieter wollte nun vor Ablauf unserer Mietzeit mit den feststehenden Nachmietern zum Zwecke der Ausmessung der Küche die Wohnung betreten. Er bat telefonisch um Zustimmung, die wir aber aus verschiedenen Gründen explizit untersagt haben.

Nun nähren sich aber die Verdachtsmomente, dass er mit Zweitschlüssel in unserer Abwesenheit doch die Wohnung betreten hat.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen oder einem vergleichbaren Fall? Macht es Sinn um schriftliche Stellungnahme zu bitten, dass er die Wohnung nicht betreten hat und auch niemand anderem Zugang gewährt hat?



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22 Antworten
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#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ein Verdacht reicht nun wirklich nicht aus. Ihr könntet höchstens bei nächster Gelegenheit auf doof die Nachmieter fragen, ob sie die Küche ausmessen konnten, als ihr nicht da wart.

Im Prinzip hätte der VM schon die ganze Zeit, in der ihr in der Wohnung gewohnt habt (Jahre?) diese mit einem Zweitschlüssel betreten haben können, aber auch das könnt ihr nicht beweisen.

Meine Meinung dazu: Selbst Schuld, wenn man das Schloss nicht austauscht und dann panisch wird, weil es theoretisch möglich gewesen wäre, dass der VM drin war.

Warum ihr das Ausmessen nicht zulassen wolltet hast Du leider nicht geschrieben, aber ok finde ich das für die neuen Mieter nicht.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
StephG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Heimlich hatte der Vermieter die Schlüssel nicht. Wir haben es nur nicht für möglich gehalten, dass jemand GEGEN einen klaren Wunsch unsererseits unsere Abwesenheit ausnutzt.

Gegen das Vorab-Ausmessen der Küche haben wir grundsätzlich nichts und waren bei der Beendigung früherer Mietverhältnisse gerne dazu bereit. In diesem Fall sind wir aber im Vorfeld kräftig und für uns kostspielig abgezockt worden. Sprich: Wir sahen keinen Grund mehr für diese Kulanz.

Dass ein Verdacht nicht ausreicht, ist auch klar. Wir leben ja zum Glück in einem Rechtsstaat. Aber das Recht gilt eben auch für unsere Persönlichkeitsrechte und den Schutz unserer Intimsphäre, dachte ich zumindest bisher. Und hatte mir deswegen überlegt, ob eine schriftliche Anfrage an den Vermieter, evtl. über einen Anwalt, Sinn machen kann. Zumindest ich würde mir in einer solchen Situation genau überlegen, ob ich den Vorgang abstreite, wenn nicht u.U. doch nachgewiesen werden kann (z.B. durch Beobachtungen anderer Mieter), dass die Wohnung betreten wurde.

Klar kann man sagen, hättet ihr das Schloss ausgewechselt, aber das ist mir etwas zu einfach, denn es ändert sich ja nichts daran, dass hier evtl. schlicht und einfach Hausfriedensbruch begangen wurde.

Und dem wäre ich ggf. gerne juristisch nachgegangen. Daher war die Frage eher, ob jemand Wege sieht, wie man diesbezüglich Klarheit erzielen kann. Und sei es nur im Sinne, dass wir zu Unrecht Verdacht geschöpft haben.


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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Heimlich hatte der Vermieter die Schlüssel nicht. Wir haben es nur nicht für möglich gehalten, dass jemand GEGEN einen klaren Wunsch unsererseits unsere Abwesenheit ausnutzt.

Diese Einstellung ist wohl sehr naiv, aber ehrt euch. Ich sehe aber keine Erfolgsaussichten, den VM zum Eingeständnis zu bringen. Demnach was ein Schreiben des Anwaltes kostet und wie groß eure Verärgerung ist, könnt ihr das versuchen, würde ich vielleicht auch tun. Vielleicht kann man den Brief so geschickt ausformulieren lassen, dass der VM annehmen könnte, dass jemand ihn beim Betreten der Wohnung gesehen hat.....(war er es nicht, hat er sowie nichts zu befürchten).

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Den Weg zum Anwalt würde ich mir in diesem Fall absolut sparen.. VM wird es abstreiten, ob er drin war oder nicht, und damit habt ihr nichts gewonnen, außer Anwaltskosten.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12322.03.2014 08:53:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Frage: Ist das unerlaubte Betreten der Wohnung durch den VM nicht Hausfriedensbruch?

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, das ist es, aber man muss es schon beweisen können. Eine Vermutung reicht da nicht aus.

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#10
 Von 
guest-12322.03.2014 08:53:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem Beweis ist sicherlich der schwerste Teil.
Zusatzfrage: Gilt der Schutz des unzulässigen Betretens der Wohnung, und damit der Hausfriedensbruch, eigentlich auch für andere im Mietvertrag verankerte Räumlichkeiten, z. B. mitgemietete Kellerräume oder Garage?

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

So schwierig ist die Beweislage nicht. Wenn die Nachmieter in der Wohnung waren zum ausmessen, dann sind diese ja Augenzeugen für den Hausfriedensbruch.

Ob sich das ganze Spektakel aber wirklich lohnt, ist eine andere Frage.

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn die Nachmieter in der Wohnung waren zum ausmessen, dann sind diese ja Augenzeugen für den Hausfriedensbruch.

Und was soll das bringen ?

Da sie dann auch 'Mittäter' wären, könnten sie doch wohl entsprechende Aussagen verweigern, oder nicht ?

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#13
 Von 
guest-12322.03.2014 08:53:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

"Mittäter", das sind ja herrliche Aussichten für den neuen Mieter der Wohnung! Noch nicht eingezogen und schon mittendrin im Schlamassel.

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#14
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12322.03.2014 08:53:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

... an den Karren fahren ... das würde meiner Frau, meinem Schwager (beide sind Eigentümer)und meinen Schwiegereltern (Nießbrauch) nicht gefallen.

Nein, ich habe die Garagenhälfte (Doppelgarage ohne Trennwand) eines Mieters während seiner Abwesenheit von unserer Garagenseite betreten und habe sein Garagentor von innen geöffnet, um festzustellen, warum das Garagentor im geschlossenen Zustand einseitig hängt.

Der Mieter (u. a. schleppender Zahler, Wohnung und Garage ein Mietvertrag) will mich nun wegen Hausfriedensbruch anzeigen, weil ich hierzu keine Berechtigung hätte, da ich nicht Eigentümer und auch keine Nießbrauchrechte hätte.

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die neuen Mieter wären nicht so einfach Mittäter. So ein Quatsch, echt. Wenn sie vom VM in die Wohnung gelassen wurden, um auszumessen, heißt das noch lange nicht, dass sie wussten, dass er dies ohne Zustimmung der jetzigen Mieter getan hat. Auf der anderen Seite wüssten sie aber dann schon mal, mit was für einen VM sie es künftig zu haben.. Das alles natürlich nur, wenn hier tatsächlich Hausfriedensbruch begangen wurde.

Zu der Garagenfrage:

Einen Hausfriedensbruch sehe ich nicht, da die eine Garagenhälfte von euch benutzt wird, ihr also sowieso den Zugang zur Garage habt.

Es gibt nur ein Tor, richtig?

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Laß ihn doch.
Falls es zur Verhandlung kommt, nimm ein Filmteam mit.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Da sie dann auch 'Mittäter' wären, könnten sie doch wohl entsprechende Aussagen verweigern, oder nicht ?


Ich bezweifle stark, dass die Nachmieter Mittäter sind, da der Vermieter Ihnen wohl kaum auf die Nase gebunden hat, dass die Wohnung gegen den Willen der Mieter betreten wird. Den Nachmietern wird damit zu 99% der Vorsatz gefehlt haben, der zur Tatbestandsverwirklichung notwendig ist.

Wie schon gesagt: Ich selbst lasse es aber auch mal dahin gestellt, ob sich der Aufwand einer Anzeige lohnt. Höchst wahrscheinlich wird das Verfahren eh eingestellt bzw. auf den Privatklageweg verwiesen.


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#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich bezweifle stark, dass die Nachmieter Mittäter sind

Das mag sein, wäre dann aber auch erst das Ergebnis eines entsprechenden Verfahrens.

Dazu müßte man sich aber erstmal des Verdachts einer entsprechenden Straftat aussetzen.

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#20
 Von 
guest-12322.03.2014 08:53:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt nur ein Tor, richtig? (von Dinsche)

Nein, die Doppelgarage hat 2 Tore. Wir hatten heute eine kl. Feier, bei der auch noch neben dem Hausfriedensbruch der Begriff: Besitzstörung zur Diskussion stand.

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#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, ein Hausfriedensbruch ist es schon mal nicht, und es kann keiner sein, da ihr diese Garage auch nutzt, daher jederzeit ein Zugang gestattet ist.

Besitzstörung? Lasst es mal auf euch zukommen. Da wird nullinger bei raus kommen, sollte der Mieter da was einleiten.


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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