Hallo zusammen,
ich wohne in einer Wg in einem Altbau in Berlin.
Über uns befindet sich ein Airbnb im Dachgeschoss, welches Tag und Nacht unsäglich krach macht.
Während der Coronazeit wurde die Wohnung teils auch untervermietet, doch es hielt sich in Grenzen.
Mittlerweile scheint es allerdings so, als ob die Wohnung dauervermietet wird, wo alle paar Tage neues Partyvolk kommt um ordentlich Krach zu machen.
Sollte es nicht eigentlich maximal nur drei Monate im Jahr erlaubt sein, die Wohnung unterzuvermieten?
Dubios in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Vermieter unter einem Pseudonym, welchen Ihn als junge Frau ausgibt, vermietet.
Und nicht nur eine Wohnung sondern mehrere hier im selben Haus, wie auch anderswo.
Dort kann man die Wohnung zu jeder Zeit im Jahr anmieten.
Die Wohnung ist an sich glaube ich auch nicht mal gemeldet, es gibt nur eine Tür ohne Klingel, ist das überhaupt legal?
Nachts wird gerne mal Party durch gemacht, egal ob Wochenende oder in der Woche.
Die laute Musik und teils Geschrei ist nicht das schlimmste, da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt, die meines Erachtens gar keine Wohnung sein sollte, sondern eben Dachboden, spekuliere ich darauf, dass es keine Trittschalldämmung gibt.
So hört man neben Dauergestampfe auch wie Tag und Nacht das Inventar von links nach rechts verschoben wird, sodass man nicht selten aus dem Tiefschlaf gerissen wird.
Das was ich für als leichte verschieben eines Stuhls erahne, klingt nicht selten wie ein Erdbeben.
Der Vermieter ist genau der gleiche wie bei meiner Wohnung, auf eine ursprüngliche Beschwerde die ich ihm mal vor einer halben Ewigkeit geschrieben habe, hat er nicht reagiert.
Meine Mietbewohner nervt es auch und durch die Dauervermietung grenzt es so langsam an Unbewohnbarkeit unserer Wohnung.
Hat sonst schon jemand in der Richtung gehabt, was passiert, wenn ich das ganze bei Airbnb melde, kann es negative Konsequenzen für uns als WG haben, weil wie gesagt selber Vermieter?
Wie schnell und hart reagiert Airbnb, meines Erachtens sollte die Wohnung sofort gesperrt werden, bis Verbesserungen nachgegangen wird.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für alle Antworten
-- Editiert von User am 29. Juni 2023 21:04
Unerträgliche Airbnb-Wohnung über mir
29. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2023 | 20:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerträgliche Airbnb-Wohnung über mir
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#1
Antwort vom 29. Juni 2023 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39219x hilfreich)
ZitatSollte es nicht eigentlich maximal nur drei Monate im Jahr erlaubt sein, die Wohnung unterzuvermieten? :
Für philosophische Fragen gibt es hier die Plauderecke als Unterforum
ZitatDie Wohnung ist an sich glaube ich auch nicht mal gemeldet :
In Berlin gibt es eine "Wohnungsmeldepflicht"?
Zitates gibt nur eine Tür ohne Klingel, ist das überhaupt legal? :
Selbstverständlich.
Schon mal von DSGVO gehört?
Zitatwas passiert, wenn ich das ganze bei Airbnb melde, kann es negative Konsequenzen für uns als WG haben, weil wie gesagt selber Vermieter? :
In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatWie schnell und hart reagiert Airbnb :
Vermutlich gar nicht, da sich ja kein Mieter des AirBnB beschwert.
Zitatmeines Erachtens sollte die Wohnung sofort gesperrt werden, bis Verbesserungen nachgegangen wird. :
Es gibt keinen Verbesserungsbedarf, da sich ja kein Mieter des AirBnB beschwert.
#2
Antwort vom 30. Juni 2023 | 11:08
Von
Status: Praktikant (569 Beiträge, 73x hilfreich)
ZitatHat sonst schon jemand in der Richtung gehabt, was passiert, wenn ich das ganze bei Airbnb melde, kann es negative Konsequenzen für uns als WG haben, weil wie gesagt selber Vermieter? :
Airbnb will in erster Geld durch die Vermittlung verdienen und wird sich um einen Verstoß gegen lokale Auflagen nicht kümmern und an den Vermieter verweisen.
Berlin könnte man sich wegen "Airbnb-Problemen" an das zuständige Bezirksamt wenden, das wird aber sicherlich keine kurzfristige Wirkung haben.
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