Unerträgliche Mitbewohnerin

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerträgliche Mitbewohnerin

Guten Tag zusammen.
Wäre meine derzeitige Situation nicht so dramatisch, würde ich hier nicht um Rat fragen. Dafür muss ich allerdings ein wenig ausholen.
Ich habe nachdem meine Exfreundin ausgezogen ist unsere ehemalige Wohnung zu einer WG umformen müssen, um kosten bei der Miete einzusparen. Ich habe nach unserer Trennung bereits mit meiner Ex in einer Art WG-Verhältnis hier weiterhin gewohnt, da wir uns nach wie vor sehr gut verstehen und wir auch gut zusammenleben konnten und beide jetzt bald mit dem Studium fertig sind. Sie konnte allerdings vor ein paar Monaten die Miete nicht mehr zahlen, da sie BaföG zurückzahlen muss und somit zu ihren Eltern zurück ging. Ich habe also dann versucht das Beste draus zu machen und Inserate auf diversen Seiten geschaltet und auch Leute zur Besichtigung eingeladen. So fiel meine Wahl dann auf eine Nachmieterin, die mit ihrer Mutter hier vorstellig wurde und auch berufstätig ist. Dabei dachte ich mir, dass ich ja damit keinerlei Probleme befürchten müsse was die Miete angeht und zudem wirkte auch die Mutter recht seriös auf mich wodurch ich ihr den Zuschlag gab.

Als ich dann den Mietvertrag mit ihr bei unserem Vermieter unterschreiben wollte, benötigte sie also einen Nachweis darüber, dass keine Schufaeinträge geführt werden. Sie offenbarte mir dann also, dass sie in ihrer Jugend wohl schon drei Einträge gesammelt hatte und diese zwar abgezahlt sind, aber dennoch geführt werden würden. Hier läuteten dann bei mir zum ersten mal die Alarmglocken! Ich habe mir dann schon gedacht, dass unser Vermieter sie ablehnen würde und ich mich neu orientieren müsste. Entgegen meiner Erwartung hat er sie aber genommen, ohne die Sache mit der Schufa abzuklären!
Ich dachte mir dann also na gut, sagste ihr, dass sie beim Vermieter im Falle des Ausbleibens der Miete eine Elternbürgschaft hinterlegen soll, was sie dann auch tat. Ich gab ihr dann also die Chance und dachte mir na gut wenn die Miete kommt ist ja alles nicht so schlimm, da sie ja selbst behauptete, eher eine Art Zweck-WG zu suchen, aufgrund ihrer Arbeitszeiten und sie ja sowieso den ganzen Tag eingespannt wäre und nie vor Ort sein würde.
Natürlich kam alles anders und jetzt schildere ich mal wieso dieses Wohnverhältnis in keiner Weise mehr zumutbar ist.
Beginnen wir mit dem finanziellen. Da ich ja wie bereits erwähnt mit meiner Exfreundin diese Wohnung bezogen habe, bevor ich sie zu einer WG umformte, musste ich entsprechend drei Monatsmieten Kaution hinterlegen. Ergo übergab ich 1500 Euro, was für einen Studenten schon eine Menge Geld ist. So forderte ich von ihr zumindest ein Drittel der Kaution, sodass sie vom Vermieter bei ihrem AUszug 500€ zurück bekommen würde. Niemals einen Cent gesehen bisher.
Die Miete soll im Normalfall am ersten des Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Jede Partei muss dann also für den eigenen Anteil aufkommen. Die Miete geht von meinem Konto ab. Sie hat grundsätzlich am 01. des Monats kein Geld mehr, da sie erst am 10. des Monats ihr Gehalt empfängt. NIemals vorher erwähnt. Ich kann also jeden Monat 4 mal darauf hinweisen dass doch bitte das Geld überwiesen wird. Ich habe mehrmals darum gebeten einen Dauerauftrag einzurichten, gerne auch zum 10 des Monats aber Hauptsache ich bekomme das Geld wieder rein. Mehrfach ignoriert und mit der Begründung sie habe ja kein Internetbanking abgelehnt!

Kommen wir nun zum Teil was die Pflege des Wohnraums anbelangt. Ich putze hier mehrmals wöchentlich und halte meine eigentlich geliebte Wohnung in Schuss. Diese Person hat noch nicht ein einziges Mal irgendeinen Teil hier gesäubert oder sauber gehalten ! Ich wische beispielsweise einen Tag alle Räume, am nächsten Tag ist der gesamte Boden wieder verklebt und verdreckt, dadurch dass nach ihrem Verständnis nach dem Kochen nichts sauber gehalten werden muss. Sanitäranlagen werden ohnehin von ihr mit Wonne nur verdreckt aber nicht sauber gehalten. Mülltrennung erfolgt etwa nach dem Verständnis einer Person, die vor 4 Monaten nach Deutschland kam aber nicht wie es eigentlich eine 23 Jahre alte Person die hier geboren und aufgewachsen ist beherrschen sollte. Dies alles begründet sie mit der Aussage sie ist ja so oft arbeiten und kann daher nur am Wochenende putzen. Sie ist meist den gesamten Vormittag hier und geht erst gegen 14:00 aus dem Haus. Am Wochenende ist natürlich nie etwas gesäubert worden.

Zum Schluss jetzt der Respektvolle Umgang mit den Mitbewohnern. Ich habe sie freundlich darum gebeten hier nicht zu rauchen. Sie solle dafür bitte runter gehen. Es wird konsequent im Zimmer geraucht und nicht einmal das Fenster geöffnet. Mir gehören hier in etwa 90% des Wohnungsinventars. Geschirr kann kaputt gehen. Aber wenn so etwas passiert und das ganze etwas hochwertiger ist und auch persönlichen Wert besitzt, so setze ich den anderen doch zumindest davon in Kenntnis! Nie erfolgt.
Sie kommt niemals alleine von der Arbeit nach Hause. Immer sind 1-2 Personen dabei die sie begleiten, dann jeden Abend die Küche in Beschlag nehmen, gemeinsam dann in dem zimmer rauchen und spät in der Nacht dann die Wohnung verlassen und bereits beim gehen die Wohnungstür einfach sperrangelweit aufgelassen haben, was mir nur aufgefallen ist, da ich ganz früh am morgen mal auf die Toilette musste. Diverse Rauchmelder wurden abgebaut, da sie auf den Zigarettenqualm reagierten. Diese habe ich dann wieder angebracht mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit dieser. Jeden Vormittag und Abend bin ich dann auch Musik ausgesetzt, die sich feinster vulgären Ausdrucksweise bedient und das nicht in angenehmer Lautstärke, nein wennschon dennschon so, dass selbst der nächste Stadtteil mithören kann, was nicht bedeutet, dass ich jemandem vorschreiben möchte was er oder sie zu hören hat.

Es ist nicht mehr auszuhalten und das ganze nach nur 3 Monaten! Was kann ich tun ich will diese Wohnung nicht einfach irgendwelchem Bodensatz der Gesellschaft überlassen! Ich weiß dass die einfachste Lösung wäre zu gehen, aber da sie ja die Wohnung mehr und mehr kaputtwohnt, wird mich das in Form der Kaution und auch durch das Ersetzen meiner abgenutzten Möbel und Geräte einiges kosten. gäbe es hier eine Möglichkeit diese Person los zu werden? Ich entschuldige mich für meine teilweise entgleiste Ausdrucksweise aber meine Wut kennt keine Grenzen mehr. Danke vielmals im Voraus.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Kurz gefragt: Was steht im Mietvertrag?
Oder folgt das im 2. Band?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Möbliert vermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kurz gefragt: Was steht im Mietvertrag?
Oder folgt das im 2. Band?


Also dann hier der Nachtrag. Mietpartein sind alle gleichberechtigt. Im Vertrag ist bezüglich des Rauchens nichts vermerkt. Nachtruhe von 22:00 bis 08:00 das wäre unter Umständen der einzige Verstoß. Verpflichtung der Pflege des Wohnraums ist auch erwähnt aber dem komme ich ja nach. Wie das einzelne zimmer da aussieht wird niemand erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Möbliert vermietet?


Nein, allein das Zimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Dame wurde schon nachweislich abgemahnt? Nein? Dann nachholen.

Und dann kündigen sie ihr fristgerecht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Was steht im Mietvertrag?--- zum Kündigen...
denn Rauchen kannst du nicht verbieten, hättest du vorher ausschließen müssen.

Zitat (von Dedecim):
Nachtruhe von 22:00 bis 08:00
Das steht im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht im Mietvertrag?--- zum Kündigen...
denn Rauchen kannst du nicht verbieten, hättest du vorher ausschließen müssen.
Zitat (von Dedecim):
Nachtruhe von 22:00 bis 08:00
Das steht im Mietvertrag?


Kündigung erfolgt durch die Zustimmung der anderen Mietpartein und erfordert keiner Frist, sofern ein direkter Nachmieter präsentiert wird. Desweiteren ist nichts gesondert zur Kündigung aufgeführt, einzig die Tatsache der fristlosen Kündigung aufgrund zweier ausbleibenden Monatsmieten.

Die Nachtruhe ist im Vertrag an die Hausordnung gekoppelt aber als gesonderter Paragraph aufgeführt. So steht es da jedenfalls erläutert.
Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich durch Gerüche und optische Schäden, die durch das Rauchen aufkommen nicht mit der Kaution aufkommen muss?

-- Editiert von Dedecim am 26.11.2019 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dedecim):
Kündigung erfolgt durch die Zustimmung der anderen Mietpartein und erfordert keiner Frist, sofern...
Na, dann frage ich mich, warum du hier fragst.
Zitat (von Dedecim):
Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich durch Gerüche und optische Schäden, die durch das Rauchen aufkommen nicht mit der Kaution aufkommen muss?
Wie bitte? Du kannst ihr wegen Gerüchen oder Unsauberkeit nichts von der Kaution wegnehmen. NÖ.

In deinem ersten Roman müsste etwas stehen zu Mietrückständen.
Schau nach, ob du sie deshalb fristlos kündigen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Dedecim):
Kündigung erfolgt durch die Zustimmung der anderen Mietpartein und erfordert keiner Frist, sofern...
Na, dann frage ich mich, warum du hier fragst.
Zitat (von Dedecim):
Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich durch Gerüche und optische Schäden, die durch das Rauchen aufkommen nicht mit der Kaution aufkommen muss?
Wie bitte? Du kannst ihr wegen Gerüchen oder Unsauberkeit nichts von der Kaution wegnehmen. NÖ.

In deinem ersten Roman müsste etwas stehen zu Mietrückständen.
Schau nach, ob du sie deshalb fristlos kündigen kannst.


Naja sie wird wohl kaum einem "Rauswurf" zustimmen. Deshalb frage ich nach möglichen Schlupflöchern als Alternative.
Ich meine damit, ob der Vermieter dann auf die von MIR einzig und allein zurück gelegte Kaution aufgrund des Rauchens zurück greifen darf. Von ihr ist ja bisher kein Cent Kaution übergeben worden. Ergo sind es meine 1500 Euro die aufgrund ihres Fehlverhaltens dann beim Vermieter bleiben sollten sofern Schäden durch Zigarettenkonsum damit ausgebessert werden können.

Bezüglich der Mietrückstände müsste ja die Miete in gewisser Weise separiert werden oder nicht ? Sodass für den Vermieter ersichtlich wird, wer zahlt und wer nicht. Bisher strecke ich ja Miete vor, die dann im Verlauf des Monats nach mehrmaligem Nachfragen von der anderen Partei ausgeglichen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Für den VM sind Sie der Vertragspartner. Was in aller Welt ist da los? Ist sie in Verzug? Wenn ja, wunderbar! Fristlos kündigen, ob des Verzuges, hilfsweise fristgerecht, und ganz warmer Ratschlag: Investieren Sie in einen Anwalr, der boxt das besser und schneller durch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dedecim):
Naja sie wird wohl kaum einem "Rauswurf" zustimmen.
Das ist nicht nötig. Eine berechtigte Kündigung ist eine. Dazu benötigt man keine Schlupflöcher.

Aufgrund des Rauchens kannst du auf gar nichts zurückgreifen. Sie wohnt dort < 3 Monate--- da gibts nix zu Holen wegen Rauchen.
Zitat (von Dedecim):
sofern Schäden durch Zigarettenkonsum damit ausgebessert werden können.
Was für ein Humbug.
Wann ziehst du denn aus, damit so eine Frage am Horizont auftauchen könnte?

Zitat (von Dedecim):
die dann im Verlauf des Monats nach mehrmaligem Nachfragen von der anderen Partei ausgeglichen wird.
Sie ist also nicht im Mietrückstand.
Dann kannst du nur fristgerecht kündigen. Also tu das.


btw. Macht sie eigentlich nach dem Duschen das Fenster auf zum Lüften? Es gibt nämlich Untermieterinnen, die raffen das einfach nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Dedecim):

Ich habe sie freundlich darum gebeten hier nicht zu rauchen. Sie solle dafür bitte runter gehen. Es wird konsequent im Zimmer geraucht und nicht einmal das Fenster geöffnet.

Das sollte man ganz schnell wieder vergessen - als Mieterin darf sie in ihren Räumen rauchen, sie muss nicht "runtergehen".

Zitat:
Sie kommt niemals alleine von der Arbeit nach Hause. Immer sind 1-2 Personen dabei die sie begleiten

Das ist ihr gutes Recht, sie darf Besuch haben.
Zitat:
gemeinsam dann in dem zimmer rauchen und spät in der Nacht dann die Wohnung verlassen

Das dürfen die auch.
Zitat:

und bereits beim gehen die Wohnungstür einfach sperrangelweit aufgelassen haben, was mir nur aufgefallen ist, da ich ganz früh am morgen mal auf die Toilette musste.

Das kann man beanstanden.
Zitat:

Diverse Rauchmelder wurden abgebaut, da sie auf den Zigarettenqualm reagierten.

Das geht in vermieteten Wohnräumen so nicht.
Zitat:
Jeden Vormittag und Abend bin ich dann auch Musik ausgesetzt, die sich feinster vulgären Ausdrucksweise bedient und das nicht in angenehmer Lautstärke, nein wennschon dennschon so, dass selbst der nächste Stadtteil mithören kann, was nicht bedeutet, dass ich jemandem vorschreiben möchte was er oder sie zu hören hat.

Die Lautstärke kann man ggf. beanstanden - die Art der Musik nicht.

Ansonsten: wenn die Mietparteien gleichberechtigt Hauptmieter sind, wird es schwierig werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Dame wurde schon nachweislich abgemahnt? Nein? Dann nachholen.

Und dann kündigen sie ihr fristgerecht.

Wie sollte das gehen?

[color=red]Also dann hier der Nachtrag. Mietpartein sind alle gleichberechtigt. [/color]

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?

[color=red]Also dann hier der Nachtrag. Mietpartein sind alle gleichberechtigt. [/color]

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von AltesHaus):
Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?

[color=red]Also dann hier der Nachtrag. Mietpartein sind alle gleichberechtigt. [/color]


Ich weiß nicht so recht, könnte auch ein Untermietverhältnis sein, und dann kann man als UnterVermieter selbstverständlich kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
wenn die Mietparteien gleichberechtigt Hauptmieter sind,
Steht das irgendwo lesbar im Band 1 der Enzyklopädie?

Ich lese in #3:
Zitat (von Dedecim):
Mietpartein sind alle gleichberechtigt.
Es kommt keine deutliche Antwort auf deutliche Fragen.
Ob das so im Mietvertrag steht?
Was sollte nun schwierig werden, wenn dein rote Alarmklingel klingelt? Kündigen kann man immer.

Zitat (von eh1960):
Das geht in vermieteten Wohnräumen so nicht.
Doch, geht. Wird sogar von anderen öfter gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Dedecim):
Kündigung erfolgt durch die Zustimmung der anderen Mietpartein und erfordert keiner Frist, sofern ein direkter Nachmieter präsentiert wird.

Diese Klausel dürfte wohl nichtig sein.



Zitat (von Dedecim):
Diverse Rauchmelder wurden abgebaut, da sie auf den Zigarettenqualm reagierten.

Dann waren diese offenbar fehlerhaft?
Wurde das von der Mieterin reklamiert?
Wurde die Demontage abgemahnt?



Zitat (von Anami):
denn Rauchen kannst du nicht verbieten, hättest du vorher ausschließen müssen.

Der erste Teil stimmt, der zweite ist falsch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Beim Lesen der Textwand bin ich wohl ermüdet. ...

Zitat (von AltesHaus):
Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?


Kommt da noch eine Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?
Zitat (von AltesHaus):
Beim Lesen der Textwand bin ich wohl ermüdet. ...

Zitat (von AltesHaus):
Das ist für die Mieterin relevant. Sie sollen jedoch kündigen, das können Sie, Vorteil des UnterVermieters ... oder steht die Dame jetzt als Hauptmieter mit im Mietvertrag?


Kommt da noch eine Antwort?


Wie bereits in der Textwand mehrfach erwähnt, sind alle Mietpartein gleichberechtigt. Ergo ergibt sich die Annahme, dass alle Partein als Hauptmieter geführt werden. Wäre diese Dame Untermieterin, wäre ich mir meiner rechtlichen Lage durchaus bewusst und es würde sich demnach gar kein Problem stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dedecim
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Dedecim):
Naja sie wird wohl kaum einem "Rauswurf" zustimmen.
Das ist nicht nötig. Eine berechtigte Kündigung ist eine. Dazu benötigt man keine Schlupflöcher.

Aufgrund des Rauchens kannst du auf gar nichts zurückgreifen. Sie wohnt dort < 3 Monate--- da gibts nix zu Holen wegen Rauchen.
Zitat (von Dedecim):
sofern Schäden durch Zigarettenkonsum damit ausgebessert werden können.
Was für ein Humbug.
Wann ziehst du denn aus, damit so eine Frage am Horizont auftauchen könnte?

Zitat (von Dedecim):
die dann im Verlauf des Monats nach mehrmaligem Nachfragen von der anderen Partei ausgeglichen wird.
Sie ist also nicht im Mietrückstand.
Dann kannst du nur fristgerecht kündigen. Also tu das.


btw. Macht sie eigentlich nach dem Duschen das Fenster auf zum Lüften? Es gibt nämlich Untermieterinnen, die raffen das einfach nicht.


Meine Bedenken gehen ja nur in die Richtung, dass der Vermieter bei der Übergabe dann Mängel an ihrem Zimmer feststellt und das dann mit meiner Kaution ausbessert, da sie ja ihren Teil noch nicht gezahlt hat und ich damit einstehe.

Ich habe vor, im Sommer auszuziehen. natürlich macht sie das Fenster NIE auf nach dem Duschen. Die Wohnungstür wird auch nie abgeschlossen sondern nur zugezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann hat man hier Pech inne Verlosung und ich würde mal behaupten fettes Pech. Aus dieser Nummer kommt man nur raus, wenn man selber geht.

Rauchen ist innerhalb der Mietsache gestattet, ebenso wie Besuch. Keine Ahnung warum Sie dem Fräulein kautionsfreies Wohnen gestattet haben, der VM hat ja seine Kaution, der wird sich im Zweifel daran bedienen und ihr mieterliches Untereinander juckt ihn erstmal ncht. Sollten Mieten fehlen, wird er sich an BEIDE halten, es sei denn jeder hat seinen EIGENEN Mietvertrag, also nächste Frage:

Hat jeder einen eigenen MV für sein Zimmer oder hat man einen wildfremden Menschen in den einen eigenen MV aufgenommen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dedecim):
Ich habe vor, im Sommer auszuziehen.
Oh, ganz neue Wendung des Dramuletts.

Und wahrscheinlich ist es ein solch nicht herzeigbarer Mietvertrag wie bei @schokuchenmitnuessen.
Hellseher :grins:

Ich stimme zu: Pech inne Verlosung.
Einschränkung: Auch nach ca 6-8 Monaten dürfte ein einzelnes Zimmer durch Rauch nicht derart *beschädigt* werden, dass der Hauptvermieter einen Einbehalt der Kaution durchsetzen kann.
Je nach Mietvertrag, muss der TE besenrein/ ohne Renovierung seine Wohnung übergeben...

Also bleibt: Fristgerecht kündigen. Was kann passieren? Dass sie nicht auszieht.
--- und du im Sommer dann selbst umziehst. Falls sie nicht auszieht--- du musst ihr mitteilen, dass du gekündigt hast und zum xx ausziehst--- es sei denn, ihr zieht zusammen um. :grins:

Besser nie wieder mit hilflosen Damen Mietverträge machen, die das Papier nicht wert sind.
Besser ein halbes Semester Mietrecht studieren--- Studenten fällt das leicht.

Zitat (von AltesHaus):
oder hat man einen wildfremden Menschen in den einen eigenen MV aufgenommen?
Zitat (von Dedecim):
Als ich dann den Mietvertrag mit ihr bei unserem Vermieter unterschreiben wollte,
klingt so.
---------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
hättest du vorher ausschließen müssen.
Ist falsch? Hätte er vorher ausschließen können--- ist sicher unwirksam, aber wer hinterfragt das als Mieter schon bei erster Sichtung des Vertrages ? Sicher hätte sie gesagt, sie sei Nichtraucherin.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.11.2019 23:03

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen