Unerwartete Rechnung nach Übergabe der Wohnung

25. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerwartete Rechnung nach Übergabe der Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind sehr verwirrt. Ich habe damals eine Wohnung mit Balkon übernommen. Dieser war unüberdacht und mit Tropenholz ausgelegt, von der Vormieterin weder genutzt noch gereinigt. Diesen habe ich jährlich gereinigt und geölt. Bevor ich die Wohnung wieder abgegeben habe, hatte ich eine Vorbegehung durch den Hausmeister (kein Kommentar zum Balkon) und die richtige Wohnungsübergabe, bei der im Protokoll nur festgehalten war, dass er verwittert ist (logisch, nachdem er 4 Jahre von der Vormieterin nicht gepflegt wurde und unser nordisch regnerisches Wetter tut auch noch sein übriges).

Nun haben wir mit der Kautionsabrechnung eine Rechnung dafür erhalten, dass der Hausmeister Öl für den Balkon beschafft und angewendet hat, ohne, dass dies in irgendeiner Weise uns gegenüber kommuniziert wurde. Kann das rechtens sein?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
Kann das rechtens sein?

Ja, das kann das rechtens sein. Oder auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Tropenholz braucht nicht geölt werden. Es verwittert, ohne Schaden zu nehmen.
Dass der Hausmeister nun Öl beschafft und verwendet hat, dürfte eure Kautionsabrechnung nicht tangieren.

Zitat (von Phnx):
Diesen habe ich jährlich gereinigt und geölt.
Wie viele Jahre?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viele Jahre?


4 Jahre, der Boden ist jetzt also 7 Jahre alt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
Nun haben wir mit der Kautionsabrechnung eine Rechnung dafür erhalten, dass der Hausmeister Öl für den Balkon beschafft und angewendet hat,
Dieser Rechnung kann man widersprechen.
Schriftlich, nachweislich. Frist zur kompletten Kautionsrückzahlung setzen.
Es gab vermutlich weder im MV noch sonst eine Vereinbarung darüber, dass der Mieter in Abständen diese Schönheitsreparaturen an dem Balkonbodenbelag durchzuführen hätte.
Dass ein Belag aus Tropenholz verwittert, ist erlaubt/zulässig/normal. Deshalb nimmt man kein einheimisches Kiefernholz.

Dann ist die Rechnung vermutlich ---nicht rechtens---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
wir sind sehr verwirrt. Ich habe damals eine Wohnung mit Balkon übernommen. Dieser war unüberdacht und mit Tropenholz ausgelegt, von der Vormieterin weder genutzt noch gereinigt.


Wurde was in den Übergabeprotokoll zu Balkon geschrieben bzw. in welchem Zustand der Balkon war, als du die Wohnung übernommen hast?

Zitat (von Phnx):
Diesen habe ich jährlich gereinigt und geölt.


Kannst du es nachweisen (Rechnungen für Öl mit Datum)?

Du könntest versuchen zu klagen und falls du hilfebedürftig bist, bekommst du Prozesskostenhilfe und zahlst dann nichts aber der Vermieter schon, was ihn dann zum Nachdenken bringen könnte

-- Editiert von User am 28. September 2022 16:35

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Kannst du es nachweisen (Rechnungen für Öl mit Datum)?
Irrelevant.

Zitat (von Mobyhick):
Du könntest versuchen zu klagen
Warum sollte der TE klagen? Abstruse Vorstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Irrelevant.


Warum? Man weiß nicht was zwischen dem Mieter und dem Vermieter vertraglich vereinbart wurde.

Zitat (von bostonxl):
Warum sollte der TE klagen? Abstruse Vorstellung.


Wie soll er sonst seine Kaution zurückbekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Wie soll er sonst seine Kaution zurückbekommen?
Er hat eine Kautionsabrechnung
und eine unerwartete Rechnung für Öl und Anwendung erhalten.
Diese Rechnungssumme dürfte sicher nicht die Kaution ausmachen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Diese Rechnungssumme dürfte sicher nicht die Kaution ausmachen.


Und das weißt du woher?
TE sagt nicht wie hoch die Kaution sei und wie hoch die Rechnung für das Öl und die Arbeit des Hausmeisters.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Und das weißt du woher?
Dann warten wir doch ab, was der TE hier noch antwortet.

Ich nahm an, dass die Mietkaution 3 NKM betrug.
Ich nahm an, dass der Balkon eine übliche Fläche hat und deshalb eine dafür übliche Menge *Tropenholz-Öl* verwendet wurde.
Ich las, dass der Vermieter nach Auszug des TE keine Info bezüglich Forderung einer Behandlung des Tropenholzes gab.
Ich weiß, dass solches Öl sich auf Tropenholz-Bodenbelägen leicht und schnell anwenden/verarbeiten lässt.
Ich las, dass der TE während seiner 4jährigen Mietzeit jährlich den Balkonbodenbelag gereinigt und geölt hat.
Und aus diesen Annahmen und Vermutungen ergab sich meine Antwort.

Zitat (von Mobyhick):
TE sagt nicht wie hoch die Kaution sei und wie hoch die Rechnung für das Öl und die Arbeit des Hausmeisters.
Stimmt. Er fragte, ob es überhaupt rechtens sei, das in Rechnung zu stellen.
Zitat (von Mobyhick):
Du könntest versuchen zu klagen und falls du hilfebedürftig bist,
Und was soll das nun helfen? Wie geht der Versuch zu klagen?

Im Protokoll bei der Übergabe an den Vermieter steht: verwittert. Na und?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dieser Rechnung kann man widersprechen.


Kann man machen, ob das dem TE was bringen wird?
Es hängt davon ab was im Übergabeprotokoll steht als er die Wohnung übernommen hat und Ich glaube nicht dass der Vermieter da was negatives schreiben würde. Beim Auszug hat er aber was negatives geschrieben und TE hat wahrscheinlich seine Unterschrift abgegeben. Wahrscheinlich war auch der Hausmeister als Zeuge dabei und es wurde ein "Bildchen" des Balkons gemacht.
Auch schreibt TE dass er 1x im Jahr das Öl (aus eigener Tasche?) kaufte und anwendete was eher dafür spricht, dass es mit dem Vermieter so vereinbart wurde. Es sieht so aus, dass der Vermieter der Meinung ist, dass der TE die Vereinbarung nicht eingehalten hat. Mit dem Zeuge und Fotos und der Unterschrift des Mieters kann der Vermieter sich "absichern".

TE kann natürlich die Kaution oder die Restkaution zurückfordern und wenn der Vermieter nicht reagiert, dann bleibt glaube ich nur der Klageweg übrig. Sowas ist teuer sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Es sei denn der Mieter bekommt Prozesskostenhilfe. Im Falle der PKH wird der Vermieter wahrscheinlich ungerne den Streit fortführen wollen, wenn er aus eigener Tasche bezahlen muss.

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#12
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Soweit ich weiß, ist die Pflege und Instandsetzung von Außenanlagen, wozu auch der Balkon und eventuell dort angebrachtes Holz gehört, grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Der Mieter ist nur für die generelle Reinigung zuständig (fegen, vielleicht mal das Geländer wischen, etc.). Alles andere muss explizit vertraglich vereinbart werden. Gilt doch für Fenster/Türen von außen auch, ein Balkon ist rechtlich identisch zu behandeln.

Sollte also nichts im Vertrag stehen, dass auch die Pflicht zum Ölen des Holzes auf dem Balkon auf den Mieter übertragen wurde (und auch das könnte ungültig sein!), kann sich der Vermieter freuen, dass der Mieter ihm diese Pflicht jetzt ein paar Jahre kostenlos abgenommen hat. Aber er kann keinen Anspruch daraus ableiten, dass der Mieter ihm jetzt noch die besagte Rechnung bezahlt. Und das vollkommen unabhängig davon, was jetzt im Übergabeprotokoll zum Balkon steht und was nicht, solange der Mieter sich im Protokoll nicht schriftlich dazu verpflichtet hat, diese Kosten zu übernehmen. Das scheint aber nicht der Fall zu sein:

Zitat (von Phnx):
bei der im Protokoll nur festgehalten war, dass er verwittert ist


Wenn der Vermieter darauf besteht, könnte man ihm als Mieter im Gegenzug auch eine Rechnung schreiben für diese Arbeiten + Material, die man übernommen hat. Zumindest für die Jahre, die noch nicht verjährt sind. Und könnte trotzdem die Rechnung des Vermieters begründet zurückweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Es hängt davon ab was im Übergabeprotokoll steht als er die Wohnung übernommen hat
Wieso hängt es DAVON ab?
Zitat (von Mobyhick):
Beim Auszug hat er aber was negatives geschrieben
Was sollte das sein? Ein Balkonbodenbelag aus Tropenholz darf verwittern bzw. verwittert sein. Er muss nicht einmal besonders gepflegt/geölt werden. Insofern ist der Eintrag --dass er verwittert ist--, weder negativ noch ein Mangel.
Zitat (von Mobyhick):
kaufte und anwendete was eher dafür spricht, dass es mit dem Vermieter so vereinbart wurde
NÖ. Das spricht vielmehr dafür, dass der TE ein Mieter ist, der den Balkon besser pflegte als die Vormieterin.
Zitat (von Mobyhick):
Es sieht so aus,
NÖ. Der Vermieter legt mit der Kautionsabrechnung eine Rechnung über Öl und Anwendung vor.
Zitat (von Mobyhick):
dann bleibt glaube ich nur der Klageweg übrig.
Dein Glaube sei dir gegönnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte meinen Einwand begründet, aber bekam jetzt heute per Brief zurück, dass deren Rechnung rechtens war.
Dazu dieser Absatz:

Zitat:
Wir teilen mit, dass eine jährliche Reinigung bzw ein Pflegen durch Ölen der Balkonbohlen nicht ausreicht sofern die Abnutzung und auch die******rung es verlangt. Wir verweisen an dieser Stelle auf Paragraph 16 Abs. 2 - Benutzung der Mietverträge Ihres Mietvertrages vom xx welcher besagt, dass Balkone, Loggien, Dachgärten, Terassen sowie deren Ablaufschächte nebst Abdeckungen durch den Mieter von Laub, Unrat, Verschmutzungen sowie Eis und Schnee freizuhalten und regelmäßig zu reinigen sind.

Vorsorglich teilen wir mit, dass in dem bei Einzug erstellten Übergangsprotokoll keine informationen zu einem ungepflegten Balkon vermerkt sind.


Den Balkon habe ich natürlich regelmäßig von Blättern befreit, aber zum wöchentlichen schrubben hatte ich einfach keine Zeit und die******rung gibt es oft auch einfach nicht her (Norddeutschland, 99% Regen)
Ärgerlich, dass ich darauf nicht geachtet habe, war meine erste Wohnung. Ich hatte 1300€ als Kaution abgegeben, für das Beölen haben Sie 243,42€ einbehalten.

Der Paragraph 16 besagt nochmal das was oben steht und das Mieter für Beschädigungen haften.

-- Editiert von User am 30. September 2022 15:19

-- Editiert von User am 30. September 2022 15:26

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#15
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
durch den Mieter von Laub, Unrat, Verschmutzungen sowie Eis und Schnee freizuhalten und regelmäßig zu reinigen sind


Sehr schön! Und wozu gehört Ölen? Ist das Laub, Unrat, Eis oder Schnee? Nein, Ölen ist Imprägnierung, sprich Instandhaltung, und das scheint ja nicht auf Dich übertragen worden zu sein, oder?

Du kannst das natürlich einfach akzeptieren, daß die dir so viel Geld abzocken, oder du schreibst denen ganz nett, daß diese Pflicht nicht auf den Mieter übertragbar ist, ebensowenig wie das Streichen der Fenster von außen, und du rechtliche Schritte ohne weitere Ankündigung einleiten wirst, wenn sie dir den Betrag nicht umgehend auszahlen. Vielleicht reicht das schon, ich bin mir nämlich ziemlich sicher, die wissen, daß das nicht okay ist.

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#16
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Du kannst das natürlich einfach akzeptieren, daß die dir so viel Geld abzocken, oder du schreibst denen ganz nett, daß diese Pflicht nicht auf den Mieter übertragbar ist, ebensowenig wie das Streichen der Fenster von außen, und du rechtliche Schritte ohne weitere Ankündigung einleiten wirst, wenn sie dir den Betrag nicht umgehend auszahlen. Vielleicht reicht das schon, ich bin mir nämlich ziemlich sicher, die wissen, daß das nicht okay ist.


Ich habe hier einmal den Paragraphen abfotografiert auf denen die verweisen.

Ich habe auch noch diese Seite gefunden, die hat das ganz gut erklärt. Ich werde nochmal ein Schreiben aufsetzen, vielleicht hat hier noch jemand eine bessere Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Siehst du, sag ich doch ;-)

Vielleicht druckst du den Link einfach mit aus, obwohl ich mir wirklich sicher bin, daß die das bereits wissen. Und ich würde denen tatsächlich jetzt eine Rechnung schicken für die Jahre in denen du das gemacht hast, ohne es zu müssen. Wenn ein Mieter nämlich Arbeiten übernimmt, von denen er dachte, er wäre dazu verpflichtet, dann aber herausfindet, daß er doch nicht dazu verpflichten war, hat er einen Erstattungsanspruch.

Die versuchen, wahrscheinlich ganz bewusst, dich über den Tisch zu ziehen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Dein Vermieter will dich vera***. Hatte ich mir auch längst gedacht.
Ich stimme dem User @Ino75 zu.

Zitat (von Phnx):
Den Balkon habe ich natürlich regelmäßig von Blättern befreit, aber zum wöchentlichen schrubben hatte ich einfach keine Zeit und die******rung gibt es oft auch einfach nicht her (Norddeutschland, 99% Regen)
Niemand, nicht mal der Vermieter oder der Mietvertrag verlangt, dass du den Balkonbodenbelag wöchentlich schrubbst oder 1x p.a. ölst.
Und: In Norddeutschland regnet es nicht 99%, das ist albern und würde nie als Argument taugen.
Ist denn zum Auszug am Belag etwas beschädigt gewesen? Verwitterung ist ja KEINE Beschädigung.


p.s.
zum nordischen Regen und geöltem Tropenholz:
Ich wohne selbst ganz im Norden, dort ist es seit einigen Jahren sehr regenarm. Ich habe einen Balkonbodenbelag aus Tropenholz/Bangkirai und der liegt dort seit fast 10 Jahren. Der wird niemals geölt, aber je nach Jahreszeit oder Notwendigkeit mal gefegt und grob gereinigt. Der Ablauf muss frei sein, damit kein stehendes Wasser entsteht, aber das wars auch schon. Der Belag verwittert langsam und schön vor sich hin. SO ist es gedacht. Andere (weiche) Hölzer würden intensive Pflege und Öl-oder Farbbehandlung benötigen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und: In Norddeutschland regnet es nicht 99%, das ist albern und würde nie als Argument taugen.


Ich wohne in der Nähe von Hamburg und hier regnet es wirklich fast täglich, also nicht so abwegig.

Zitat (von Anami):
Ist denn zum Auszug am Belag etwas beschädigt gewesen? Verwitterung ist ja KEINE Beschädigung.


Auf dem Protokoll steht nur: Balkonbretter sind verwittert.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso hängt es DAVON ab?


Zitat (von Anami):
Dein Glaube sei dir gegönnt.


Nehmen wir an der Vermieter weigert sich die 243,42€ zu zahlen. Welche Möglichkeiten bleiben dem TE noch übrig?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
Den Balkon habe ich natürlich regelmäßig von Blättern befreit, aber zum wöchentlichen schrubben hatte ich einfach keine Zeit und die******rung gibt es oft auch einfach nicht her (Norddeutschland, 99% Regen)


Was steht denn alles in der Rechnung drin bzw. wurden vielleicht andere Arbeiten einkalkuliert?



Zitat (von Phnx):
Wir verweisen an dieser Stelle auf Paragraph 16 Abs. 2 - Benutzung der Mietverträge Ihres Mietvertrages vom xx welcher besagt, dass Balkone, Loggien, Dachgärten, Terassen sowie deren Ablaufschächte nebst Abdeckungen durch den Mieter von Laub, Unrat, Verschmutzungen sowie Eis und Schnee freizuhalten und regelmäßig zu reinigen sind.


War auf dem Balkon Laub oder Eis oder Schnee oder sonst was, als du die Wohnung abgegeben hast?
Wenn der Vermieter behauptet, dass du den Balkon nicht genug gereinigt hast, dann muss er das erstmal beweisen. Hat der Vermieter das irgendwie begründet?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Welche Möglichkeiten bleiben dem TE noch übrig?
Etliche.
--------------------------------------
Zitat (von Phnx):
Ich wohne in der Nähe von Hamburg und hier regnet es wirklich fast täglich, also nicht so abwegig.
Ich bitte dich, ich wohne ca 100 km entfernt. Du hast doch 3 Jahre lang je 1 Tag gefunden, wo es nicht regnete und der Belag so trocken war, dass man ihn auch ölen konnte. Gut.
Selbst, wenn es täglich regnete--- das Argument ist einfach zu nichts tauglich. Der Hausmeister konnte doch auch ... das macht der nicht bei Regen.
Zitat (von Phnx):
Balkonbretter sind verwittert.
Das genügt. Verwitterung ist ein natürlicher Vorgang.
Was hat der Vermieter denn jetzt gemacht? Hat er die Kautionsrückzahlung schon um die 243,42€ vermindert?
Also nur 1.056,58€ auf dein Konto gezahlt? (Zinsen gibts ja eh nicht)

Die 243, 42€ finde ich gelinde gesagt, unverschämt.
Wieviel qm hatte der Balkon etwa?
Wieviel hat das Öl lt. dessen Rechnung gekostet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Was steht denn alles in der Rechnung drin bzw. wurden vielleicht andere Arbeiten einkalkuliert?


[...] über das Material zur Reinigung und Instandsetzung der Terrasse des o.g. Objektes [...]
Materialkosten gem. Rechnung 85,92€
Arbeitslohn unseres Mitarbeiters 4,5h 157,50€

Materialkosten sind laut Rechnung:

Terassen-Öl 2500ml 65,50€
Universal Verdünner 1000ml 6,70€

Zitat (von Mobyhick):
War auf dem Balkon Laub oder Eis oder Schnee oder sonst was, als du die Wohnung abgegeben hast?


Nein, wir haben die Wohnung im Sommer abgegeben. Kann sein, dass da vielleicht ein Blatt lag, gegenüber ist leider direkt ein Baum. Habe aber vor der Abgabe alles gesammelt gehabt.

Zitat (von Mobyhick):
Wenn der Vermieter behauptet, dass du den Balkon nicht genug gereinigt hast, dann muss er das erstmal beweisen. Hat der Vermieter das irgendwie begründet?


Der Boden ist einfach unregelmäßig ergraut. Weitere Begründung als das oben gibt es nicht ..

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das genügt. Verwitterung ist ein natürlicher Vorgang.
Was hat der Vermieter denn jetzt gemacht? Hat er die Kautionsrückzahlung schon um die 243,42€ vermindert?
Also nur 1.056,58€ auf dein Konto gezahlt? (Zinsen gibts ja eh nicht)


Ich bekomme erstmal nur 8xx€, da auch noch Nebenkostenabrechnung erstmal einbehalten wird.
Zitat (von Anami):
Die 243, 42€ finde ich gelinde gesagt, unverschämt.
Wieviel qm hatte der Balkon etwa?
Wieviel hat das Öl lt. dessen Rechnung gekostet?


Der Balkon hat glaube so 8-9 qm2?
Öl + Verdünner 85,92€

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Phnx):
Ich bekomme erstmal nur 8xx€, da auch noch Nebenkostenabrechnung erstmal einbehalten wird.
Du hast also jetzt noch gar nichts auf dem Konto?
Zitat (von Phnx):
Der Balkon hat glaube so 8-9 qm2? Öl + Verdünner 85,92€
Heb dir die Rechnung bitte gut auf.
ICH würde jetzt nichts antworten, sondern erst die BK-Abrechnung abwarten... und dann weitersehen.

Wenn der Hausmeister im Auftrag des Vermieters den von dir geölten Bodenbelag, der als verwittert bezeichnet wurde, nun vielleicht einer Grundrenovierung unterzogen hat, ist das zwar des Vermieters Recht, aber längst nicht deine Pflicht, das zu bezahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Etliche.


Z.B?

Zitat (von Phnx):
Nein, wir haben die Wohnung im Sommer abgegeben. Kann sein, dass da vielleicht ein Blatt lag, gegenüber ist leider direkt ein Baum. Habe aber vor der Abgabe alles gesammelt gehabt.


Der Vermieter müsste schon beweisen dass du über einen bestimmten Zeitraum den Balkon "schlecht gereinigt" hast. Dafür müsste man über einen längeren Zeitraum protokollieren was alles auf dem Balkon geschah. Wurdest du schon mal diesbezüglich schriftlich ermahnt? Oder war der Vermieter oder der Hausmeister, während du da gewohnt hast, zur Besichtigung des Balkons?

Ich würde dir empfehlen zunächst zum Mieterschutzbund zu gehen. Falls der Vermieter nicht reagiert, kannst du überlegen zu klagen. Da muss man natürlich überlegen ob es sich lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
Der Vermieter müsste schon beweisen dass du über einen bestimmten Zeitraum den Balkon "schlecht gereinigt" hast. Dafür müsste man über einen längeren Zeitraum protokollieren was alles auf dem Balkon geschah. Wurdest du schon mal diesbezüglich schriftlich ermahnt? Oder war der Vermieter oder der Hausmeister, während du da gewohnt hast, zur Besichtigung des Balkons?


Nein gar nichts. War mit dem Hausmeister bei der Vorabnahme und Übergabe auf dem Balkon, da kam nichts von ihm.
Zitat (von Mobyhick):
Ich würde dir empfehlen zunächst zum Mieterschutzbund zu gehen. Falls der Vermieter nicht reagiert, kannst du überlegen zu klagen. Da muss man natürlich überlegen ob es sich lohnt.


Ich schau mal, der nächste Mieterschutzbund soll wohl nicht so prall sein ..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist übrigens die Anwaltsmeinung dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Der Anwalt bestätigt die Auffassung des Forums. Der Einbehalt ist nicht richtig.
Der Mieterschutzbund wird sich vermutlich auch dieser Meinung anschließen. Dort werden sicher Terminvergaben nicht so schnell gehen, weil vllt. jeder x.Mieter seine Krisenhafte Betriebskostenerhöhung *auf Recht prüfen* lassen will. Aber dir bleibt ja Zeit.
Denn auch die BK/NK-Abrechnung kommt noch und will überprüft werden. Diese sollte spätestens Ende 2023!! vorliegen, wenn ihr im Sommer 2022 ausgezogen seid und nichts zur Zwischenabrechnung vereinbart habt.
----------------------------

Zitat (von Mobyhick):
Falls der Vermieter nicht reagiert, kannst du überlegen zu klagen.
Der muss nicht nochmal reagieren, er ist auch noch nicht fertig mit der Mietsache TE. Er muss noch die BK-Abrechnung 2022 bis Auszug machen.
Überlegen, ob man Klage erhebt, kann man natürlich immer. Doch wozu hier und jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Phnx
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

So, Ende der Geschichte: Hab den Text vom Anwalt als Brief formuliert, 2 Wochen Frist gesetzt und nun wurde angeblich aus Kulanz die Rechnung storniert und ich kriege das Geld wieder.

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