Moin, folgende Frage:
Wohne zur Miete mit BK-Anschluß.Dieser wurde vor 2 Jahren ohne weitere Rückfrage
ob erwünscht oder nicht angeklemmt.Nun möchte ich, da ich kein TV mehr nutze und auch GEZ abegemeldet habe
diesen Anschluß natürlich nicht mehr bezahlen, da monatlich
ca. 16€ die über die Nebenkosten am Jahresende eingezogen werden.
Kann ich verlangen, das der Anschluß abgeklemmt wird?
Gruß, der Rattenjunge
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"You no mess with Lo-Wang..."
Unerwünschter Kabel-TV Anschluß
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die laufenden monatlichen Kosten sind regelmäßig nur von den Mieter/innen zu tragen, deren Wohnung an das Kabelnetz angeschlossen ist. Bei preisgebundenen Wohnungen ist in § 24 a Abs: 2 NMV geregelt, dass die Kosten für den Betrieb des Kabelanschlusses nur auf die Mieter/innen umgelegt werden, die ihre Zustimmung zum Anschluss erteilt haben. Bei preisfreien Wohnungen gibt es keine gesetzliche Regelung zur Befreiung von der Umlage. Es empfiehlt sich hier, den vorhandenen Kabelanschluss verplomben zu lassen; die Kosten der Verplombung trägt - wenn nichts anderes vereinbart ist - die/der Mieter/in. Es entfallen dann für den verplombten Anschluss die monatlichen Kabelgebühren. Zur Zahlung die weiteren Betriebskosten der Kabelanlage bleibt die/der Mieter/in jedoch verpflichtet, wenn die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Auch die Zahlung der Modernisierungsmieterhöhung bleibt davon unberührt.
© 2005 Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Hi, danke für den Beitrag.
Glücklicherweise habe ich nichts unterschrieben und
zahle auch keine Modernisierungsmieterhöhung.(Hätte ich ohnehin nicht zugestimmt.)
Ich werde der Hausverwaltung mitteilen, das sie meinen Anschluß vom Verteiler abschneiden, und gut ist.
Die 16Euro Kabelgebühren werde ich dann rückwirkend ab 01.08.05 anteilig von den Nebenkosten abziehen.
Mit bestem Gruß
Der Rattenjunge
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