Ungeklärtes Zutrittsrecht

30. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Güllmar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungeklärtes Zutrittsrecht

Hallo Zusammen,

ich hatte heute ein ziemliche Auseinandersetzung mit dem Anwalt meiner Vermieterin. Dieser Stand während unseres Frühstück einfach ungefragt im Hausflur der Wohnung (bei uns hängt der Sclüssel außen an der Wohnungtür, aber er hatte wohl auch einen). Er hat noch nicht einmal geklingelt. Er ist der Meinung, das ein Zimmer in unserer Wohnung, dass wir nicht mitgemietet haben von Ihm bzw. seiner Mandantin immer und ohne Erlaubnis betreten werden darf. Ist das Rechtens? Dazu kommt natürlich das er uns aus der Wohnung raushaben will.

Danke schon im Voraus.

Gruß Daniel

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8 Antworten
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#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Daniel,

als Sofortmaßnahme würde ich die Schlüssel abziehen, ggf. ein neues Schloß einbauen...:)

Welches Zimmer in eurer Wohnung ist eigentlich nicht vermietet?
mfg gruwo

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#2
 Von 
Daniel Güllmar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ist nicht unbedingt die Lösung. Darf ich denn einfach das Schloß wechseln. Es ist noch ein Zimmer in unserer Wohnung abgesperrt(wie haben nur 2x Mietverträge für jeweils 1 Zimmer). Dort steht noch Nachlaß des alten Vermieters drin. Schon seit ca. 5 Jahren. Wir möchten ja nicht den Zugang verwehren, aber einfach so in unseren Bereich eindringen geht doch auch nicht oder? Und mal ganz schwarz gesehen - Könnte sich der Vermieter einfach in dieses Zimmer einmieten, oder einfach einziehen - würde ich ihm nämlich zutrauen um uns zu schikanieren.

Gruß Daniel

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Vielleicht beschreibst du den Mietvertrag und die Örtlichkeiten doch etwas genauer. Handelt es sich um Untermietverträge, wie ist die Nutzung der Gemeinschaftsflächen geregelt etc.

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#4
 Von 
Daniel Güllmar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Es handelt sich eigentlich um Untermietverträge. Diese wurden fälschlicherweise von den damaligen Erbverwaltern so verwendet. Es geht um eine 3-Zimmer Wohnung in der meine Freundin ein Zimmer gemietet hat und ich habe dort ebenfalls ein Zimmer gemietet (bei mir steht aber schlauerweise einfach nur Erdgeschoß in der Mietsache). Das dritte Zimmer steht schon seit dem Tod des alten Vermieters mit dessem Nachlaß verschlossen. Küche und Bad werden natürlich gemeinschaftlich von mir und meiner Partnerin genutzt. Ich verstehe es durchaus, wenn man aus dem Nachlaß was herausholen möchte, aber ich kann es irgendwie nicht akzeptieren, dass der Vermieter ungefragt in das Zimmer darf. Auch wenn es nicht vermietet ist. Er muss ja schließlich durch unseren Wohnungsflur. Die Frage nun ganz hypotetisch. Kann jetzt nach 5 Jahren nicht Vermietung des Zimmers dieses einfach an irgendjemand (den Vermieter einschließend) zugänglich gemacht werden. Man muss noch dazu sagen, dass dieses Zimmer noch nie vermietet wurde, seit der gute Mann das Zeitliche gesegnet hat.

Gruß und besten Dank!

Daniel

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Ich hätte zuerst nach den Details fragen sollen...jetzt sieht eure Rechtsposition m.E. doch etwas schlechter aus.

Ihr habt nur Verträge über zwei Räume der Wohung, über den dritten Raum kann der Vermieter frei verfügen, also auch vermieten.

Den Vermieter an nicht angekündigten Besuchen generell zu hindern könnte auch schwierig werden, er macht ja nur von seinem Hausrecht Gebrauch. Und der Wohnungsflur ist Gemeinschaftsfläche...

mfg gruwo

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#6
 Von 
Daniel Güllmar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das klingt schlecht. Ist das wirklich so einfach. Immerhin weiß ich nicht wann er einfach reinkommt. Unsere Zimmer sind nie verschlossen. Er muss sich dann sozusagen immer vor Augen halten, dass ich ihn des Diebstahl bezichtigen könnte. Ich glaube nicht, das das so einfach ist. Vor allem würde ich allerhöchstens der Vermieterin selbst das Recht zustehen und nicht Ihrem Anwalt (auch wenn der eine Vollmacht für Rechtangelegenheiten hat) und ihrer Mutter schon gar nicht. Ich weiß, dass diese Situation nicht häufig vorkommt, deswegen kann mir auch keine eine klare Antwort geben. Ich verstehe schon Deine Aussage zum Thema, aber stell Dir vor Du bewegst Dich "frei" (was auch immer das heißen mag) in Deiner Wohnung und da stehen dann - auch fremde Leute in der Wohnung. Na Prost Mahlzeit. Ich werde der Vermieterin einfach eine Woche Probewohnen anbieten ;-).

Many thanks
Daniel

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#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Was wohl der Mieterverein zu eurem Problem sagen würde...

Weißt du den Grund warum euch der Vermieter aus der Wohnung haben will ?

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#8
 Von 
Daniel Güllmar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Mietverein werde ich deshalb auch nochmal befragen. Danke für die Erinnerung. Meine Vermutung für den Rausmiss ist der Verkauf. Sonst könnten sie nämlich den Anwalt nicht bezahlen (Hohn - sorry). Ich denke es kommt demnächst die Kündigung mit fadenscheinigen Argumenten. Über kurz oder lang werden wir sicher ausziehen, aber ich habe nicht wirklich Lust, die Wohnung mit meiner Vermieterin zu teilen. Ich denke sie eigentlich auch nicht.

Danke nochmal - Gruß Daniel

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