Guten Tag,
bezüglich meines neuen Mietverhältnisses habe ich ein paar Fragen.
Situation: Vermieter hat sich ein Haus gekauft uns vermietet Zimmer in diesem Haus an mich und 2 weitere Personen. Zwei Zimmer nutzt er selber alleine, Wohnzimmer, Garten, Bad und Küche stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.
1. Der Vermieter verlangt von Anfang an den vollen Mietzins von 300 Euro von mir. Zum Zeitpunkt unseres Einziges war das Bad im unteren Stockwerk nicht benutzbar. Wir durften während dieser Zeit auf ein anderes Bad im Haus ausweichen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
2. Die Mieten wurden vollkommen wahllos gewählt. Ein Mitbewohner Zahl ca. 5 Euro pro Quadratmeter weniger als ich. Sein Zimmer ist von der Ausstattung so wie meins, nur 4 Quadratmeter größer. Geht das? Das innerhalb eines Zimmers die Mietpreise pro Quadratmeter abweichen?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Ungerechtfertigte Miete
13. Februar 2017
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Frage vom 13. Februar 2017 | 14:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Miete
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 14:16
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatZum Zeitpunkt unseres Einziges war das Bad im unteren Stockwerk nicht benutzbar. Wir durften während dieser Zeit auf ein anderes Bad im Haus ausweichen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt? :
Nein, warum? Oder hattet Ihr dieses eine Badezimmer expliziet gemietet.
ZitatDie Mieten wurden vollkommen wahllos gewählt. Ein Mitbewohner Zahl ca. 5 Euro pro Quadratmeter weniger als ich. Sein Zimmer ist von der Ausstattung so wie meins, nur 4 Quadratmeter größer. Geht das? Das innerhalb eines Zimmers die Mietpreise pro Quadratmeter abweichen? :
Ja, ist Angebot und Nachfrage. Du hättest es ja für den Preis nicht mieten müssen.
#2
Antwort vom 13. Februar 2017 | 14:16
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat1. Der Vermieter verlangt von Anfang an den vollen Mietzins von 300 Euro von mir. :
Das ist doch sein vertraglich vereinbartes Recht.
ZitatZum Zeitpunkt unseres Einziges war das Bad im unteren Stockwerk nicht benutzbar. Wir durften während dieser Zeit auf ein anderes Bad im Haus ausweichen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt? :
Nein.
Zitat:2. Die Mieten wurden vollkommen wahllos gewählt. Ein Mitbewohner Zahl ca. 5 Euro pro Quadratmeter weniger als ich. Sein Zimmer ist von der Ausstattung so wie meins, nur 4 Quadratmeter größer. Geht das? Das innerhalb eines Zimmers die Mietpreise pro Quadratmeter abweichen?
Innerhalb eines Zimmer nicht, aber innerhalb eines Hauses. Das nennt sich Vertragsfreiheit.
ZitatSituation: Vermieter hat sich ein Haus gekauft uns vermietet Zimmer in diesem Haus an mich und 2 weitere Personen. Zwei Zimmer nutzt er selber alleine, Wohnzimmer, Garten, Bad und Küche stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. :
Sind die Zimmer mit Möbel des Vermieters ausgestattet?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2017 | 14:17
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
ZitatIst eine Mietminderung gerechtfertigt? :
Da könnte man eventuell diskutieren, auch wenn ich das durchaus kritisch sehe. Es gab ja ein Bad. Vermutlich ist Mietminderung wegen § 536b BGB aber eh ausgeschlossen. Oder hast du dir bei Übergabe deines Zimmers explizit die Minderungsrechte wegen des falschen Bades vorbehalten?
ZitatDie Mieten wurden vollkommen wahllos gewählt. Ein Mitbewohner Zahl ca. 5 Euro pro Quadratmeter weniger als ich. Sein Zimmer ist von der Ausstattung so wie meins, nur 4 Quadratmeter größer. Geht das? :
Ja. Jede Miete ist frei verhandelbar. Problematisch wird es nur, wenn eine Mietpreisbremse wirklich greift und überschritten wird. Das würde ich in deinem Fall aber eher nicht vermuten. Maximal wäre Wucher ein Thema. Aber dazu müsstest du schon mehr als deutlich über den marktüblichen Preisen zahlen.
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