Hallo,
ich sollte eigentlich kurz nach meinem Einzug einen Balkon an meine Wohnung bekommen. Die Balkontür war beim Einzug schon eingebaut. Diese Tür ist aber de facto ungesichert, wodurch es auch in der Vergangenheit zu recht gefährlichen Situationen gekommen ist, gerade wenn ich mehrere Leute zu besuch hatte und sich jemand "das mal angucken" wollte. Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit bis sich da mal jemand nach unten verabschiedet, was nicht wirklich lustig wäre weil ich im 3. Stock wohne.
Meinem Vermieter habe ich das auch schon ein paar mal gesagt und es ihm heute auch nochmal schriftlich gegeben. Er sieht es aber nicht als seine Aufgabe die Tür vernünftig zu sichern. Schliesslich wohne ich seiner Meinung nach da und nicht er, darum ist es nicht sein Problem, hat er mal gesagt.
Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung? Immerhin weigert er sich seit locker 6 Monaten da was zu machen. An den Balkon denke ich schon gar nicht mehr :-/
Wäre schön wenn ich einige Meinungen zum Thema bekommen könnte.
Schöne Grüße!
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Ungesicherte Balkontür
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Man könnte zumindest mal die Griffe entfernen von der Tür um zu verhindern, dass jemand fällt.
Ansonsten nicht fristlos kündigen, sondern schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung die Beseitigung des Mangels beim Vermieter einfordern und Miete um wenige Prozent kürzen.
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-- Editiert Black No.1 am 23.01.2012 14:12
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Ungesicherte Balkontür heisst. Normale Balkontür, nur dass dahinter kein Balkon kommt sondern gar nichts.
Habe meinem Vermieter bereits schriftlich etwas zukommen lassen. Er wohnt quasi direkt unter mir und ich habe ihm den Schrieb vor die Tür gelegt.
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-- Editiert marius1234 am 23.01.2012 14:14
Ein Schreiben vor die Tür legen reicht nicht. Sie müssen ihm schon das Schreiben entweder vor Zeugen übergeben oder per Einwurf Einschreiben zukommen lassen. Und sollten ihm eine Frist setzen, bis wann der Zustand abgeschafft werden muss.
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Wenn du als Besitzer der Wohnung keine Maßnahme triffst, die dich und deine Besucher davon abhält, die Tür versehentlich zu öffnen, dann bist du im Falle eines Falles mit haftbar.
Um dem Vermieter ein wenig Druck zu machen, erkundige dich doch mal beim Bauordnungsamt, ob das Zimmer überhaupt genutzt werden darf. Ein Neubau würde ja mit einer solchen Tür nicht abgenommen...
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Den V unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern:
- entweder Balkon dran
- oder Balkontür sichern
gleichzeitig Ersatzmaßnahmen androhen, deren Kosten von der Miete abgezogen werden.
Erstmaßnahme gegen versehentliches Öffnen: Abmontieren des Balkontürgriff
Bei erfolglosem Fristverstreichen: Ersetzen des Balkongriffes gegen einen abschließbaren Griff (sieht einfach besser aus als ohne Griff ;-)
Da diese Maßnahmen nicht reichen, da die Balkontürglasscheibe wahrscheinlich nicht den Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsglas mit Durchfallschutz) entspricht, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt anzuraten. Sollte dieses die Nutzung dieses Zimmers aus Sicherheitsgründen untersagen, so könnte die Miete entsprechend gekürzt werden.
Ein Grund für eine Fristlose Kündigung liegt m.E. NICHT vor.
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"lg.
R.M. "
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