"Ungewöhnlichere" Nachmieterprobleme in Studentenstadt

15. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nick3030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ungewöhnlichere" Nachmieterprobleme in Studentenstadt

Hallo Zusammen,

ich habe eine eher ungewöhnliche Fallkonstellation, daher möchte ich hier auch mal nachfragen.

Zusammengefasst geht es um die Situation, dass ich meine Mietwohnung gekündigt habe und nun in der Kündigungsfrist von 3 Monaten bin. Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, wann die Wohnung besichtigt werden kann, und dass sie spätestens zum 10.01.2023 bezugsfrei für einen neuen Nachmieter sein kann. In dem Kündigungsschreiben habe ich ihn auch gefragt, ob er oder ich einen Nachmieter suche (er hat dies bei den anderen Parteien auch immer selbst gemacht). Er bestätigte dies auch in seiner Email, dass er selbst sucht. Nun wurde er von einer Dritten Person angeschrieben, die über meine Wohnung informiert wurde, dass sie Interesse hat. Ihr Zeitpunkt für einen Vertrag ist aber erst zum 01.02.2023.

Die beiden waren auch hier für eine Besichtigung und beide waren auch über den 10.01.2023 informiert. Ich war auch noch nett zu dieser dritten Person und unterstütze Sie. Ich bat ihr auch an, dass wir uns irgendwie die Miete im Januar ansonsten auch fairer teilen können das niemand unnötig zahlt. Nun hat haben die beiden aber einen Vertrag geschlossen zum 01.02 ohne mein Einverständnis. Dies ist auch noch innerhalb meines Kündigungszeitraumes der drei Monate. Mein Mietvertrag ginge offiziell bis 01.03.2023.

Ich bin leider nicht im Mietrecht drin, aber wie verhält es sich denn bezüglich einer Aufhebung meines Mietverhältnisses. Muss dies schriftlich geschehen in Bezug auf das Formerfordernis des Mietvertrages? Und liegt hier dann nicht auch schon eine gewisse konkludente Zustimmung zum 10.01 vor seitens meines Vermieters? Es gibt wirklich sehr viele Interessenten an der Wohnung, da sie für Studenten ist und für Studenten in der Stadt ein absoluter Wohnungsmangel herrscht. Einen Nachmieter zum 10.01 bzw. genauer dann eigentlich zu, 06.01 wäre überhaupt kein Problem gewesen. Zumal er nicht mal gesucht hat. Er hat dem 10.01 in meinem Kündigungsschreiben für einen neuen Nachmieter nicht widersprochen und meinte er sucht sich selbst einen.

Grenzt das nicht ebenfalls schon an Bösgläubigkeit eine Wohnung in einer Stadt mit Wohnungsmangel fast einen Monat leer stehen zu lassen nur um mich doppelt zahlen zu lassen? Zumal es an Möglichkeiten für Nachmieter in keinem Fall mangelt.


Mein zweiter Punkt ansonsten wäre, inwieweit ich als Mieter einen neuen Nachmieter innerhalb meiner eigentlich Mietzeit akzeptieren muss?


Vielen Dank für eure Zeit und Anregungen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119618 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nick3030):
Nun hat haben die beiden aber einen Vertrag geschlossen zum 01.02 ohne mein Einverständnis.

Na so was aber auch ... Und warum genau sollten Dich 2 Erwachsene Menschen da fragen müssen?



Zitat (von Nick3030):
Muss dies schriftlich geschehen in Bezug auf das Formerfordernis des Mietvertrages?

Nö.
Eventuell ist das aber auch bereits erfolgt, je nach Inhalt der Kommunikation. Müsste man halt mal prüfen.



Zitat (von Nick3030):
Und liegt hier dann nicht auch schon eine gewisse konkludente Zustimmung zum 10.01 vor seitens meines Vermieters?

Ist nicht erkennbar.



Zitat (von Nick3030):
Mein zweiter Punkt ansonsten wäre, inwieweit ich als Mieter einen neuen Nachmieter innerhalb meiner eigentlich Mietzeit akzeptieren muss?

Gar nicht - dann zahlt man halt noch länger doppelt.



Zitat (von Nick3030):
Zumal er nicht mal gesucht hat.

Warum auch, es kam ja offenbar einer von ganz alleine?



Zitat (von Nick3030):
Grenzt das nicht ebenfalls schon an Bösgläubigkeit eine Wohnung in einer Stadt mit Wohnungsmangel fast einen Monat leer stehen zu lassen nur um mich doppelt zahlen zu lassen?

Nicht mal ansatzweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nick3030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Na so was aber auch ... Und warum genau sollten Dich 2 Erwachsene Menschen da fragen müssen?


Der geschlossene Mietvertrag dieser zwei Personen startet nun mal noch innerhalb meines Zeitraumes.

Und die Frage in wieweit dies als Mieter zu dulden ist bezieht sich darauf, dass ich einerseits den Anspruch bis zum 01.03 auf die Wohnung noch habe und die nächste Partei allerdings schon einen Anspruch auf Überlassung ab dem 01.02. Daher die Frage ob dies ein "Druckmittel" gegenüber dem Vermieter ist mich schon zum 10.01 rauszulassen, da er so oder so Schadensersatz zu zahlen hat oder einen Mietverlust von 21 Tagen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119618 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nick3030):
dass ich einerseits den Anspruch bis zum 01.03 auf die Wohnung noch habe

Eventuell - oder auch nicht.

Wenn dem aber so wäre, hätte der Mieter gute Karten bei der Verhandlung des Aufhebungsvertrages.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nick3030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell - oder auch nicht.


Danke auf jeden Fall für die schnellen Antworten!

Wie hätte denn die Situation sein müssen, dass ich keinen Anspruch auf einmal mehr bis zum 01.03 habe. Nach meiner Kenntnis ja nur durch vertragliche Vereinbarung und diese ist offenbar ja nicht ausdrücklich passiert. Ansonsten wenn man den 10.01 für einen Nachmieter im Kündigungsschreiben in Betracht zieht ist gerade hier das Problem inwieweit dies als Vereinbarung/Aufhebung zu werten ist, wenn die Antwort des Vermieter auf die anschließende Frage der Suche dann nach einem Nachmieter ist "er sucht einen Nachmieter". Eine andere Korrespondenz oder Einigung habe es nicht gegeben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119618 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nick3030):
Nach meiner Kenntnis ja nur durch vertragliche Vereinbarung

Richtig, entweder konkludent oder explizit.
Explizit kann man wohl ausschließen, bliebe nur noch konkludent. Dazu müsste man dann - wie schon erwähnt - die Kommunikation im Wortlaut prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du hat gekündigt und dein MV läuft noch bis Ende Februar, wenn ich das richtig verstanden habe?

Dann hast du genau 2 Möglichkeiten:

A) Du belässt es dabei zahlst weiter deine Miete und ziehst zum 01.03. aus (was der VM mit dem Nachmieter macht, der bereits zum 01.02. einziehen will, ist nicht dein Problem, sondern seins).

B) Du einigst dich mit dem VM auf eine einvernehmeliche Beendigung des MV zum 31.01. oder zum 10.01. - wie der Name schon sagt, ihr müsst euch einigen (sonst bleibt es bei Option A)

Also ganz einfach!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Nick3030):
Wie hätte denn die Situation sein müssen, dass ich keinen Anspruch auf einmal mehr bis zum 01.03 habe.


Steht vielleicht in einem Brief oder Mail, z.B. dem dass die Wohnung am 10.01. frei ist, sowas drin wie "man würde sich freuen wenn man schon vor Vertragsende einen Nachmieter findet um Mietzahlungen zu reduzieren" (Inhaltlich, nicht wörtlich gemeint). Dann hätte man ganz schlechte Karten den Vermieter zu "ärgern".

Dein erstes Ziel war es, deinen Vertrag vorher (vor dem 01.03.) aufzulösen um Geld zu sparen. Der Vermieter hat das akzeptiert und dich dabei unterstützt einen Nachmieter zu akzeptieren, der einen Monat vorher in die Wohnung will. Das ist eigentlich super für dich, weil viele (vernünftige) Nachmieter haben auch Kündigungsfristen und wollen das oft nicht. Das es der 01.02. und nicht 10.01. ist, ist nicht zu deiner vollsten Zufriedenheit, aber immer noch ein Win-Win und jetzt willst du den Vermieter, der dir entgegengekommen ist, noch Ärgern? O.K., kann man machen, darf sich dann aber nicht über Gegenwind ärgern.

Aus Vermietersicht kann ich dir sagen, dass Verträge, die nicht ab Monatsanfang laufen, deutlich aufwendiger bei der Nebenkostenabrechnung sind. Weil ich mit so einem Quatsch auch schon Ärger hatte, mache ich sowas wie frühere Vertragsauflösung auch nicht mehr. Ich biete den Mieterparteien an, mit meiner Zustimmung für die Zeit einen Untermietvertrag zu schließen, aber für mich gelten die Termine im Vertrag - Pacta sunt servanda!

-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Auszugsdatum des Mieters als mögliches Ende des Mietverhältnisses zu akzeptieren und alles dran zu setzen, zu diesem Zeitpunkt einen Nachmieter zu bekommen. Er hat weiterhin die "freie Auswahl," kann also selbst entscheiden, wem er einen Mietvertrag anbietet. Er muss nicht denjenigen auswählen, der den Interessen des Mieters auf vorzeitige Übernahme der Wohnung am ehesten entspricht. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, hier ein "Puffer" einzubauen, denn es kann in so Fällen ja immer mal etwas dazwischen kommen und wer halst sich schon gerne Schadensersatzansprüche auf, die vermeidbar sind.

Dann stellt sich hier die Frage, ob der Fragensteller und sein Vermieter eine Vereinbarung getroffen haben, dass die Wohnung auch schon vor dem 1. März vermietet werden kann. Das könnte durchaus sein, womit der Vermieter auch schon zum 1. Februar neu vermieten konnte. Oder es ist nachträglich diesbezüglich zu einer Einigung mit dem Vermieter gekommen. Kommt man zu einem anderen Ergebnis, was nach der Schilderung hier wohl schwierig sein könnte, dann kann der Fragesteller natürlich bis zum 1. März da wohnen bleiben, niemanden reinlassen und dann bitteschön auch die Miete bis dahin bezahlen.

Welchen Vertrag der neue Mieter mit dem Vermieter geschlossen hat, das kann dem Fragesteller einerlei sein. Er muss wissen, ob er dem Vermieter zugesagt hat (sei es direkt oder durch konkludentes Handeln), dass die Wohnung auch eher wieder vermietet werden könnte. Dann ist er auch daran gebunden. Aber selbst wenn er keine Zusage gegeben hat, was soll die Bockigkeit jetzt? Ab dem 10. Januar hätte er der neuen Vermietung zugestimmt, ab dem 1. Februar nicht? Für mich nicht unbedingt logisch.

wirdwerden

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