Ungewollte Aufwendungen durch Vermieter

16. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
draj04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungewollte Aufwendungen durch Vermieter

Sehr geehrte Community,
Ich habe mich in diesem
Forum nun angemeldet, da ich mir über unsere derzeitige rechtliche Situation nicht sicher bin, auch wenn mir mein "juristisches Bauchgefühl" (Vertragsrecht im 1. Semester ist schon ein wenig her) sagt, dass meine Familie und ich im Recht seien.

Folgende Situation liegt vor:
Ich lebe mit meiner Familie seit 6 Jahren Ca. in einer kleinen Mietwohnung von einem privaten Vermieter, welcher in den letzten Jahren des Öfteren bewiesen hat, dass er seine Kosten mit allen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, zu minimieren versucht, indem er jegliche aufkommende Mängel selbst beseitigt, was zuerst einmal ja verständlich klingt.
Dies hatte jedoch schon in der Vergangenheit öfter zu Unannehmlichkeiten für uns geführt, infolgedessen wir nach und nach immer mehr mit dem Gedanken gespielt haben, eine Mietminderung zu klagen, doch wir blieben tolerant und nachsichtig.

Doch vor einigen Wochen begann unser Vermieter, wieder einmal lautstark komplett auf eigene Faust, die über uns freigewordene Wohnung neu zu renovieren und musste dabei auch Leitungsrohre neu verlegen. Nachdem zunächst in unserem Waschraum von der Decke einiger Schutt runterkam, bleiben wir weiterhin ruhig und beschwerten uns nicht. Eines Abends jedoch begann in genau demselben Raum ein (bereits seit Einzug) freistehendes Rohr undicht zu werden und zu tröpfeln, was sich zuvor schon durch einen kanalartigen, stinkenden Geruch aus dem WC angekündigt hatte. Wir riefen ihn natürlich umgehend nach Kenntnisnahme dieses Schadens an, worauf er ebenfalls sofort hergeeilt kam. Es stellte sich heraus, dass sich im Zuge der Renovierung die Rohre im Keller verstopft hatten und nur durch das rasche Eingreifen schlimmeres verhindert werden konnte. Auch hier haben wir ihm keine Vorwürfe gemacht.

Vor einigen Tagen jedoch bemerkten wir wieder in dem gleichen Raum, dass sich an der Wand von innen heraus Schimmel gebildet hat, da anscheinend irgendwo noch eine undichte Stelle ist.

Unser Vermieter bietet uns nun an, während er die Wand rausreißt, um den Schimmel Befall zu entfernen, in die Wohnung, die zuvor renoviert wurde, mit gleicher m^2 Anzahl, vielleicht sogar etwas weniger, einzuziehen, für die er jedoch 30€ mehr Miete verlangt und dazu noch einen 20 Jahre alten Teppichboden besitzt, dessen Istzustand sich von unserem derzeitigen Boden negativ unterscheidet.

Nun meine Frage: ist dies ihrer Meinung nach rechtens? Ist der Mieter nicht verpflichtet, jegliche von uns unverschuldete Mängel zu beseitigen und damit verbundene Aufwendungen auch zu erstatten?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen und wünsche ein schönes Wochenende.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist der Mieter nicht verpflichtet, jegliche von uns unverschuldete Mängel zu beseitigen und damit verbundene Aufwendungen auch zu erstatten?


Ersetze Mieter durch Vermieter, dann ist diese Verpflichtung gegeben.

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#2
 Von 
draj04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinte ich auch, hab mich verschrieben.

-- Editiert von draj04 am 17.10.2015 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Natürlich, aber ich hab das so verstanden, dass er euch die obere Wohnung anbietet, weil das Aufreißen der Wand und so eine Menge Dreck, Lärm, Arbeit und Einschränkungen bedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
draj04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

... Ja, was soll das mir jetzt sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pihoqahiak
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 37x hilfreich)

An sich ist das Angebot vom VM gar nicht schlecht..... Zu klären wäre allerdings:

Wie lange sollen die Reparaturarbeiten in eurer Wohnung dauern?
Will der VM, dass ihr permanent die Wohnung wechselt, damit er eure jetzige Wohnung nach der Reparatur renovieren und neu vermieten kann (anstatt die frisch renovierte Wohnung über euch einfach jetzt zur Vermietung anzubieten)? Oder will er euch die obere Wohnung nur für die Dauer der Reparatur anbieten?

Erst wenn man das weiß, kann man was dazu sagen - insbes. zu 30 euro mehr .... soll die Wohnung nur für kurze Dauer gewechselt werden, könnt ihr mit ihm wie folgt verhandeln: klar, die Wohnung nehmen wir, die 30 Euro pro Monat für x Monate zahlen wir extra, aber: da wir den Schaden nicht verursacht haben, möchten wir, dass Sie sich mit xxx Euro an die Umzugskosten beteiligen, denn wir müssen unser Hab und Gut die Treppe rauf und dann wieder runter schleppen (lassen).

Soll der Umzug permanent sein, müsst ihr den neuen Zustand der oberen Wohnung anschauen und überlegen, ob nicht die 30 Euro mehr realistisch sind. Wobei eine frisch renovierte Wohnung generell keinen 20 Jahre alten Teppich drin hätte - darüber könntet ihr mit ihm verhandeln, 30 Euro mehr ja, aber dafür muss auch der Boden frisch renoviert werden, damit der Mehrwert gegeben wird

so was in der Art

-- Editiert von Pihoqahiak am 23.10.2015 14:03

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