Ungewollte Wohnungskündigung meinerseits

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jessiiii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungewollte Wohnungskündigung meinerseits

Hallo zusammen!

Ich habe meine Mietwohnung während einer psychotischen Episode gekündigt.. Besteht generell die Möglichkeit, auf Grund der psychischen Erkrankung, die Kündigung zurückzuziehen?

Danke im Voraus fürs antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Eher nicht. Du hast schriftlich gekündigt und vom VM eine Kündigungsbestätigung erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Zurückziehen nicht, äußerst eventuell anfechten. Aber auch nur äußerst. Mit Sachverständigengutachten u.s.w.

Wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. Die sollte dann auch die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen umfassen. Dann ist für die nächste Phase zumindest alles klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. Die sollte dann auch die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen umfassen. Dann ist für die nächste Phase zumindest alles klar.

wirdwerden


So sehe ich das auch.

Zunächst könnten Sie auch Ihren Vermieter kontaktieren und die Situation schildern.
Eventuell akzeptiert er die Rücknahme der Kündigung.
Das sollten Sie jedoch schriftlich festhalten (Rücknahme und Akzeptanz der selbigen).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Sollte man nicht vorher klären, ob überhaupt wirksam gekündigt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Jessiiii):
Besteht generell die Möglichkeit, auf Grund der psychischen Erkrankung, die Kündigung zurückzuziehen?
Zumindest besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Vermieter über diese unglückliche und blöde Kündigung zu sprechen und ihn zu fragen, ob du die Kündigung wieder zurücknehmen kannst.
Kommt sicher auch darauf an, wie lange die K. schon beim Vermieter liegt.
Evtl. hat er schon Nachmieter oder sucht schon welche?
------------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
dann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen.
Das mit dem Gang zum Amtsgericht sollte man auf später verschieben. Wenn das mit der Kündigung geklärt ist. Besser das Wichtige zuerst und schnell.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen