Ungewollte und versteckte Berechnung von Teilen der Mieterverwaltung

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
c.g.herrmann
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Ungewollte und versteckte Berechnung von Teilen der Mieterverwaltung

Hallo,
ich habe vor einigen Monaten eine Eigentumswohnung erworben. Um Kosten zu sparen, möchte ich mich selbst um meine komplette Mieterverwaltung kümmern.
Bei Einsicht des "Hausmeistervertrages" wunderte ich mich doch sehr. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag der Hausverwaltung mit einem "Technischen Verwalter", der neben den üblichen Hausmeistertätigkeiten auch Teile der Mieterverwaltung übernimmt wie z.B. die Duchführung der Besichtigungen bei Mieterwechsel, Wohnungsübernahmen und vieles mehr. Laut Vertrag werden alle diese Dienste in einer monatlich zahlbaren Pauschale zusammengefaßt. Bisher ging ich immer davon aus, daß die Verwaltung in der Wohngeldabrechnung die drei Positionen (Hausmeister, Eigentümerverwaltung + Mieterverwaltung) getrennt abrechnen muß. Da leider alles vermischt ist, hier meine Frage:
Habe ich als einzelner Eigentümer den Anspruch auf isolierte Abrechnung der Hausmeister- und beiden Verwaltungsdienste (und nicht über eine einheitliche Pauschale), so daß ich zum einen frei wählen kann, ob ich die Mieterverwaltungsdienste zusätzlich zur Eigentümerverwaltung in Anspruch nehme oder nicht und ich auch die konkrete Summe für den (nur) Hausmeister kenne um die Jahresabrechnung für den Mieter erstellen zu können? Oder kann ich diese Änderungen nur über die Mehrheit in einer Eigentümerversammlung bewirken, was problematisch wäre, da die meisten anderen Eigentümer einer Familie angehören, die auch selbst die Verwaltung führt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Meine Antwort: siehe im Forum Baurecht.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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