Ungültige/Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

28. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rumdidum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige/Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Am 29.01.2022 haben wir unsere alte Wohnung fristgerecht gekündigt und sind am 01.02.2022 in eine neue Wohnung umgezogen.
Nach mehrmaligem nachfragen wegen der Kaution(2300 Euro) haben wir diese Anfang Juli 2022 erhalten. Jedoch mit einem Abzug von 200 Euro.
Als Nebenkostenabrechnung haben wir ein Blatt gekriegt in dem nur ganz wenig Information steht.
-Wer der Mieter war
-Welches Datum
-Eine fehlerhafte Mietzeit (gleich um 3-4 Jahre zu lang).
-Für 2021 : 100 Euro Einbehalt ohne Begründung
-Für 2022: 100 Euro Einbehalt für Strom/Gaskosten Erhöhung
-Absender und Empfänger etc.

1. Da frage ich mich warum wir für den Januar bei dem wir nicht anders geheizt haben als sonst, gleich 100 Euro mehr bezahlen mussten.
2. Mir erscheint ein unbegründeter Einbehalt ganz schön seltsam, ist das rechtens?
3. Wenn wir überhaupt keine Daten haben um diese Kosten zu Überprüfen, was wären unsere Möglichkeiten und was wäre das erste was wir jetzt tun sollten.

Danke im Voraus.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zunächst mal vorweg:

Wenn ihr am 29.1.2022 gekündigt habt, dann wart ihr noch bis zum 30.4.2022 Mieter und müsstet bis zu diesem Tag Nebenkosten begleichen. Allerdings wundert mich, das im Juli schon die Kaution ausbezahlt wurde.

Der Einbehalt für die Nebenkostenabrechnungen aus 2021 und 2022 halte ich für gerechtfertigt. Die 2021er ist noch nicht fällig und die 2022er sogar noch nichtmal möglich zu erstellen. Das was ihr bekommen habt war wohl eher eine Aufstellung der Einbehalte und eben gerade keine Nebenkostenabrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rumdidum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kalanndok,

tut mir leid ich sollte lieber sagen "zum 29.01.2022 gekündigt". Wir haben schon 4 Monate vor dem 29.01.2022 unsere Kündigung eingereicht.
Und ja du hattest recht es ist wohl eine Auflistung gewesen. Obwohl ich eigentlich nach einer Nebenkostenabrechnung gefragt habe und das Mehrmals. Stattdessen bekomme ich eine Auflistung dessen was mir abgezogen wurde was ich sowieso schon weiß und am Kontostand sehen kann.
Er/Sie hätte mir auch ein Konkretes Datum nennen können wann es möglich ist?!

Wieso ist ein Einbehalt von 100 Euro ohne jegliche Begründung gerechtfertigt?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Ich würde gegenüber dem VM gerichtsfest die Nebenkostenabrechnung zurückweisen und eine Rechtskonforme fordern.
Das ganze genau einmal und ihn dann in die Verjährung reinlaufen lassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen