Unklare Klausel im Mietvertrag, betreffend Auszugsrenovierung

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz466468-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklare Klausel im Mietvertrag, betreffend Auszugsrenovierung

Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel zur Rückgabe der Mietsache:
"Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renovierten Zustand nach Absprache mit dem Vermieter mit allen Schlüsseln herauszugeben. Die angemietete Fläche wird in einem frisch gstrichenen Zustand übergeben. Farbe Weiß. Die Wände wurden in einer Q3 Qualität übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden. Sollte der Mieter Raucher sein, muss die Wohnung nach Auszug einen neuen Anstrich bekommen, da bekannterweise Nikotin stark riecht und Oberflächen vergilben. Der Farbton für Wände und Fensterrahmen ist in dem Zustand bzw. der Farbe des Originalzustandes zu übergeben."

Meine Fragen: muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht? Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung und die Wände sehen noch tipptopp aus. Es ist alles noch wie bei Übergabe (Wände weiß). Ich habe alles immer sehr gut gepflegt. Rauchen tue ich auch nicht. Eine Renovierung würde aus meiner Sicht wenig Sinn machen.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Hallo Peinefrau!

Diese Anfrage hast du doch schon in x weiteren Foren gestellt. Sammelst du die Antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von amz466468-46):
Meine Fragen: muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht?

War das eine Individualklausel oder eine AGB?
Als AGB wäre sie ungültig.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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