Unklarheit wegen Mahnbescheid Kaution

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Unklarheit wegen Mahnbescheid Kaution

Ich beziehe mich nochmal auf diesen Post:

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Nachweis-fuer-angelegte-Kaution-__f566614.html

Die Umstände sind wie folgt:
Eigentümer des Hauses in welchem das Zimmer vermietet wurde ist Frau K.
Verwalter und im Mietvertrag als Vermieter genannt ist deren Sohn.

Wer wäre nun letztendlich für die Rückzahlung der Kaution zuständig ? Der Vermieter-Sohn oder der Hauseigentümer ?`

Bzw. wenn beim Sohn nichts zu holen wäre, könnte man dann den Hauseigentümer belangen ? (oder Pech gehabt ?)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Wer wäre nun letztendlich für die Rückzahlung der Kaution zuständig ? Der Vermieter-Sohn oder der Hauseigentümer ?`

Bzw. wenn beim Sohn nichts zu holen wäre, könnte man dann den Hauseigentümer belangen ? (oder Pech gehabt ?)


Die Kaution muss treuhänderisch als Mietkaution vom Vermieterangelegt werden, ist bis zur Endabrechnung Eigentum des Mieters. Wenn diese der Ver-
mieter nicht entsprechend angelegt hat macht er sich strafbar, § 266 StGB.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Der Vertragspartner (Vermieter) schuldet die Kaution.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10869 Beiträge, 4772x hilfreich)

Zur Sicherheit eine Anmerkung: Der Mieter muss beweisen, dass er dem Vermieter die Kaution bezahlt hat. Wenn das über Umwege geschehen ist, dann müsste man sich anschauen, ob die Kaution wirklich beweisbar beim Vermieter angekommen ist oder ob die irgendwo hängengeblieben ist. Wäre letzteres der Fall, wird's kompliziert.

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