Ich beziehe mich nochmal auf diesen Post:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Nachweis-fuer-angelegte-Kaution-__f566614.html
Die Umstände sind wie folgt:
Eigentümer des Hauses in welchem das Zimmer vermietet wurde ist Frau K.
Verwalter und im Mietvertrag als Vermieter genannt ist deren Sohn.
Wer wäre nun letztendlich für die Rückzahlung der Kaution zuständig ? Der Vermieter-Sohn oder der Hauseigentümer ?`
Bzw. wenn beim Sohn nichts zu holen wäre, könnte man dann den Hauseigentümer belangen ? (oder Pech gehabt ?)
Unklarheit wegen Mahnbescheid Kaution
19. Januar 2020
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Frage vom 19. Januar 2020 | 22:12
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Unklarheit wegen Mahnbescheid Kaution
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#1
Antwort vom 20. Januar 2020 | 03:53
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatWer wäre nun letztendlich für die Rückzahlung der Kaution zuständig ? Der Vermieter-Sohn oder der Hauseigentümer ?` :
Bzw. wenn beim Sohn nichts zu holen wäre, könnte man dann den Hauseigentümer belangen ? (oder Pech gehabt ?)
Die Kaution muss treuhänderisch als Mietkaution vom Vermieterangelegt werden, ist bis zur Endabrechnung Eigentum des Mieters. Wenn diese der Ver-
mieter nicht entsprechend angelegt hat macht er sich strafbar, § 266 StGB.
#2
Antwort vom 20. Januar 2020 | 07:59
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Der Vertragspartner (Vermieter) schuldet die Kaution.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2020 | 11:01
Von
Status: Unparteiischer (9875 Beiträge, 4479x hilfreich)
Zur Sicherheit eine Anmerkung: Der Mieter muss beweisen, dass er dem Vermieter die Kaution bezahlt hat. Wenn das über Umwege geschehen ist, dann müsste man sich anschauen, ob die Kaution wirklich beweisbar beim Vermieter angekommen ist oder ob die irgendwo hängengeblieben ist. Wäre letzteres der Fall, wird's kompliziert.
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