Unklarheit welche Kosten laut Mietvertrag gezahlt werden müssen

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Atlas123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarheit welche Kosten laut Mietvertrag gezahlt werden müssen

Guten Abend,

ich habe einen Mietvertrag vorliegen. Zu Beginn dachte ich, dass eine Pauschalmiete von 850 € angeboten wird, da so auf der Internetseite beschrieben.

Wenn ich mir den Mietvertrag nun ansehe scheint das jedoch nicht der Fall zu sein. Neben der Kaltmiete scheint hier nur eine Zahlung für Wasser und Heizkosten enthalten zu sein. Also kein Strom oder sonstige Betriebskosten. Die zusätzlichen Kosten für Strom würde ich wohl noch akzeptieren, aber mit sonstigen Betriebskosten würde es das Budget doch zu sehr überspannen.

Beigefügt sind zwei Links zu Screenshots des Vertrages, welche die Kosten beinhalten. Sehe ich das richtig, wie oben beschrieben oder ist es einfach schlecht beschrieben, da auf Vorlage basierend? Werde noch mit dem potentiellen Vermieter sprechen, aber eine Antwort kommt da wohl nicht vor Montag.

https://www.bilder-upload.eu/bild-60d53f-1553294888.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-52172f-1553294978.jpg.html


Bin über jede Hilfe dankbar. Sollten weitere Infos aus dem Vertrag benötigt werden, einfach sagen und ich suche die entsprechenden Absätze raus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Vereinbart ist hier eine Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlungen. Heiz- und Warmwasserkosten gehören zu den Betriebskosten.

Das der Vermieter hier keinen Betrag bei Betriebskostenvorauszahlungen eingetragen hat tut m. M. n. nichts zur Sache.

Es ist vereinbart das Du die Betriebskosten trägst, dann darf der VM auch alle tatsächlich anfallenden umlegen.

Wie groß ist denn die Wohnung?

Bei 110 € Heiz- und Warmwasserkosten schätze ich mal ca. 70 m², richtig?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Vereinbart ist hier eine Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlungen. Heiz- und Warmwasserkosten gehören zu den Betriebskosten.


So ist es. Es wird einmal jährlich abgerechnet.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die Kosten tragen können, lassen Sie sich einfach die Kostenaufstellung vom vorherigen Jahr zeigen, dann erwarten Sie auch keine bösen Überraschungen. Bei den Heizkosten allerdings sind Sie der Herr des Verfahrens, da diese nach Verbrauch berechnet werden, die kalten Betriebskosten sind (nach Ihrem Vertrag) auf die qm-Wohnfläche umzulegen.

-- Editiert von AltesHaus am 23.03.2019 08:46

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#3
 Von 
Atlas123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Die Wohnfläche beträgt ca. 45 qm² plus paar qm² Terrasse. Für diese Fläche erscheinen mir die angesetzten Heiz- und Wasserkosten recht hoch bei einer Person.

-- Editiert von Atlas123 am 23.03.2019 11:01

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Atlas123):
Fläche erscheinen mir die angesetzten Heiz- und Wasserkosten recht hoch bei einer Person.


Das kommt auf die Heizungsart an. Fernwärme kann schon um 2 € pro m² kosten.

Bei Zentralheizung im Haus liegt der Schnitt bei 1,30 - 1,50 €/m². Nur für Heiz- und WW-Kosten.

Es kann aber auch sein das die 110 € für alle Betriebskosten zusammen sind.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Es kann aber auch sein das die 110 € für alle Betriebskosten zusammen sind.
In Anbetracht von Vz-Höhe und Wohnungsgröße könnte das bei einem neueren Gebäude durchaus auch sein - aber leider führen Spekulation hier kein Stückchen weiter.
Ob dem Vermieter beim Erstellen/Ausfüllen seines Vertrags ein Fehler unterlaufen ist (und wenn ja: welcher), das kann man nur mit dem Vermieter direkt klären.

Laut Mietvertrag wird jedenfalls vereinbart:
§ 5) 850 Euro/Monat Miete (netto/kalt ohne jegliche Betriebskosten)
§ 4.3) die umlagefähigen Betriebskosten gem. BetrKV hat der Mieter zusätzlich zur Miete zu zahlen
in welcher Form dies geschieht findet sich hier:
§ 4.7) 110 Euro/Monat Vorauszahlung für Heiz-/Warmwasserbereitung
§ 4.7) keine Vorauszahlung für die "kalten" Betriebskosten (aber auch keine Pauschale)
Und Vorsicht: Der Vermieter ist nicht verpflichtet Vorauszahlungen zu verlangen. Vorauszahlungen müssen auch nicht zwingend kostendeckend sein, sie dürfen nur nicht überhöht sein.
Zur Vorab-Einschätzung daher am besten immer die letzte Abrechnung des Mietvorgängers für ein komplettes Abrechnungsjahr (12 Monate) zeigen lassen.

Im worst case kämen zu den 850€ Miete und 110€ Hzg/WW-Vz noch eine Nachzahlungsforderung aufgrund der Wärmekostenabrechnung sowie die kalten Betriebskosten gemäß einer Kostenaufstellung des Vermieters.

Also dringend vor der Vertragsunterzeichnung klären!
Das Inserat mit dem angebotenen Pauschalpreis von 850 Euro Miete inkl. aller Betriebskosten ist da doch ein prima Aufhänger.

Zitat (von Atlas123):
Die zusätzlichen Kosten für Strom würde ich wohl noch akzeptieren, aber mit sonstigen Betriebskosten würde es das Budget doch zu sehr überspannen.
Da bist du auf dem Holzweg.
Der Persönliche Stromverbrauch gehört ebenso wie z.B. Rundfunkgebühren, Telekommunikation etc. gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten sondern zu den grundsätzlich persönlich vom Nutzer zu tragenden Wohnnebenkosten.

Am besten auch mal mit der Betriebskostenverordnung vertraut machen - damit du nicht die dicke Kostenüberraschung erlebst:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Laut Mietvertrag wird jedenfalls vereinbart:
§ 5) 850 Euro/Monat Miete (netto/kalt ohne jegliche Betriebskosten)


Wie kommst Du jetzt da drauf? Die 850€ sind eindeutig die Bruttowarmmiete.

Zitat (von Lolle):
§ 4.7) 110 Euro/Monat Vorauszahlung für Heiz-/Warmwasserbereitung
§ 4.7) keine Vorauszahlung für die "kalten" Betriebskosten (aber auch keine Pauschale)
Und Vorsicht: Der Vermieter ist nicht verpflichtet Vorauszahlungen zu verlangen.


Da stimme ich zu und da sollte man den Vermieter fragen, ob das Kreuzchen unter 4.7. nicht eigentlich an die dritte Stelle gehört hätte.

Ganz unabhängig davon sollte man sich immer rückversichern, ob die Betriebskostenvorauszahlung tatsächlich angemessen ist und z.B. um Vorlage der Vorjahresabrechnung bitten.

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Lolle):
Laut Mietvertrag wird jedenfalls vereinbart:
§ 5) 850 Euro/Monat Miete (netto/kalt ohne jegliche Betriebskosten)
Wie kommst Du jetzt da drauf? Die 850€ sind eindeutig die Bruttowarmmiete.

stimmt, da steht ja "Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung"
also hab ich in der Hinsicht Stuss geschrieben

Signatur:

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