Unklarheiten Nebenkostenabrechnung | neuer Vermieter

16. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
MieterInFranken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarheiten Nebenkostenabrechnung | neuer Vermieter

Hallo!

Es geht um die Wohnung meiner Mutter. Sie wohnt dort seit über 12 Jahren (mein Vater ist vor einigen Jahren verstorben). Der Vermieter wohnte im gleichen Haus, insgesamt gibt es dort 6 Wohnungen auf 3 Stockwerke. Meine Mutter wohnt im Erdgeschoss. Die Vermieter nutzen zwei Wohnungen im obersten Stock. Im zweiten Stock sind beide Wohnungen bewohnt. Eine Wohnung ist unbewohnt.

Die Tochter des Vermieters hat das Haus letztes Jahr offiziell übernommen und ist neue Vermieterin. Die Vermieterin hat dieses Jahr neue Versicherungen für das Haus abgeschlossen und will die Nebenkosten und Betriebskosten neu aufteilen. Sie macht es sich sehr einfach und sagt, das alle Kosten durch 4 geteilt werden, weil es 4 Parteien im Haus gibt (Vermieter und drei Mieter). Dabei bewohnt der Vermieter zwei Wohnungen und eine Wohnung steht leer. Leider steht im Mietvertrag, soweit ich weiß, nicht, wie die Nebenkosten abgerechnet werden (Quadratmeter der Wohnung, Anzahl der Bewohner einer Wohnung, ...) sollen. Kann die neue Vermieterin das nun einfach bestimmen?

Ich habe noch eine weitere Frage: Der vorherige Vermieter hat vor Jahren beschlossen gehabt, dass das Haus eine Sat-Schüssel bekommt. Ihm waren die Kosten für eine Kabeltvanbindung zu teuer. Er hat, soweit ich mich erinnern kann, 10 Euro im Jahr für die Sat-Schüssel verlangt. Über mehrere Jahre hinweg. Das hat die neue Vermieterin einfach übernommen. Wir haben nun erfahren, dass ein Vermieter die Anschaffungskosten für eine Sat-Schüssel nur in dem Jahr abrechnen kann, in dem die Schüssel auch angeschafft worden ist. Ansonsten fallen keine Kosten dafür an und die Abrechnung ist nicht erlaubt. Das hat man der neuen Vermieterin gesagt, sie meinte sie zahlt die Kosten zurück - das hat sie letztens einfach zurückgenommen. Sie sprach von einem "Gewohnheitsrecht" und das sie nichts zurückzahlen wird. Sie wird nächstes Jahr auf die Kosten verzichten, obwohl sie aufgrund des Gewohnheitsrechts dies einfach weiter verlangen könne. Stimmt das?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von MieterInFranken):
Leider steht im Mietvertrag, soweit ich weiß, nicht, wie die Nebenkosten abgerechnet werden (Quadratmeter der Wohnung, Anzahl der Bewohner einer Wohnung, ...) sollen.


Dann muß alles was nicht nach Verbrauch umgelegt werden kann nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Auch für die leerstehende Wohnung. Diese Kosten muß dann die Vermieterin tragen.

Wie wurde denn bisher abgerechnet?


Zitat (von MieterInFranken):
Wir haben nun erfahren, dass ein Vermieter die Anschaffungskosten für eine Sat-Schüssel nur in dem Jahr abrechnen kann, in dem die Schüssel auch angeschafft worden ist.


Anschaffungskosten sind gar nicht umlegbar.

Zitat (von MieterInFranken):
Sie sprach von einem "Gewohnheitsrecht" und das sie nichts zurückzahlen wird. Sie wird nächstes Jahr auf die Kosten verzichten, obwohl sie aufgrund des Gewohnheitsrechts dies einfach weiter verlangen könne. Stimmt das?


Stimmt nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
MieterInFranken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort.

Zitat:
Wie wurde denn bisher abgerechnet?


Es gab für jeden Mieter einen Zettel mit seinen Nebenkosten. Dort stand sowas wie "Müll: x Euro" oder "Beleuchtung Haus: n Euro". Am Ende des Briefes eine Summe der Kosten. Meine Eltern hatten es einfach gezahlt und nicht weiter hinterfragt.

Erst die Abrechnung von 2018 zeigen die Gesamtkosten. Die Vermieterin hat die Gesamtkosten einfach auf die bewohnten Parteien und nicht auf die Quadratmeter aufgeteilt . Obwohl sie zwei Wohnungen bewohnt, berechnet sie sich nur als eine Partei. Manchmal teilt sie den Gesamtbetrag durch 4, manchmal durch 5. Ich habe leider keine Kopie der Nebenkostenabrechnung, mir wurde es vorhin per Telefon mitgeteilt.

Zitat:
Anschaffungskosten sind gar nicht umlegbar.


Dann wurden wir angelogen :( Es wurde monatlich 5 Euro für die Sat-Schüssel berechnet. Und das schon seit mehreren Jahren. Der vorherige Vermieter hatte einfach privat eine Schüssel gekauft, die Kabel selbst verlegt und das Geld behalten.

Meine Mutter ist befreundet mit der anderen Mieterin, welche ihren Rechtsschutz nutzen will und die Abrechnung von ihrem Anwalt prüfen lässt.

Meine Mutter will erst in Ruhe nochmal mit der Vermieterin reden. Sie will keinen Streit.

Vielen Dank für die Infos!

-- Editiert von MieterInFranken am 16.11.2019 14:09

-- Editiert von MieterInFranken am 16.11.2019 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich denke nicht, dass Sie angelogen wurden sondern gehe davon aus, dass die neue Vermieterin ein Laie id Vermietungsbranche ist. Einfach einem Mieterverein beitreten, der soll dann die Rechnung prüfen und einen netten Brief schreiben wie so eine Abrechnung lt Gesetzgeber auszusehen hat.

Es lief ja die letzten Jahre harmonisch, da sollte man auch ruhig und freundlich ad Sache herangehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von MieterInFranken):
:( Es wurde monatlich 5 Euro für die Sat-Schüssel berechnet. Und das schon seit mehreren Jahren.


Wie zuvor, meine ich ebenfalls, dass Sie nicht angelogen wurden, vielmehr die Sache falsch verstehen.
Die Anschaffungskostn dieser Schüssel sind nicht auf den Mieter umlegbar, aber die evtl.
Leihgebühr bzw. Wartungsarbeiten an der Sat sind mit den NK zu verrechnen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MieterInFranken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schüssel wurde vom Vermieter gekauft, sie ist nicht geleast oder ausgeliehen.
Angenommen der Vermieter wartet selbst - können auch solche Kosten verrechnet werden oder muss das von einem Fachmann gemacht werden, damit es verrechnet werden kann?

Danke für die Rückmeldungen.

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#6
 Von 
MieterInFranken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Soviel dazu...

Vermieter hat dem Mieter (nicht meine Mutter, wohnt aber im gleichen Haus und ist mit meiner Mutter befreundet), welcher sich wegen den Nebenkosten bei einem Anwalt informiert hat und diese nachgebessert haben will aufgrund von "Eigenbedarf" die Wohnung gekündigt... Dabei steht in dem Haus eine Wohnung leer...

-- Editiert von MieterInFranken am 04.12.2019 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119431 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von MieterInFranken):
aufgrund von "Eigenbedarf" die Wohnung gekündigt... Dabei steht in dem Haus eine Wohnung leer...

Die will er halt nicht ... muss er auch nicht nehmen.

Ansonsten den Anwalt die Kündigung prüfen lassen. Ist die ungültig würde ich schweigen - da muss man den Vermieter nämlich nicht darauf hinweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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