Unmögliche Mieter

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)
Unmögliche Mieter

Vorsicht, das wird eine längere Story.
Wir haben am 1.7.16 ein Haus an ein Pärchen vermietet. Sie zeigten uns eine Gehaltsabrechnung etc. und machten einen gepflegten Eindruck. Als es zum Einzug kam, am 1.9.17 brachten sie auch noch 3 Kinder mit. Gut, wir haben nichts gegen Kinder, auch wenn sie bei einer Vorstellung nicht erwähnt wurden. Plötzlich aber gaben sie uns zu verstehen, dass das Amt die Miete zahlen würde. Aber das Amt zahlte nicht. Anfang November habe ich mich selber mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt, sie hatten dort 2 gefakte Mietverträge vorgelegt und die bis dato gezahlte Miete unterschlagen. Zwischenzeitlich hatten sie von uns eine fristlose Kündigung erhalten, die sie natürlich nicht befolgt haben. Ab Dezember hat das Jobcenter dann ihre Miete, aber nicht die NK übernommen. Uns taten sie irgendwie leid, deshalb haben wir es einfach hingenommen. Im September 2017 hat das Amt erneut die Mietzahlung eingestellt, weil sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachkamen.. Inzwischen haben sie Schulden in Höhe von 11.000 € bei uns und wir haben die Faxen dicke. Am 12.11.17 haben sie eine erneute fristlose Kündigung erhalten und um ihnen zu zeigen, dass wir es ernst meinen und sie wirklich bis zum Monatsende die Wohnung räumen müssen, haben wir ihnen den Zugang zur Gemeinschaftsantenne gesperrt, die von uns unterhalten wird und kostenfrei allen Mietern zur Verfügung steht. Nun laufen sie Amok. Im Moment ist mein Mann nicht da und stehe dieser geballten Kraft ziemlich allein gegenüber, habe allerdings als ich das letzte Mal an die Haustür musste, um wegen des Satellitenanschlusses zu diskutieren meinen Hund mit rausgenommen. Sie sind mit der Taschenlampe auf meiner Terrasse rumgelaufen, haben nach einer Zugangsmöglichkeit gesucht und haben rumgepöbelt. Mein Vorschlag an sie war, dass ich gerne meine 11.000 bar auf dem Tisch des Hauses hätte, dann würde ich ihnen gerne den Satellitenempfang ermöglichen. Mein weiteres Angebot war, dass sie wenn sie jetzt die Klappe halten und nach Hause gehen und zum angegebenen Zeitpunkt unser Haus verlassen, wir keine weiteren Ansprüche und Klagen gegen sie anstrengen werden. Ist das alles rechtlich haltbar oder muss ich bis zum bitteren Ende ihnen einen ungestörten Fernsehempfang ermöglichen?

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121 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Sie zeigten uns eine Gehaltsabrechnung etc.


Die waren offenbar gefälscht. Habt Ihr Strafanzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung gestellt?

Zitat:
Inzwischen haben sie Schulden in Höhe von 11.000 € bei uns


Wie lange wollt Ihr denn eigentlich noch mit der Räumungsklage warten.

Zitat:
Am 12.11.17 haben sie eine erneute fristlose Kündigung erhalten und um ihnen zu zeigen, dass wir es ernst meinen


:augenroll:

Zitat:
Ist das alles rechtlich haltbar oder muss ich bis zum bitteren Ende ihnen einen ungestörten Fernsehempfang ermöglichen?


Eigentlich schon, aber in diesem Fall würde ich das locker sehen.

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#2
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank hh, was würde denn passieren, wenn ich ihnen auch noch die Heizung und damit ebenfalls das Warmwasser abstellen würde, da wir noch nie einen Cent Nebenkosten erhalten haben und für alles, wie z. B. Heizgas, Wasser, Warmwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. in Vorkasse gehen müssen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Sollte diese Geschichte wirklich so abgelaufen sein, dann würde ich dringend zu einem Anwalt für Mietrecht raten. Und zwar nicht erst irgendwann, sondern so schnell wie möglich. Fernsehen und Heizung/Warmwasser abstellen sind nämlich keine sinnvollen Instrumente für eine Räumung.

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#4
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Es stimmt wirklich alles, obwohl es absurd klingt, was wir uns alles gefallen ließen. Ich glaube, wir haben uns ziemlich naiv angestellt. Das Problem ist, dass unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vorschreibt und dieser von einer Räumungsklage abgeraten hat. Ich habe bereits über eine russische Lösung nachgedacht, denke aber, dass wir uns damit ins eigene Fleisch schneiden. Wir haben ihnen ja angeboten, die Rückstände nicht weiter auf einem Klageweg zu verfolgen, wenn sie denn endlich räumen. Das Geld haben wir doch bereits abgeschrieben. Davon sehen wir keinen Cent mehr.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
nd um ihnen zu zeigen, dass wir es ernst meinen und sie wirklich bis zum Monatsende die Wohnung räumen müssen, haben wir ihnen den Zugang zur Gemeinschaftsantenne gesperrt

Na, das wird die sicher nachhaltig beeindrucken ... mit etwas Pech hat man nächste Woche ein Schreiben vom Gericht wo dann für jeden Tag des Nichtempfangs 500 EUR fällig werden.

Gleiches könnte passieren wenn man Heizung/Warmwasser abstellt.



Zitat (von Crazy Horse):
Das Problem ist, dass unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vorschreibt und dieser von einer Räumungsklage abgeraten hat.

Mit welcher Begündung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Das Problem ist, dass unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vorschreibt und dieser von einer Räumungsklage abgeraten hat.
Was ist das für eine RSV, was ist das für ein Anwalt und entschuldige wie doof seid ihr?

Wenn die Mieter Pleite sind, dann werden die Kosten der Räumungsklage bei der RSV hängenbleiben. Dafür ist sie ja eigentlich auch da. Und jetzt dürft ihr mal raten, warum die RSV bzw. der von ihr beauftragte Anwalt von einer Klage abrät.

Kommt endlich aus dem Quark. Wenn die Darstellung so stimmt, braucht ihr kein Forum befragen. Möglichst schnell Anwalt beauftragen und den machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Das Problem ist, dass unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vorschreibt und dieser von einer Räumungsklage abgeraten hat.


Sowas sagt mir, dass der geschilderte Sachverhalt offenbar größere Lücken enthält.

Zitat:
Inzwischen haben sie Schulden in Höhe von 11.000 € bei uns

Ob das alles offene Mieten sind oder woher die stammen ist ja auch nicht zu lesen.

Schon mal den Begriff "verbotene Eigenmacht" gelesen ?
Da kann der Schuss schnell mal nach hinten los gehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Die 11.000 setzen sich zusammen aus: 1000 € Kaution, Miete: 1.7 - 30.11.16 a 1000 €, NK 1.12.16 - 31.8.17 a 250 €, in diesem Zeitraum wurde die Kaltmiete (750 €) vom Jobcenter überwiesen, 3 MM a 1000 € 750 € kalt plus 250€ NK) vom 1.9.17 bis jetzt.
Der Anwalt hat mir erklärt Räumungsklagen seien richtig teuer, der Streitwert sei sehr hoch und wir müssten alles bezahlen. Wir sollten unser gutes Geld nicht dem Schlechten hinterherwerfen und es würde hier, wo wir wohnen, endlos dauern.
Am liebsten wäre mir ja gewesen, ihr hättet mir zum Heizung abstellen geraten, - das wollte ich eigentlich hören. Ich wusste auch nicht, dass da so viel Rechtsprechung und Gesetz hinter steht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Die 11.000 setzen sich zusammen aus: 1000 € Kaution, Miete: 1.7 - 30.11.16 a 1000 €, NK 1.12.16 - 31.8.17 a 250 €, in diesem Zeitraum wurde die Kaltmiete (750 €) vom Jobcenter überwiesen, 3 MM a 1000 € 750 € kalt plus 250€ NK) vom 1.9.17 bis jetzt.
Der Anwalt hat mir erklärt Räumungsklagen seien richtig teuer, der Streitwert sei sehr hoch und wir müssten alles bezahlen. Wir sollten unser gutes Geld nicht dem Schlechten hinterherwerfen und es würde hier, wo wir wohnen, endlos dauern.


Investieren Sie in einen richtigen Anwalt, sehen Sie zu, dass Sie die Leute da rausbekommen. Legal!
Die Kosten übernimmt doch die RS, Mumpitz, was der Anwalt da gesagthaben soll.

Zitat (von Crazy Horse):
Am liebsten wäre mir ja gewesen, ihr hättet mir zum Heizung abstellen geraten, - das wollte ich eigentlich hören. Ich wusste auch nicht, dass da so viel Rechtsprechung und Gesetz hinter steht.


Kalte Entmietung nannte man dsa früher, aber da könnten Sie noch eine Anzeige kassieren. Lieber noch drei Monate in den sauren Apfel beißen, letztendlich sind auch Kinder involviert, die können nix für ihre Eltern.

... ABER ... Schuld an der ganzen Misere sind eigentlich Sie selber. Zu solch einer hohen Schuldsumme hätte es nicht kommen müssen. Ändert aber nix, nu isse da, suchen Sie sich einen vernünftigen Anwalt.

Zitat (von Crazy Horse):
Das Problem ist, dass unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vorschreibt und dieser von einer Räumungsklage abgeraten hat


Nö, sehen SIe mal Ihren Vertrag nach. Üblicherweise fällt lediglich die SB höher aus, wenn SIe einen Anwalt Ihrer Wahl nehmen. Ich kenne keine RS, die die freie Anwaltswahl unterbindet.

-- Editiert von AltesHaus am 24.11.2017 23:15

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Der Anwalt hat mir erklärt Räumungsklagen seien richtig teuer,

Naja, 11.000 EUR Mietschulden sind aber auch kein Schnäppchen ...



Zitat (von Crazy Horse):
der Streitwert sei sehr hoch

Ja, mindestens 11.000 EUR. Und je länger man wartet, desto höher wird er.



Zitat (von Crazy Horse):
und wir müssten alles bezahlen

Korrekt, denn man ist Auftraggber. Anwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher, ... muss man alles vorstrecken.
Wenn bei Schuldner und Versicherung nichts zu holen wäre, ja dann bleibt man halt auf den Kosten sitzen. Wäre mir persönlich aber lieber als dem steigen der Mietschulden zuzusehen.



Zitat (von Crazy Horse):
Wir sollten unser gutes Geld nicht dem Schlechten hinterherwerfen

Und lieber warten bis an denn 11.000 EUR noch eine 0 dranhängt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und lieber warten bis an denn 11.000 EUR noch eine 0 dranhängt.
Die Frage sollte man sich wirklich stellen.

Zitat (von Crazy Horse):
Der Anwalt hat mir erklärt Räumungsklagen seien richtig teuer, der Streitwert sei sehr hoch und wir müssten alles bezahlen.
Hat die RSV keine Deckungszusage erteilt?

Zitat (von AltesHaus):
Die 11.000 setzen sich zusammen aus:
Warum geht man nicht den einfach Weg, Mahnbescheid beantragen, und die 11.000€ mal eintreiben?

Zitat (von Crazy Horse):
Am liebsten wäre mir ja gewesen, ihr hättet mir zum Heizung abstellen geraten,
Darf man leider nicht. Jedoch statt weiter kein Geld zu erhalten, Die Räumungsklage hat eine Streitwert von einer Jahreskaltmiete, also 8400€. Selbst ohne RSV bewegen sich die eigenen Kosten bei ca 3000€:
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Des weiteren sollte man das hier zur Räumung lesen:
http://www.anwalt-offenbach.de/seiten/wohnung3.html

Zitat (von hh):
Die waren offenbar gefälscht. Habt Ihr Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen Betrug und Urkundenfälschung gestellt?
Auch dem Ratschlag sollte man nachgehen, bringt einem selbst die Kohle nicht wieder, jedoch sorgt es dafür, das die Mieter verstehen das man es ernst meint.

Zitat (von Crazy Horse):
Am 12.11.17 haben sie eine erneute fristlose Kündigung erhalten und um ihnen zu zeigen, dass wir es ernst meinen
Gerade das man es ernst meint, stimmt doch nicht. Man hat schon mal gekündigt, und anstatt die Kündigung weiter zu betreiben haben sich neue Schulden angehäuft. Die Mieter nehmen den Vermieter nicht ernst. Es kann doch auch durchaus sein, das wenn die Klageschrift vom Gericht bei den Mietern eintrifft das diese die Segel streichen und ausziehen. Es ist nur wichtig, das man eben für alle Kosten einen Titel in der Tasche hat, dieser hat eine Gültigkeit von 30 Jahren, die Mieter sind jung und haben vielleicht jetzt kein Geld. Alle paar Jahre kann man den Gerichtsvollzieher vorbei schicken, auch wenn es 10 Jahre erfolglos ist, man freut sich dann plötzlich umso mehr, wenn nach Jahren der Gerichtsvollzieher dann etwas findet, kann immer mal ein kleines Erbe oder plötzlich geht der Schuldner wieder arbeiten, besonders wenn die Kinder erwachsen sind, sind die Chancen auf Pfändung gewaltig gestiegen. Man sollte nichts scheuen, sondern eben den offiziellen Weg gehen. Also Mahnbescheid über die bestehenden Schulden beantragen, geht sogar online, für das restliche einen vernünftigen Anwalt beauftragen, selbst keine Briefe mehr schreiben. Wenn die Mieter das Gespräch nach der Klagezustellung suchen, keine Zugeständnisse machen, nur darauf hinweisen, man werde es durchziehen, wenn sie nicht ausziehen und man könne warten, denn Titel sind 30 Jahre lang vollstreckbar.

Zitat (von Crazy Horse):
Ist das alles rechtlich haltbar oder muss ich bis zum bitteren Ende ihnen einen ungestörten Fernsehempfang ermöglichen?
Das ist ein Nebenkriegsschauplatz, na ein Kabel kann schon mal so gequestscht sein, sei es wenn ein Gegenstand auf das Kabel fällt oder ähnliches, da ist eine Reparatur ja nicht gleich machbar. Es gibt einfach im Leben manchmal dumme Zufälle, und dann kann eben nur die Drohung zur Miete mindern kommen, zahlen tun die eh nichts, also spielt es keine Rolle, sofern kein Vorsatz nachweisbar ist, Es kann immer was kaputt gehen. Sollte das Haus einen eigenen Wasserzähler haben, wer bezahlt hier die Kosten beim Versorger? Oft läuft dies eh nur über den Eigentümer, also warum streckt man hier noch die Kohle vor?

-- Editiert von Moderator am 28.11.2017 11:27

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das ist ein Nebenkriegsschauplatz, na ein Kabel kann schon mal so gequestscht sein,


Kann ich nur zustimmen. Statt sich mit Kleinigkeiten auseinanderzusetzen, sollte man die Leute vor die Tür setzen und zwar legal.

Ich frage mich die ganze Zeit mit welcher Begründung Ihre RS die Deckungszusage abgelehnt hat, und was da noch an Infos fehlt, dass der angebliche Anwalt solch eine Auskunft gibt. IdR wissen selbst die unfähigsten Jursiten, dass das (so denn Ihr Vortrag stimmt), eine ganz einfache Kiste und leicht zu schaukeln ist.

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#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Ist das alles rechtlich haltbar oder muss ich bis zum bitteren Ende ihnen einen ungestörten Fernsehempfang ermöglichen?


Da hast Du den wunden Punkt dieser Herrschaften getroffen und leider zu unrecht. Fernsehempfang ist heute schon Standard, auch Wasser und Strom bitte nicht abschalten. Im Zuge einer "Einstweiligen Verfügung" setzen diese Mieter ihre "Rechte" durch, zu Deinen Kosten. Hier ist nur die fristlose Kündigung bzw. Räumung möglich.

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Moralisch kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man in einer BESETZTEN (nicht vermieteten...der Mietvertrag ist gekündigt!) Wohnung nicht den TV-Empfang kappen darf...

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#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wohnung nicht den TV-Empfang kappen darf...

Verständlich ist das nicht, jedoch man darf es nicht machen, zumindest vorsätzlich.
Zitat (von Banane123):
Fernsehempfang ist heute schon Standard, auch Wasser und Strom bitte nicht abschalten.

Allerdings können technische Defekte eben in solchen Fällen nicht schnell beseitigt werden, und Mietminderung greift hier nicht, da nichts bezahlt wird. Auch ist üblich gerade beim privaten Vermieter, das dieser für die Miete und Nebenkosten ein eigenes Bankkonto führt, wo die Wasserkosten direkt abgebucht werden. Da solch ein Konto durch fehlende Zahlungen leer ist, kann schon mal die Abbuchung fürs Wasser nicht durchgeführt werden und wenn der Versorger das Wasser danach abstellt kann der Vermieter leider auch nichts dafür.
Auch eine zufällig kaputt gegangene Heizung könnte passieren, eine verschmutzte Sonde kann schon den Start des Brenner verhindern, und warum sollte man als Vermieter dann gleich den Handwerker beauftragen, ist ja kein Geld vorhanden. Dann stellt man lieber dem Mieter mal aus gutem Willen ein paar Heizlüfter zur Verfügung, was sind schon 30€ pro Heizlüfter. Dann braucht man nur warten, bis der Stromversorger mangels Zahlung den Strom sperrt.
Man darf nur selbst eben keine Hand anlegen um solche Defekte aus Vorsatz hervor zu rufen. Es muss rein von selbst passieren.
Es gibt auch für die zufälligen Mängel keine Gewähr das die Mieter dann von dannen ziehen, bei hartnäckigen Mietern steht dann plötzlich ein Notstromaggregat vor der Türe, plötzlich eine Satschüssel vor dem Fenster.
Aus dem Grund nur RA und Räumungsklage, hat auch schon mancher Vermieter welche mit dem Maßnahmen den Auszug wollte erfahren müssen.
Zitat (von AltesHaus):
Ich frage mich die ganze Zeit mit welcher Begründung Ihre RS die Deckungszusage abgelehnt hat, und was da noch an Infos fehlt, dass der angebliche Anwalt solch eine Auskunft gibt.

Kein Vermieterrechtsschutz inbegriffen?
Ein Anwalt ohne Lust, hat bestimmt auch schon jeder selbst erlebt.
Zitat (von AltesHaus):
IdR wissen selbst die unfähigsten Jursiten, dass das (so denn Ihr Vortrag stimmt), eine ganz einfache Kiste und leicht zu schaukeln ist.

Es muss nicht Unfähigkeit sein, sondern einfach keine Lust, da man lukrativere Betätigungsfelder hat, 2000€ für eine Klage mit Vertretung vor Gericht können viel Aufwand bedeuten, wenn die Gegenseite einen RA hat welcher nur auf Zeit spielt und außergerichtlich ewig alles in die Länge zieht, da ist eine Verkehrssache bei einem Unfall mit Streitwert 60.000€ schneller abgewickelt.

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#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Aus meiner Sicht wart ihr wirklich naiv habt ihr wirklich viel zu lange gewartet

1. Kinder in der Wohnung - Dazu hätte ich denen schon was gesagt
2. Das Amt zahlt - Andere Vorraussetzungen unter denen der bisherige geschlossene Vertrag zunächst ruht, bis mit dem Amt alles geklärt ist. Vorher hätte ich die nicht einziehen lassen. Und dem Amt hätte ich auch natürlich berichtet, dass man unter falschen Vorraussetzngen einziehen wollze
3. Gefälschte Gehaltsabrechnung - Betrug - hätte ich dem Amt gemeldet und hätte die Mieter nicht einziehen lassen bzw. gleich eine Abmahnung geschickt.
4. Amt zuahlt nicht mehr - Kündigung bis zum xxx aussprechen
5. Auszug erfolgt nicht - Räumungsklage

Nun ist es , wie es ist und wenn man nicht in der Situation ist handelt man sicherlich anders und konsequenter. Zieht jetzt die Reissleine - erhebt Räumungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Was nutzt ein Mahnbescheid bei ALG II Empfängern, vor allen Dingen einer in der Höhe, der nie vollstreckt werden kann?

Hier ist jetzt Konsequenz gefragt, und kein Mitleid. Das wäre einmal die Strafanzeige, das wäre zum anderen die Räumungsklage, auch die ganz konsequent. Eigentlich sind diese Verfahren bei Anwälten bei so eindeutiger Rechtslage nicht unbeliebt, einfach wegen der Klarheit. Kann natürlich sein, dass der von der Rechtsschutzversicherung "empfohlene" Anwalt nicht unbedingt die Interessen seines Mandanten im Auge hat, sondern die der Versicherung. Das alles wissen wir nicht. Aber einerlei, bei der eindeutigen Rechtslage ist alles, wirklich alles teurer als jetzt die Räumungsklage durch einen Fachmann einzuleiten. Einerlei, was es kostet.

Wasser, Strom und Heizung sollten nicht abgestellt werden, das geht nicht. Bei dem Antennenempfang, das sehe ich anders. Man kann heute auch ohne Antenne alles empfangen, wirklich. Das sind doch andere Voraussetzungen.

Nur, jetzt einfach mal durchziehen. Mit aller Härte. Geht leider nicht anders.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Man kann den Streitwert und das Kostenrisiko ja auch beschränken, wenn man nur auf Räumung klagt und die Geldforderungen (Mietrückstände, Kautionsrest usw.) unberücksichtigt lässt.
Dann ist der Streitwert nur die Jahresmiete.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
1. Kinder in der Wohnung - Dazu hätte ich denen schon was gesagt

Sagen kannmanvieldazu, nur rechtlich nichts dagegen machen.



Zitat (von cirius32832):
2. Das Amt zahlt - Andere Vorraussetzungen unter denen der bisherige geschlossene Vertrag zunächst ruht, bis mit dem Amt alles geklärt ist.

Nein, der Vertrag ruht da nicht, nur weil die Geldquelle wechselt.


Zu 3, 4 und 5: Volle Zustimmung



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

zu 3. Das Amt weiß Bescheid. Auch dass die Frau wegen der Quadratmeterzahl die zuständige Jobcentermitarbeiterin belogen hat.
Ich denke, di e vom Amt war heilfroh, dass sie diesen Subjekten die Miete streichen konnte.
zu 4. Kündigung ist ausgesprochen.
zu 5. Habe ich mit meinem Mann besprochen. Da sie ja noch bis zum Monatsende Zeit hat zu räumen, werde ich die Räumungsklage am 1.12 auf den Weg bringen.

Zu den weiteren Gegebenheiten: Wir müssen den gesamten Wasserverbrauch an die Wassergenossenschaft bezahlen. Im Mietshaus befindet sich eine Wasseruhr und der Haupthahn, wonach dann abgerechnet wird. Das gleiche ist bei uns. D.h. Wasser kann ich ihr gar nicht abstellen.
Heizung: Im Garten liegt ein unterirdischer Flüssiggastank, der beide Häuser mit Gas für die Heizung und das Warmwasser versorgt. Jedes Haus wird individuell beheizt über eine eigene Gastherme, wo auch der Verbrauch abzulesen ist. Dieser Tank wird nächste Woche trockenfahren. Für die neue Füllung ist leider angesichts der Rückstände kein Geld da.

Da er und sie auch, wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, mehr als Dreck am Stecken haben, Drogen, Fahren ohne Führerschein, Betrug etc. werden sie sich wahrscheinlich hüten , sich an irgendeiner Stelle über uns zu beschweren.

Ich danke euch für die vielen Denkanstöße und den rechtlichen Hintergrund. Leider fehlt mir die juristische Denkweise völlig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was nutzt ein Mahnbescheid bei ALG II Empfängern, vor allen Dingen einer in der Höhe, der nie vollstreckt werden kann?

Wer sagt denn nie?
30 Jahre ist eine sehr lange Zeit, vor allem da ja beide im Mietvertrag stehen ist die Chance durchaus gegeben das man in einigen Jahren was zurück bekommt.
Vor allem ist damit schon mal die Schufa total hinüber.
Zitat (von wirdwerden):
Nur, jetzt einfach mal durchziehen. Mit aller Härte. Geht leider nicht anders.

Volle Zustimmung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich bin vom Grundsatz her nicht gegen einen Mahnbescheid. Nur, dadurch bekommt man die Mieter jetzt nicht raus. Das kann man hinterher immer noch machen. Wenn sie erst einmal draußen sind. Im Augenblick hilft nur die Räumungsklage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Da sie ja noch bis zum Monatsende Zeit hat zu räumen, werde ich die Räumungsklage am 1.12 auf den Weg bringen.
Warum nicht am Montag morgen zumindest mal einen Termin beim Anwalt machen und dann schnellstmöglich diesen beauftragen? Glaubst du ernsthaft, dass die Mieter ausziehen, nachdem sie nach deinen Angaben schon über ein Jahr dort wohnen ohne einen Cent bezahlt zu haben?

Vielleicht nochmal in aller Deutlichkeit: Ihr habt so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Offenbar habt ihr die Schlüssel abgegeben, ohne die 1.Miete und das erste Drittel der Kaution in der Hand zu haben. Auch danach habt ihr nicht reagiert. Wer mietet denn ein Haus und lässt es dann erstmal 2 Monate leer stehen? Nach den Angaben wurde nicht eine einzige MIete von den Mietern selber bezahlt und ihr lasst das seelenruhig laufen. Und jetzt noch ein paar Tage warten. Und dann ist ja Weihnachten, da will man ja auch keinen rausschmeissen. Und dann ist ja auch Winter. Ne im Winter wärs doch auch unfair, jemanden rauszusetzen. Is ja kalt draußen ...

Also ehrlich. Wenn das alles stimmt, dann solltet ihr wirklich sofort einen Anwalt beauftragen und euch am Ende der Geschichte wirklich überlegen, ob ihr als Vermieter geeignet seid. Natürlich ist Verständnis für den Vertragspartner sinnvoll. Aber irgendwann ist doch mal gut.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Cauchy, ich stimme dir voll inhaltlich zu. Wir sind als Vermieter mehr als ungeeignet. Wenn ihr alle wüsstet, was wir schon erlebt haben, ihr würdet euch nur an den Kopf packen. Wir haben ein seltenes Talent für mit beiden Händen in die ******* zu packen.
Wir arbeiten hart für unser Geld, glauben dass andere es genau so machen und gehen immer davon aus, dass andere Leute genau so wenig lügen, wie wir. Das Mietshaus sollte unsere Altersversorgung aufstocken, ich habe aber schon mehrmals gedacht, dass wir, wenn es so weitergeht, gar keine Altersversorgung mehr brauchen. Wenn ihr möchtet, werde ich euch informieren, wie die Geschichte weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Wenn ihr möchtet, werde ich euch informieren, wie die Geschichte weitergeht.

Ja bitte.
Das ist immer interessant.


Und in Zukunft gerne hier nachfragen, Schwarmintelligenz ist oft hilfreich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Wenn ihr möchtet, werde ich euch informieren, wie die Geschichte weitergeht.


Wäre interessant.

Zitat (von Crazy Horse):
Dieser Tank wird nächste Woche trockenfahren. Für die neue Füllung ist leider angesichts der Rückstände kein Geld da.


Da wäre ich vorsichtig, wenn die wirklich so schlierig sind, dann nehmen die sich nen Anwalt, erwirken eine einstweilige Verfügung und SIe haben einen Sack Kosten an der Backe zusätzlich zu den Tankkosten.

Ich würde auf alle Fälle NIX selber machen an Ihrer Stelle, sondern morgen sofort einen Anwalt aufsuchen, und den dann loslegen lassen. Auch wenn SIe keinen Mietrechtschutz haben sollten, das Geld ist gut investiert. DIe Mietkröten werden gewiss mit einem Anwalt auffliegen, der dann die Kinder vor sich herschiebt (schriftsatztechnisch), das sollte man nicht unterschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Dazu kommt noch:
Leute, die Geld vom Amt bekommen haben quasi eine gesetzliche Rechtschutzversicherung (nennt sich Prozesskostenhilfe). Und euer Fall könnte (nicht zuletzt durch eure Aktionen) durchaus dafür qualifizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Man muss sich halt ueberlegen was man will. Der weiße Weg kann bis zu 24 Monate dauern. Der schwarze ist rechtlich nicht in Ordnung und bringt potentielle andere Probleme mit sich.

Soll keine Werbung sein, aber man kann sich recht gut ausrechnen, was der weiße Weg kostet. Klassisches Beispiel ist der Parkschein.
Parkschein kostet in Stadt A 1€ , dass Bußgeld fuer falsch parken beträgt 5€ und im Schnitt wird man jedes 10te mal erwischt. In Stadt B wird man hingegen alle 5 mal erwischt und die Strafe kostet 15€.

Dazwischen gibt es reichlich grau, sowie Frager es beschrieben hat.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Man muss sich halt ueberlegen was man will. Der weiße Weg kann bis zu 24 Monate dauern. Der schwarze ist rechtlich nicht in Ordnung und bringt potentielle andere Probleme mit sich.


Also wirklich Akkarin, was ist denn los? Es gibt nur einen Weg, den man hier im Forum gutheißen kann, nämlich der rechtlich richtige Weg, und das ist nunmal die Räumungsklage und mit nem guten Anwalt ist der Mieter dann auch flott draußen und nicht erst in zwei Jahren. Ist immer noch billiger, als am Ende noch den Anwalt des Gegners zu zahlen, weil man versucht mit unredlichen Methoden einen Mieter loszuwerden. Das geht gar nicht! Und du darfst nicht vergessen, dass die Schei.sse hier hausgemacht ist. Bei mir wären die schon längst draußen, wohl auch bei dir, wer als Vermieter Rückstände über einen solche langen Zeitraum anhäuft, der ist es selber schuld. Vermietung ist ein Geschäft und keine caritative Veranstaltung.

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#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bei mir wären die schon längst draußen
Vermutlich wären sie nie drin gewesen. Oder übergebt ihr die Mietsache, ohne die erste Miete und den 1.Teil der Kaution zu haben?

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