Hallo,
ich bin vor zehn Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen und habe vor, Ende des Jahres auszuziehen. Nun war es damals so, dass ich die Wohnung von meiner Oma übernommen habe. Sie hätte die Wohnung beim Auzug besenrein hinterlassen müssen. Um meiner Mutter diese Arbeit zu ersparen (meine Oma kam zu dem Zeitpunkt ins Altenheim), habe ich bei der Wohnungsgesellschaft unterschrieben, dass ich die Wohnung so wie sie war übernehme. Dabei hatte ich natürlich angenommen, dass auch ich beim Auszug die Wohnung lediglich besenrein hinterlassen muss.
Erst später realisierte ich, dass in meinem Mietvertrag Klauseln drin sind, die besagen, dass ich regelmäßig Schönheitsreparaturen vorzunehmen habe und beim Auszug verpflichtet bin, diese Reparaturen vorzunehmen, wenn sie wieder fällig seien.
Meine 1. Frage
: Habe ich mir da ein Eigentor geschossen? Wenn ich diesen Wisch nicht unterschrieben hätte, hätten sie ja nach dem Auszug meiner Oma die Wohnung selbst renovieren müssen. Ist es rechtlich okay, wenn sie mich jetzt trotzdem zwingen für die Schönheitsreparaturen aufzukommen? "Schuldet" mir die Wohnungsgesellschaft nicht eigentlich eine Renovierung? Leider habe ich keine Kopie von dem was ich da unterschrieben habe (ich war damals gerade volljährig, noch völlig unerfahren und wollte so schnell wie möglich von zuhause weg.)
Meine 2. Frage
betrifft die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen. Ich hörte schon vor einiger Zeit, dass solche Klauseln vom Gesetzgeber für ungültig erklärt wurden. Nun lese ich hier im Forum aber, dass manche - je nach Formulierung - doch Gültigkeit haben.
Deswegen poste ich mal das was in meinem Vertrag steht:
Erhaltung der Mietsache
...
(2) Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
in Küche, Bad, Dusche - alle drei Jahre, Anstriche der Fenster, Türen, Heizkörper.... alle vier Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
(3) Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist das Wohnungsunternehmen auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall berechtigt, nach billigem Ermessen Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.
Rückgabe der Mietsache
(3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach nr. 4 Abs. 2 AVB fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, gilt Nr. 4 Abs. 4 AVB entsprechend.
Sind diese Klauseln gültig? Und wenn nicht, muss ich beim Auzug dennoch renovieren?
Gruß,
Kippe
Unrenoviert bezogen, renovieren bei Auszug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Wenn ich diesen Wisch nicht unterschrieben hätte, hätten sie ja nach dem Auszug meiner Oma die Wohnung selbst renovieren müssen.
Nö, auch dann hätten sie sie unrenoviert weitervermieten können.
Hast Du die Wohnung denn überhaupt mal renoviert ?
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Sicher. Aber dann hätte dieser Mieter beim Auszug die Wohnung doch auch nur besenrein hinterlassen müssen, oder?
Komplett renoviert nicht. Nur hier und da Schönheitsreparaturen, wenn es nötig wurde.
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--- editiert vom Admin
Die Klauseln sind wirksam und darin wird auch keine Auszugsrenovierun gefordert. Gefordert wird lediglich, dass die letzte Renovierung jeweils weniger als 3, 5 oder 7 Jahre je nach Raum her ist. Wenn das der Fall ist, dann kannst Du die Wohnung besenrein verlassen.
Außerdem steht Dir frei, dass Du die Wohnung unterdurchschnittlich abgenutzt hast und sich die Fristen daher verlängern.
Ein Eigentor hast Du Dir nicht geschossen, da das übliche Klauseln sind und Du ohne die Unterschrift die Wohnung nicht bekommen hättest. Derartige Klauseln finden sich in nahezu allen Mietverträgen.
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Das Eigentor habe ich mir geschossen, weil ich der Wohnungsgesellschaft eine Renovierung erspart habe (meine Vormieterin hätte nur Tapeten usw. entfernen müssen), ich selbst aber nun verpflichtet bin spätestens beim Auszug zu renovieren.
Ich hoffe dennoch, dass ich vielleicht doch nicht (oder nur teilweise) renovieren muss, da nach meinem Auszug sicherlich die Zentralheizung eingebaut und sämtliche Türen (und Türrahmen) erneuert werden. Diese Vorhaben sind sicherlich nicht durchführbar, ohne die Tapeten zu beschädigen.
Ich danke euch jedenfalls für die Informationen!
Dann werde ich zusehen, dass die neue Wohnung renoviert sein wird, damit ich das Geld, das eigentlich für die Renovierung der neuen Wohnung gedacht war, hier in die alte Wohnung stecken kann.
Ich verstehe diese Regelung allerdings nicht so recht. Wenn jemand in eine neue Wohnung zieht, will er sie doch für gewöhlich nach seinen eigenen Vorstellungen renovieren. Warum ist es also nicht so geregelt, dass man seine neue statt seine alte Wohnung renovieren muss? Für mich bedeutet das nämlich, dass ich die neue Wohnung erstmal so hinnehmen muss wie sie ist, weil ich kein Geld habe, um gleich zwei Wohnungen zu renovieren. Außerdem wäre es Verschwendung eine gerade erst renovierte Wohnung umzurenovieren.
Gruß,
Kippe
quote:
Warum ist es also nicht so geregelt, dass man seine neue statt seine alte Wohnung renovieren muss?
So, wie ich das verstanden habe, hat das bei der Übernahme der "Oma-Wohnung" doch auch nicht funktioniert.
quote:
Wenn jemand in eine neue Wohnung zieht, will er sie doch für gewöhlich nach seinen eigenen Vorstellungen renovieren.
Und diese Vorstellungen sind eben unkalkulierbar; die könnten auch lauten:
Mir gefällt die Müllkippe so, wie sie ist (dann hat der Nachmieter irgendwann richtig Spaß).
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So, wie ich das verstanden habe, hat das bei der Übernahme der "Oma-Wohnung" doch auch nicht funktioniert.
Ich weiß nicht wie der Vertrag meiner Oma aussah. Sie wohnte hier schon 40 Jahre, vielleicht wurde das damals noch anders geregelt. Oder der Grund dafür, dass sie nicht renovieren mußte lag wirklich nur darin, dass die Wohnungsgesellschaft die Wohnung nach ihrem Auzug mit komplett neuen Türen und neuer Heizung versehen wollten (so wie es in allen anderen Nachbarwohnungen im Haus gemacht wurde). Mir hatten sie die neue Heizung auch angeboten, aber mir war die damit verbundene Mieterhöhung zu viel.
quote:
Ich weiß nicht wie der Vertrag meiner Oma aussah.
Das habe ich damit nicht gemeint.
Die Wohnung war doch bei Deinem Einzug (egal aus welchen Gründen) nicht renoviert.
Und hast Du ihr dann erstmal eine Komplettrenovierung "spendiert" ?
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--- editiert vom Admin
Aber eigentlich klingen deine Einwände eher danach, dass du generell gar nicht renovieren möchtest - weder bei Ein- noch bei Auszug.
Natürlich hatte ich geplant die neue Wohnung zu renovieren. Ich sehe lediglich nicht ein, dass ich die alte Wohnung renoviert abgeben soll, obwohl ich sie unrenoviert erhalten habe. Ich wurde beim Einzug nicht darauf hingewiesen, dass ich die Wohnung eben nicht wie meine Oma besenrein, sondern renoviert wieder abgeben muss. Bisher war die Wohnungsgesellschaft nämlich auch dafür bekannt, dass sie beim Auszug lediglich verlangte Tapeten etc. zu entferrnen und nicht neu zu renovieren.
Hätte man mich darauf hingewiesen, dann hätte ich mich natürlich nicht darauf eingelassen, sondern hätte meine Oma (bzw. meine Mutter) die Wohnung besenrein übergeben lassen und gewartet bis die Wohnungsgesellschaft die Wohnung renoviert hat (was sie definitiv getan hätte, wie in allen anderen Wohnungen in diesem Haus) und dafür eine höhere Miete in Kauf genommen. Jetzt habe ich der Gesellschaft eine Renovierung sozusagen geschenkt.
-- Editiert am 25.04.2010 17:19
--- editiert vom Admin
quote:
und dafür eine höhere Miete in Kauf genommen
Wieviel höher ?
30 € z.B. wären jetzt (unverzinst) 3.600 €.
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