Unrenoviert übergeben: Vermieter verlangt Entfernung der Tapete.

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)
Unrenoviert übergeben: Vermieter verlangt Entfernung der Tapete.

Ich habe folgendes Problem.
Als ich vor drei Jahren in meine Mietwohnung eingezogen bin wurde diese mir laut Mietvertrag " unrenoviert übergeben".

Des Weiteren steht vorher im Mietvertrag, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wände mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten bedeckt seien sollen.

Die Wohnung war beim Einzug miserabel tapeziert und weiß gestrichen, wobei die Farbe teilweise von der Tapete fiel.
Diese habe ich teilweise entfernt und durch eine Mustertapete ( weißer Hintergrund mit schwarzen Symbolen ) ersetzt.

Nun hat sich der Vermieter die Wohnung angeschaut und sagte, dass er die Wohnung so nicht abnehmen wird und kam zu dem Entschluss, dass ich die Tapete entfernen MUSS!
Nicht nur das: Da ich die Mustertapete z.b. im Schlafzimmer nicht komplett angebracht habe, sondern nur an einer Seite, soll ich nun auch die Tapete vom Vormieter entfernen.

Der Vermieter begründet so, dass er mir die Wohnung tapeziert übergeben hat.
Ich jetzt alles entfernen muss, da der Nachmieter sowieso neu tapezieren möchte.
Hätte ich die Tapeten so belassen wie beim Einzug, hätte der Vermieter nichts dagegen gehabt.

Ich verstehe momentan nicht was denn nun unrenoviert übergeben nun bedeutet und ob ich wirklich die Arbeiten durchführen muss.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe momentan nicht was denn nun unrenoviert übergeben nun bedeutet


Renovierungsbedürftig bedeutet das.

Nach neuester Rechtsprechung muß der in solch einem Fall gar nicht renovieren. Außer er wurde für die Anfangsrenovierung vom Vermieter angemessen entschädigt. Zum Beispiel durch Erlass der Kaltmiete für 1 Monat.

Mehr hier http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke erstmal.
Nein ich habe keinerlei Entschädigung bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Snapper123):
Danke erstmal.
Nein ich habe keinerlei Entschädigung bekommen.


Na dann berufe Dich halt auf dieses Urteil und gib die Wohnung besenrein zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Snapper123):
Diese habe ich teilweise entfernt und durch eine Mustertapete ( weißer Hintergrund mit schwarzen Symbolen ) ersetzt.


Wenn dieses Muster nicht dem allgemeinem Geschmack entspricht, könnte (!) es unter dem Schadensaspekt laufen. Äquivalent zu den bunten Wänden.

Zitat (von Snapper123):
Hätte ich die Tapeten so belassen wie beim Einzug, hätte der Vermieter nichts dagegen gehabt.


Könnte ein Hinweis dafür sein, dass der Vermieter es als Schaden sieht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Sonst ist zu überlegen, ob Du die von Dir angebrachte Tapete entfernst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Extreme Farben und Tapetenmuster können als Sachbeschädigung angesehen werden.
Kannst du diese Beschreibung

Zitat:
eine Mustertapete ( weißer Hintergrund mit schwarzen Symbolen )


unter diesem Gesichtspunkt mal bewerten ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Snapper123):
https://www.tedox.de/media/catalog/product/cache/1/image/448x344/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/i/m/image_75615.jpg
So ungefähr. Wobei der Hintergrund komplett in weiß gehalten ist.


Also meinem Geschmack entspricht das nicht und auch als Nachmieter würde ich es nicht haben wollen. Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich einen allgemeinen Geschmack habe?! Damit könnte der Vermieter durchkommen. Ist natürlich auch eine Frage, wie der Richter das sieht, das Risiko wäre mir zu hoch.

Bei einer Rechtsschutzversicherung würde ich mir schon mal die Deckungszusage holen. Und im Falle einer Absage ganz schnell die Tapete entfernen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
Also meinem Geschmack entspricht das nicht und auch als Nachmieter würde ich es nicht haben wollen


Zwischenfrage:
Würde eine unrenovierte Wohnung Deinem Geschmack entsprechen ? Eine solche wurde ja vermietet......

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Würde eine unrenovierte Wohnung Deinem Geschmack entsprechen ? Eine solche wurde ja vermietet......


Zwischen unrenoviert und beschädigt (häßliche Tapeten oder Farben) ist für mich ein himmelweiter Unterschied. Bei unrenoviert nehme ich ein paar Eimer Farbe in die Hand, pinsel einfach drüber und gut ist es.

Hier ist aber mit einfachen Malern nichts mehr auszurichten. Da muss die Tapete runter und eine neue drauf. Der TS brauch lediglich die Tapete zu entfernen, die er selbst aufgebracht hat.

Der Vermieter könnte hier auch noch auf die Idee kommen, er muss eine Tapete aufbringen.

Wenn das kein billiger Schund war und einigermaßen richtig gemacht (guter Kleister), geht das mit den richtigen Werkzeugen ganz schnell. Bei unserem Wohnzimmer (ca. 25 qm) war ich nach 1 h fertig und es war ordentlich sauber (Wände und Boden).

Das geht schneller, als der Besuch beim Anwalt für die Erstberatung und das Schreiben an den Vermieter, weil man doch endlich die Kaution zurückhaben möchte. Und sich ärgern, darüber, dass der Vermieter 6 Monate auf der Kaution brütet.

Außerdem ist es nicht mein Geschmack entscheidend, sondern der eines Richters oder eines Gutachters. Ein Richter ist meistens älter, konservativer. Und dieses Muster und der Schwarz-Weiskontrast ist möglicherweise weit entfernt von gedeckt und neutral.

-- Editiert von Ver am 04.09.2015 12:54

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke erstmal.
Was wäre denn, wenn sich in einer normalen weißen Tapete in der wohnung ein Riss, Loch o.ä. befinden würde.

Wäre das auch schon eine Sachbeschädigung, obwohl unrenoviert übergeben. ?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Snapper123):
Was wäre denn, wenn sich in einer normalen weißen Tapete in der wohnung ein Riss, Loch o.ä. befinden würde. Wäre das auch schon eine Sachbeschädigung, obwohl unrenoviert übergeben. ?


Wenn es durch den vertragsmäßigen Gebrauch entsteht, ist es einfach unrenoviert, weil abgenutzt. z.B. ein Dübelloch.

Hast Du an der Wand eine Dartscheibe und die Löcher stammen von den Pfeilen, ist es vermutlich eher Sachbeschädigung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Stimmt, das hängt entscheidend von der Entstehungsgeschichte ab ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Da lt. Mietvertrag unrenoviert Tapete runter und fertig. Das geht immer noch schneller, als neu tapezieren und tagelanges streiten mit dem VM. Der Nachmieter würde mit überstreichen auch keine Freude haben bei dem vielen schwarz.
Falls evtl. ein Nachmieter gefunden wird, der mit der Tapete kein Problem hat, wäre es auch i.O..

1x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von kokon):
Da lt. Mietvertrag unrenoviert Tapete runter und fertig. Das geht immer noch schneller, als neu tapezieren und tagelanges streiten mit dem VM. Der Nachmieter würde mit überstreichen auch keine Freude haben bei dem vielen schwarz.
Falls evtl. ein Nachmieter gefunden wird, der mit der Tapete kein Problem hat, wäre es auch i.O..


Genauso hab ich es gemacht und alles war im Ordnung.

Hat jemand ein Urteil darüber oder eine Definition einer derartigen Sachbeschädigung.
Habe das noch nicht so ganz kapiert, in welcher Art das schädigend seien könnte

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn die Gestaltung/der Zustand der Wohnung objektiv die Weitervermietung verhindert und es droht dem Vermieter dadurch ein Schaden (Mietausfall, Renovierung) zu entstehen, ist auch die falsche Tapete/Farbe einer Beschädigung gleichgestellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snapper123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die Gestaltung/der Zustand der Wohnung objektiv die Weitervermietung verhindert und es droht dem Vermieter dadurch ein Schaden (Mietausfall, Renovierung) zu entstehen, ist auch die falsche Tapete/Farbe einer Beschädigung gleichgestellt.


Ah ok. Gut zu wissen.
Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

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