Unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
David871
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren

Guten Tag,

bin gestern aus meiner Wohnung ausgezogen und die neue Vermieterin (ehem. Vermieterin hatte wohl einen Schlaganfall)

War ein spontaner Auszug jetzt zum ersten, weil der Nachmieter zum 01.08 ins Ausland muss.

Jetzt zum Thema, die ehem. Vermieterin hatte mir die Wohnung unrenoviert übergeben und meinte jeder kann dann so gestalten wie er will.

Vorher waren schon so rote Streifen in der Küche, die musste ich jetzt zum Glück nicht noch streichen jedoch kommt die Vermieterin mit folgenden Forderungen:

- Ich soll die Spüle die vom Vormieter abgekauft wurde ausbauen, weil die neue Mieterin die nicht haben will
Weiß nichtmals wie ich den Durchlauferhitzer da abbekommen soll bzw. wo überhaupt das Wasser abgestellt wird weiß ich nicht und habe ja auch schon keinen Schlüssel mehr jetzt was zu machen

- Alle Löcher die von dem Vormieter schon da waren zuspachteln

- Soll eine Wand die normal aussieht im Wohnzimmer und Schlafzimmer streichen

- Das komplette Bad streichen

Im Mietvertrag steht:

Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Wände sind neu zu streichen

Ist das rechtens, wenn die ehem. Vermieterin so eine Absprache mit mir getroffen hatte, steht halt nicht im Mietvertrag finde das schon etwas dreist, weil ich schon vorher gestrichen hatte und die mir jetzt so kommt.

-- Editiert von David871 am 02.07.2018 11:42

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du musst da 2 Dinge unterscheiden:

Schönheitsreparaturen -> Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Wände sind neu zu streichen


Die Klausel sollte unwirksam sein, außer sie wurde individuell ausgehandelt ?

Zitat:
Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden


Einbauten von Dir sind natürlich wieder zu entfernen, wenn Du nicht in der Lage bist, muss es natürlich ein Fachmann erledigen. Am Durchlauferhitzer schraubt man einfach den Schlauch ab, vorher dreht man das Wasser am Eckventil aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von David871):
Ich soll die Spüle die vom Vormieter abgekauft wurde ausbauen, weil die neue Mieterin die nicht haben will


Es ist Ihre, also muss die weg

Zitat (von David871):
Weiß nichtmals wie ich den Durchlauferhitzer da abbekommen soll bzw. wo überhaupt das Wasser abgestellt wird weiß ich nicht und habe ja auch schon keinen Schlüssel mehr jetzt was zu machen


Wenn es tatsächlich ein Durchlauferhitzer ist, dann verbleibt er in der Wohnung. Ist es ein Untertischgerät (die erhiten ein paar Liter Wasser), dann muss es deinstalliert werden, können Sie das nicht, holen Sie einen Fachmann.

Zitat (von David871):
Alle Löcher die von dem Vormieter schon da waren zuspachteln


Welcher Art sind die Löcher? Sind es Dübellöcher, die müssen Sie nicht zuspachteln, da würde ich von abraten.

Zitat (von David871):
- Soll eine Wand die normal aussieht im Wohnzimmer und Schlafzimmer streichen


Solange die Wand nicht grellbunt ist (neongrün, schockrot oder ähnlich), müssen Sie nicht streichen

Zitat (von David871):
Das komplette Bad streichen


Hier gilt das gleiche wie vor Schlaf- und Wohnzimmer, solange es keine Schockfarben sind, müssen Sie nicht streichen,

Die VM kann natürlich versuchen Sie zu veranlassen die Wohnung erneut zu renovieren, Sie müssen es aber unter den oa Voraussetzungen nicht machen.

Btw ... wie hat sich die VM denn als solche zu erkennen gegeben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
David871
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist die Tochter der VM, was auch noch grad total dreist kam.. die neue Mieterin hat wohl alles geputzt, weil ich Sonntag unterwegs war. Jetzt sagt die VM ich sollte die neue Miterin für Ihre Putzaktion entlohnen. Der Auszug war am Samstag um 23 Uhr fertig da war keine Motivation mehr zu putzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von David871):
Ist die Tochter der VM, was auch noch grad total dreist kam.. die neue Mieterin hat wohl alles geputzt, weil ich Sonntag unterwegs war



Besenrein ist Pflicht, putzen nicht.

Zitat (von David871):
Jetzt sagt die VM ich sollte die neue Miterin für Ihre Putzaktion entlohnen.


Das kann sie dann schön selber machen.

Zitat (von David871):
Der Auszug war am Samstag um 23 Uhr fertig da war keine Motivation mehr zu putzen.


Ich hoffe sehr, dass zumindest gefegt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
David871
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar war gefegt und gesaugt, alles sauber :) Die VM macht jetzt Drama, weil ich nur 2 Tage Vorlaufzeit hatte und die Mängelliste am Besten schon gestern gemacht werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Es klingt so, als ob du früher ausgezogen bsit, als der Mietvertrag endet, weil der neue Miter früher einziehen wollte. (warum will er zum 1.7. rein, wenn er am 1.8. nicht da ist? )

Wann endet denn der Mietvetrag korrekt? Wenn du noch 4 Wochen Zeit hättest und auch noch für Juli Miete zahlen müsstest, könntest du ja den Schlüssel zurückverlangen, um alles in Ordnung zu bringen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen