Guten Tag,
bin gestern aus meiner Wohnung ausgezogen und die neue Vermieterin (ehem. Vermieterin hatte wohl einen Schlaganfall)
War ein spontaner Auszug jetzt zum ersten, weil der Nachmieter zum 01.08 ins Ausland muss.
Jetzt zum Thema, die ehem. Vermieterin hatte mir die Wohnung unrenoviert übergeben und meinte jeder kann dann so gestalten wie er will.
Vorher waren schon so rote Streifen in der Küche, die musste ich jetzt zum Glück nicht noch streichen jedoch kommt die Vermieterin mit folgenden Forderungen:
- Ich soll die Spüle die vom Vormieter abgekauft wurde ausbauen, weil die neue Mieterin die nicht haben will
Weiß nichtmals wie ich den Durchlauferhitzer da abbekommen soll bzw. wo überhaupt das Wasser abgestellt wird weiß ich nicht und habe ja auch schon keinen Schlüssel mehr jetzt was zu machen
- Alle Löcher die von dem Vormieter schon da waren zuspachteln
- Soll eine Wand die normal aussieht im Wohnzimmer und Schlafzimmer streichen
- Das komplette Bad streichen
Im Mietvertrag steht:
Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Wände sind neu zu streichen
Ist das rechtens, wenn die ehem. Vermieterin so eine Absprache mit mir getroffen hatte, steht halt nicht im Mietvertrag finde das schon etwas dreist, weil ich schon vorher gestrichen hatte und die mir jetzt so kommt.
-- Editiert von David871 am 02.07.2018 11:42
Unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Du musst da 2 Dinge unterscheiden:
Schönheitsreparaturen -> Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Wände sind neu zu streichen
Die Klausel sollte unwirksam sein, außer sie wurde individuell ausgehandelt ?
Zitat:Bei Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden
Einbauten von Dir sind natürlich wieder zu entfernen, wenn Du nicht in der Lage bist, muss es natürlich ein Fachmann erledigen. Am Durchlauferhitzer schraubt man einfach den Schlauch ab, vorher dreht man das Wasser am Eckventil aus.
ZitatIch soll die Spüle die vom Vormieter abgekauft wurde ausbauen, weil die neue Mieterin die nicht haben will :
Es ist Ihre, also muss die weg
ZitatWeiß nichtmals wie ich den Durchlauferhitzer da abbekommen soll bzw. wo überhaupt das Wasser abgestellt wird weiß ich nicht und habe ja auch schon keinen Schlüssel mehr jetzt was zu machen :
Wenn es tatsächlich ein Durchlauferhitzer ist, dann verbleibt er in der Wohnung. Ist es ein Untertischgerät (die erhiten ein paar Liter Wasser), dann muss es deinstalliert werden, können Sie das nicht, holen Sie einen Fachmann.
ZitatAlle Löcher die von dem Vormieter schon da waren zuspachteln :
Welcher Art sind die Löcher? Sind es Dübellöcher, die müssen Sie nicht zuspachteln, da würde ich von abraten.
Zitat- Soll eine Wand die normal aussieht im Wohnzimmer und Schlafzimmer streichen :
Solange die Wand nicht grellbunt ist (neongrün, schockrot oder ähnlich), müssen Sie nicht streichen
ZitatDas komplette Bad streichen :
Hier gilt das gleiche wie vor Schlaf- und Wohnzimmer, solange es keine Schockfarben sind, müssen Sie nicht streichen,
Die VM kann natürlich versuchen Sie zu veranlassen die Wohnung erneut zu renovieren, Sie müssen es aber unter den oa Voraussetzungen nicht machen.
Btw ... wie hat sich die VM denn als solche zu erkennen gegeben?
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Ist die Tochter der VM, was auch noch grad total dreist kam.. die neue Mieterin hat wohl alles geputzt, weil ich Sonntag unterwegs war. Jetzt sagt die VM ich sollte die neue Miterin für Ihre Putzaktion entlohnen. Der Auszug war am Samstag um 23 Uhr fertig da war keine Motivation mehr zu putzen.
ZitatIst die Tochter der VM, was auch noch grad total dreist kam.. die neue Mieterin hat wohl alles geputzt, weil ich Sonntag unterwegs war :
Besenrein ist Pflicht, putzen nicht.
ZitatJetzt sagt die VM ich sollte die neue Miterin für Ihre Putzaktion entlohnen. :
Das kann sie dann schön selber machen.
ZitatDer Auszug war am Samstag um 23 Uhr fertig da war keine Motivation mehr zu putzen. :
Ich hoffe sehr, dass zumindest gefegt wurde?
Klar war gefegt und gesaugt, alles sauber Die VM macht jetzt Drama, weil ich nur 2 Tage Vorlaufzeit hatte und die Mängelliste am Besten schon gestern gemacht werden sollte.
Es klingt so, als ob du früher ausgezogen bsit, als der Mietvertrag endet, weil der neue Miter früher einziehen wollte. (warum will er zum 1.7. rein, wenn er am 1.8. nicht da ist? )
Wann endet denn der Mietvetrag korrekt? Wenn du noch 4 Wochen Zeit hättest und auch noch für Juli Miete zahlen müsstest, könntest du ja den Schlüssel zurückverlangen, um alles in Ordnung zu bringen
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