Unrenovierte Wohnung beim Einzug

7. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dokoson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung beim Einzug

Guten Tag,

ich weiss, das darüber einiges geschrieben wurde, aber so wirklich werde ich daraus nicht schlau...
Ich bin vor einem Monat in eine Wohnung in einem unsanierten Haus gezogen. Es handelt sich dabei um ein Platenbau, der Vermieter ist eine große Leipziger Wohngesselschaft. Die Wohnung war unrenoviert, in einem sehr schlechten Zustand (nach einer Zwangsräumung). Ich bin ein Student (also eher bescheiden was die Finanzen angeht), die Lage war perfekt und die Miete war mehr als akzeptabel.
Nun kommen wir zu meiner Frage... Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, das die Wohnung unrenoviert übergeben wird. Außerdem steht da drin, das Bedeckung der Wände nicht zur Mietsache gehören. Zu den Schönheitsreparaturen steht geschrieben, Zitat: " Schönheitsreparaturen (auch Tapezieren usw.) müssen vom Mieter durchgefürt werden, zur Orientierung dient dabei objektive Zustand der Wohnung".
Gegen das Renovieren hatte ich nicht anzuwenden, bei dem Preis erschien es mir nur fair. Was mir jetzt eher Sorgen macht, ist ob ich die Wohnung tatsächlich komplett renoviert wieder abgeben muss. Leider sind meine Tapezierkünste nicht die besten, die Wohnung ist auch nicht weiss gestrichen. Ich werde hier nicht mehr als zwei Jahre wohnen und würde dann wirklich ungerne alles neu machen müssen. Wie muss ich den Mietvertrag dazu interpretieren?
Ein weiteres Problemm ist, dass es in der Wohnung unangenehm riecht. Es ist ein trockener Geruch von Zigaretten und vielleicht sogar Urin. Der Geruch ist nicht sehr stark, aber dennoch bemerkbar. Beim Einzug/Übergabe war es nicht aufgefallen, da die alte Tapeten noch an waren (sehr vergilbt, teilweise schwarz vor Qualm). Nun kommt der Geruch auch durch die neue Tapete, musste sich also in der Wand festgefressen haben. Mit meinen Mitteln kann ich wohl nichts dagegen unternehmen, eine gründliche Renovierung mit Sanierung der Wände kann ich mir im Leben nicht leisten.
Ist es möglich, eine Mietminderung zu verlangen bzw. den Vermieter dazu verpflichten, den Geruch zu beseitigen. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auszuziehen, aber es ist wirklich Schade um das Geld und die Arbeit, welche ich für die Renovierung aufbrachte...
Noch mal kurz Zusammen gefasst:
- Kann der Vermieter von mir verlangen, die Wohnung renoviert abzugeben?
- Kann ich vom Vermieter eine Entschädigung aufgrund der unangehemnen Gerüche vordern?

Vielen Dank!

mfg,
Doko

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn man eine Wohnung unrenoviert bezieht, braucht man sie auch nur unrenoviert zurückzugeben. Schönheitsreparaturen beziehen sich immer nur auf die Verschlechterung des ursprünglichen Zustandes durch Abwohnen.

Eine Renovierungspflicht bei Auszug müßte ausdrücklich festgelegt werden. Eine Formulierung wie 'Schönheitsreparaturen sind Sache des Mieters' besagt lediglich, daß der Vermieter dafür nicht verantwortlich ist und der Mieter sie selbst vornehmen muß, falls er es wünscht.

Ständiger Gestank in der Wohnung ist ein Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt. Man wird hier auch darauf verweisen können, daß dieser bei Besichtigung aus den geschilderten Gründen noch nicht wahrnehmbar war. Die Höhe hängt von den individuellen Umständen ab, für Anhaltswerte einfach mal im Internet suchen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Dokoson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha, vielen Dank...

Noch eine kleine Präzisierung.
Im Mietvertrag steht aber das tapezieren auch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Im Falle aber wo die Tapete nicht zu Mietsache gehört (laut Mietvertrag) und so wie ich Ihre Aussage betrachte, kann man mich dazu auf keinen Fall zwingen, richtig? Daher ist die Formulierung im Mietvertrag nicht rechtlich.

Vielen Dank.

Doko

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