Unrenovierte Wohnung übernehmen

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung übernehmen

Hallo,



ich stehe kurz davor eine Wohnung zu mieten, Mietvertrag wird im Beisein des Vermieters unterschrieben. Vermutlich wird die Übergabe der Wohnung Anfang September erfolgen und nun habe ich diverse Fragen:



1. Die Wohnung wird in einem unrenovierten Zustand übergeben, der Vormieter überlässt mir ein paar Möbel, zudem mehrere Wochen kostenloses Wohnen. Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc. ich solle also als Gegenleistung für den Vormieter diese Renovierung übernehmen. Geht das so?



Kann der Vermieter (das weiß ich ja jetzt noch nicht) im Mietvertrag festhalten, dass ich erneut bei Auszug (wenn diese turnusmäßigen Schönheitsreparaturen in etwa anfallen) zu streichen habe? Muss hier überhaupt eine Information an den Vermieter erfolgen? Welches vorgehen wäre am klügsten und besten? Ist im Mietvertrag auf bestimmtes genau zu achten? Ich werde diesen vor Ort erst sehen und dann auch unterschreiben.



2. Bei Übergabe sollte doch hierauf Bezug genommen werden oder? Also, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Worauf sollte ich noch achten?



Möbel und freie Miete müsste in etwa oder knapp unter den Kosten der Arbeiten liegen, die ich dort zu verrichten habe und das auch nicht alleine und zeitspielig ist es auch. Das lässt schon, nur will ich nicht für die Zukunft den Nachteil haben, falls ich sagen wir Mal in 5 Jahren ausziehe sieht die Wohnung besser aus als ich sie erhalten habe.



Gerne, da ich absoluter Laie bin, weitere Tipps und Ideen nennen, damit sowohl beim Mietvertrag, Übergabe etc. möglichst alles glatt läuft.

Vielen Dank! L

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30377 Beiträge, 5436x hilfreich)

Fragen:
1. Hast du die Wohnung im Beisein des Vermieters schon mal besichtigt?
2. Hast du einen Entwurf des neuen Mietvertrages?
3. Wer übergibt dir die Wohnung unrenoviert?
4. Wieso kann der Vormieter dir kostenloses Wohnen gewähren?

zu 1: Wenn du das machst, dann geht das wohl so. Aber korrekt ist es nicht.
zu 2: Der Vermieter soll am Tag X ein Übergabe-Übernahmeprotokoll erstellen, welches du dann unterschreibst. Dort soll auch enthalten sein, ob die Wohnung vom Vermieter !! unrenoviert an dich übergeben wird.

Zitat (von luxx123):
Ist im Mietvertrag auf bestimmtes genau zu achten?
Auf sehr vieles. Wieso kannst du nicht vorab einen Entwurf des MV erhalten? Frag deinen zukünftigen Vermieter.

Was du hier schreibst, klingt so, als hättest du bisher NUR Kontakt zu dem jetzigen Mieter, der dir alles mögliche aufbürden will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Hast du die Wohnung im Beisein des Vermieters schon mal besichtigt?


Ich war in der Wohnung zur Besichtigung mit den aktuellen Mietern. Vermieter kenne ich nicht.

Zitat (von Anami):
2. Hast du einen Entwurf des neuen Mietvertrages?


Nein, s. oben. Habe von den Vormietern den aktuellen Mietvertrag von 2016 zugeschickt bekommen.

Zitat (von Anami):
3. Wer übergibt dir die Wohnung unrenoviert?


Tatsächlich mit den aktuellen Mietern. Die meinten auch der Vermieter antwortet zwar und ist erreichbar, jedoch haben sie diesen in den Jahren nur wenige Male gesehen. Hatte ich so auch noch nie, dass die Übergabe mit den Mietern abläuft?!

Zitat (von Anami):
4. Wieso kann der Vormieter dir kostenloses Wohnen gewähren?


Umzug ist schon Ende August, daher steht die Wohnung dann frei.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30377 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
Hatte ich so auch noch nie, dass die Übergabe mit den Mietern abläuft?!
Das ist ja auch absolut nicht korrekt.
Mein o.g. Eindruck verstärkt sich enorm--- vermutlich erlebst du dein blaues Wunder...
Die Mieter sind Ende August weg, die unrenovierte Wohnung und paar Möbel lassen sie dir da.

Die haben 2016 keine unrenovierte Wohnung gemietet und müssten grds. vor/zum Auszug renovieren.
Das *darfst* du machen...
Und Anfang September kommt der Vermieter und macht mit dir die Übergabe und einen dir unbekannten Mietvertrag...? :augenroll:

Zitat (von luxx123):
Umzug ist schon Ende August, daher steht die Wohnung dann frei.
Dann willst/kannst du kostenlos wohnen, bis ein neuer MV vereinbart ist?

Zu wann haben die Vormieter gekündigt?
Ab wann willst du Mieter werden?

Zitat (von luxx123):
sieht die Wohnung besser aus als ich sie erhalten habe.
Das kann durchaus so sein--- und durchaus könnte der Vermieter später auch wieder Schönheitsreparaturen verlangen.
Die o.g. Fristen sind nicht relevant bzw. steht da noch mehr dabei...aber der Zustand der Wohnung und der Mietvertrag sind relevant.

Es soll ja noch nachsichtige oder gar schlampige Vermieter geben...Ich wünsch schon mal viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

20.8. Mietvertrag unterschreiben (ab 1.10.)
Anfang September Übergabeprotokoll mit den aktuellen Mietern, bis zum Mietbeginn 1.10. also freies wohnen dort. Im Übergabeprotokoll werde ich erwähnen dass es abgemacht ist, dass ich streiche ..

Das muss ich morgen mit allen Parteien nochmal abklären, damit es da kein blaues Wunder gibt. Ist es denn so ungewöhnlich und schlecht??? 4 Wochen plus ein paar Möbel gegen streichen... Mängel und Schäden wsrden ja im Übergabeprotokoll aufgenommen, da werde ich sehr genau sein müssen (gibt es da Gutachter für sowas oder lohnt sich das nicht und ein guter Freund gute Fotos und detailliertes abklappern einer Checkliste reicht?)

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Nach der Schilderung ist davon auszugehen, daß der bisherige Mieter NICHT zur Renovierung verpflichtet ist, weil die Renovierungsklausel vermutlich wegen des Texte unwirksam ist.
Beispiel:

Zitat:
Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc.

Die Gerichte haben früher übliche Renovierungsklauseln weitgehend gekippt.

Also sollte man sich sowohl gegenüber demVormieter als auch gegenüber dem Vermieter nicht auf solche "Geschäfte" einlassen.
Wenn man eine renovierungsbedürftige Wohnung anmietet, sollte dies auch im Übergabeprotokoll stehen und macht damit beim Auszug spätere Ansprüche des Vermieter hinfällig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich denn nun tun? Wenn ich da beim Mietvertrag nichts außergewöhnliches lese und soweit alles okay ist, dann zahlt es doch nur beim Übergabeprotokoll zu schreiben: unrenoviert, Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter: Renovierungübernahme dafür einige Möbel, 4 Wochen etwa freies Wohnen vor offiziellem Einzug (Gas, Strom, internet etc exklusive).

Soll ich im Mietvertrag bei etwaigen eher mieterunfreundlichen Punkten verhandeln und riskieren, dass ich die Wohnung nicht kriege? Gleiches gilt für das kooperieren mit den jetzigen Mietern. Ich gehe jetzt einfach Mal stark davon aus, dass mich weder Vermieter (den ich noch nicht kenne) noch die Vormieter mir irgendwie Schaden zufügen wollen. Wichtig ist mir jedoch, dass ich möglichst abgesichert bin und keinen Fehler mache.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116066 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Beispiel:

Schlechtes Beispiel, weil diese Formulierung wirksam wäre ...



Zitat (von luxx123):
Soll ich im Mietvertrag bei etwaigen eher mieterunfreundlichen Punkten verhandeln und riskieren, dass ich die Wohnung nicht kriege?

Welches Risiko man eingehen will, muss jeder selber entscheiden.
Jedenfalls werden rechtlich nichtige Klauseln durch Unterschrift in aller Regel nicht wirksam. Da kann man dann wenn es an der Zeit ist, den Vermieter immer noch informieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4076 Beiträge, 471x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc. ich solle also als Gegenleistung für den Vormieter diese Renovierung übernehmen. Geht das so?


Wie schon geschrieben, wurden die alten Renovierungsvereinbarungen größtenteils gekippt, aber du weißt ja nicht, was in deinem Vertrag steht.

Zitat (von luxx123):
2. Bei Übergabe sollte doch hierauf Bezug genommen werden oder? Also, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Worauf sollte ich noch achten?


Nun, nachdem was du geschrieben hast, übernimmst du sie a nicht unrenoviert, denn #4

Zitat (von luxx123):
? 4 Wochen plus ein paar Möbel gegen streichen...


Überlicherweise ist das aber eine Ménage-à-trois, da der Vermieter mit solchen Dingen ja auch einverstanden sein muss.

Zitat (von Spezi-2):
Also sollte man sich sowohl gegenüber demVormieter als auch gegenüber dem Vermieter nicht auf solche "Geschäfte" einlassen.


Ja dem stimme ich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
Tatsächlich mit den aktuellen Mietern. Die meinten auch der Vermieter antwortet zwar und ist erreichbar, jedoch haben sie diesen in den Jahren nur wenige Male gesehen. Hatte ich so auch noch nie, dass die Übergabe mit den Mietern abläuft?!


Klingt so nach dem Motto: "Nur wer unsere Bedingungen akzeptiert, dem verschaffen wir Kontakt zum Vermieter"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Spezi-2):
Also sollte man sich sowohl gegenüber demVormieter als auch gegenüber dem Vermieter nicht auf solche "Geschäfte" einlassen.


Ja dem stimme ich zu.


Ich werde daraus nicht schlauer in Bezug darauf was ich tatsächlich (dann) tun soll. Soll ich morgen im Beisein der Vormieter mit dem Vermieter dann alles klar ansprechen und evtl. Riskieren, dass das mir der Wohnung platzt bzw. noch Probleme entstehen? Sofern hier keine weiteren Mängel/Schäden bestehen, ist es ja "nur" das Renovieren gegen Möbel/kostenloses Wohnen vor offiziellem Einzug.

Mietvertrag mit Vermieter und Vormieter zusammen: soll ich darauf bestehen, dass Gegenleistung Renovierungsubernahme meinerseits gegen Möbel und 4 Wochen freie Miete bis Oktober festgehalten wird (was jedoch auch im Übergabeprotokoll dann ersichtlich ist, was später OHNE den Vermieter erfolgen wird)?

Wobei ich nicht ganz verstehe, wenn doch die Mängel/Schäden über die Renovierung hinaus (die ja erst nach Übergabe durch mich stattfinden wird) und alles relevante ins Übergabeprotokoll kommt (mindestens ein Zeuge wird dabei sein).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DerNeueNutzer):
Klingt so nach dem Motto: "Nur wer unsere Bedingungen akzeptiert, dem verschaffen wir Kontakt zum Vermieter"


Ist auch so. Sie können früher da raus und müssen nicht alles streichen, als Gegenleistung gibt es Möbel und gut 4 Wochen vor offiziellem Einzug Zugang. Die Frage ist hier wieder ganz konkret: was soll ich denn tun? Soll ich im Beisein aller auf einmal so tun als gäbe es diese Abmachung nicht bzw. den VM fragen, ob die M bei Auszug nicht noch streichen müssten? Werde auf jeden Fall Frage , warum bei Übergabe der VM nicht da ist, so kannte ich das bisher nicht und kann ich auch nicht so ganz Nachvollziehen. Wenn jetzt beispielsweise ganz viel darin aufgenommen wird müsste der Vermieter dann vor Einzug (1.10.) Alles beheben lassen ob selbst oder über die jetzigen Mieter ? Wie läuft sowas denn ab?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4076 Beiträge, 471x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
Ich werde daraus nicht schlauer in Bezug darauf was ich tatsächlich (dann) tun soll. Soll ich morgen im Beisein der Vormieter mit dem Vermieter dann alles klar ansprechen und evtl.


Hier wird keine SOLL-Empfehlung gegeben. Du wirst auf eventuelle Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die das eine oder andere mit sich bringen kann. Entscheidungen sind Lebensrisiko und das muss jeder für sich/mit sich selber ausmachen.

Ich würde die Thematik mit dem Vermieter vor Ort besprechen (wenn ich die Wohnung haben möchte) und auch klären, ob das im Sinne des VM ist und dies dann auch in den MV mit aufnehmen.

Klar sollte dir dann allerdings sein, dass du in diesem Fall die Wohnung als "renoviert" übernimmst und als solche wird sie dann auch vertraglich geführt. Je nachdem was zu machen ist muss du dir darüber auch im Klaren sein, dass du nicht nur a) die kompletten Kosten hierfür übernimmst und b) bei nicht sach/fachgerechter Renovierung für Nacharbeiten aufzukommen hast, und letztendlich c) dies durchaus eine Milchmädchenrechnung sein könnte, da die Kosten der Renovierung die Schallgrenze der Einsparung auch (auch stark) überschreiten kann.


-- Editiert von User am 20. August 2023 10:34

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30377 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
was soll ich denn tun?
Du bist ja lustig... 1Tag vor dem Treffen mit dem unbekannten Vermieter und unbekanntem Mietvertrag hier fragen, was du tun sollst...
Das Übergabeprotokoll ist eine Sache zwischen Vermieter+dir. Ob der Vermieter auch mit den jetzigen Mietern eine Übergabe macht ??--- sonst bleibt alles an dir hängen, denn du übernimmst die Bude, wie sie ist.
Welche Klauseln da unwirksam sein könnten, wirst DU heute nicht rausfinden.
Willst du denn heute auch den Schlüssel haben?Fotos heute und am Tag der Übergabe durch den Vermieter sind zu empfehlen.

Zitat (von luxx123):
Das muss ich morgen mit allen Parteien nochmal abklären, damit es da kein blaues Wunder gibt.
Das ist sehr zu empfehlen, und den MV solltest du erst unterschreiben, wenn alles einvernehmlich geklärt ist.
Zitat (von luxx123):
Ist es denn so ungewöhnlich und schlecht??? 4 Wochen plus ein paar Möbel gegen streichen...
Das ist doch nur die Vereinbarung mit dem Vormieter.
Man liest hier noch nicht mal, ob der Vermieter mit dir als Nachmieter einverstanden ist.

Die Mieter haben zum 30.9. gekündigt--- ziehen aber schon vorher aus---du willst ab 1.10. Mieter sein... das ist nicht ungewöhnlich und kann mit allen 3 Beteiligten vereinbart werden. Vor allem der Vermieter sollte einverstanden sein.
Zitat (von luxx123):
beim Übergabeprotokoll zu schreiben
Das Protokoll schreibt der Vermieter, der Mieter prüft und unterschreibt. Warum sollte der Vermieter etwas zu den Vereinbarungen zwischen dir und den Mietern schreiben? Und wann?

Ich stimme @Solan in #12 zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

​Mietvertrag wurde mir vorgelegt, ich habe diesen nicht unterschreiben müssen, wird dann per Post erfolgen. Nun stellen sich mir mehrere Fragen:


1. Statt dem Vermieter, ist es nun die Tochter die die Wohnung vermietet (diese war nicht anwesend, ich erkenne auch nicht, ob SIE den Mietvertrag unterschrieben hat oder der Vater?) - Zusatz: In einer zusätzlichen Anlage steht: Wohnungsverwalter (Vater), Wohnungseigentümerin (Tochter), das sollte dann also okay sein.


2. Hausordnung sollte in der Anlage sein, diese lag nicht bei, dazu wurde folgende Anlage beigefügt:


Anlage zum Mietvertrag:


- Die Wohnung wurde teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben. (ist das unwirksam?)


Die Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und ist zu beachten. (s. Punkt 2. ich habe diese nicht erhalten)


So wie es ausschaut wird der Vermieter bzw. der Vater der Vermieterin bei der Übergabe doch dabei sein. Vor dieser Übergabe werden wir nochmal festhalten, dass ich die Wohnung teilrenoviert übernehme (was genau: Küche und Flur), der Rest bleibt dann mir überlassen.


Der Mietvertrag ist übrigens immer noch der alte (Mustervertrag) einer bekannten Seite aus dem Jahre 2015. Dort sind evtl. weitere Passagen unwirksam.


Was sagt ihr dazu?

-- Editiert von User am 20. August 2023 16:42

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116066 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
Die Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und ist zu beachten. (s. Punkt 2. ich habe diese nicht erhalten)

Vertragsbestandteile die nicht mitgeliefert werden sind nichtig.
Man kann aber auch nett sein und das ganze im Protokoll reklamieren. Liefert der Vermieter dann nicht nach, ist er selber schuld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vertragsbestandteile die nicht mitgeliefert werden sind nichtig.
Man kann aber auch nett sein und das ganze im Protokoll reklamieren. Liefert der Vermieter dann nicht nach, ist er selber schuld.


OK, ich entscheide mich für das nachfragen. Wie sieht es jedoch mit den anderen Sachen aus:

Anlage zum Mietvertrag:


- Die Wohnung wurde teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben. (ist das unwirksam?)

Was heißt hier teilrenoviert (Küche und Flur aber nicht wirklich gut, schön) ? Ich muss diese also besser zurückgeben, als ich sie erhalten habe OHNE Ausgleich durch den Vermieter (die Vormieter überlassen mir wie mehrfach gesagt einige Möbel und 4 Wochen mietfreie Zeit). Übergabe ist der Vermieter dann anwesend, da werde ich alles aufschreiben lassen. Evtl. müssten die Vormieter die Schäden (sehe ich ja VOR Übergabe) dann beheben. Wenn ich die Wohnung gestrichen habe (VOR Übergabe), dann passt es mit dem teilrenoviert auch nicht so ganz. Die Vormieter sind ja bis Übergabe noch die tatsächlichen Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
luxx123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Beigefügte Anlage Energieausweis: Ausgestellt im Jahre 2010, gültig bis 2020. Hmm...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4076 Beiträge, 471x hilfreich)

Zitat (von luxx123):
- Die Wohnung wurde teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben. (ist das unwirksam?)


Ich würde sagen unwirksam, da nicht eindeutig.

1x Hilfreiche Antwort

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