Hallo zusammen.
Ich bin Wahnsinnig verzweifelt.. ich bin vor 3 Jahren in meine Wohnung gezogen, aus meiner Not heraus, habe ich mit den Vormietern abgemacht, dass sie nicht streichen brauchen und Schäden nicht machen müssen, die Vermieter haben dann ein Protokoll gefertigt dass ich die Schäden übernehme und die Wohnung renoviere.
In der Zeit hab ich lediglich ein Zimmer weiß gestrichen, mehr nicht.
Jetzt wurde zum Auszug
nochmal so ein Protokoll angefertigt dass ich die Schäden noch beseitige und renoviere.
Allerdings sagte man mir auch, wir müssen nicht renovieren wegen dem Schimmel in jedem Zimmer.. ich hab aus Unwissenheit unterschrieben und nun soll ich doch renovieren, zusätzlich zu allem anderen. Danach hab ich gehört und gelesen, dass ich eine unrenovierte Wohnung gar nicht renovieren muss ? Außer meine eigene Schäden (Löcher in der Wand vom Bohren) .
Aber ich hab es ja unterschrieben in deren Protokoll muss ich das jetzt trotzdem alles machen ?
Ich hab eine Kaution bezahlt und seit Anfang an die normale Miete.
Um den Schimmel wird auch gekämpft, aber dass ist eine andere Baustelle..
Danke schon mal an euch für die Antworten.
Unrenovierte Wohnung übernommen und unterschrieben.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was genau haben Sie unterschrieben? Ist es möglich den Wortlaut wieder zu geben?
In dem Übernahmeprotokoll beim Umzug und in dem Abnahme Protokoll vor 2 Wochen.
Die liegen jetzt im Auto daher kann ich den Wortlaut leider nicht wiedergegeben, aber es geht da um das was hier gemacht werden muss, auch das was die Vormieterin hinterlassen hat, klebereste an Rahmen u.a. und dass ich das beseitigen muss beim Auszug.
Also Reparaturarbeiten und Renovierungsarbeiten.
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Na, dann vielleicht morgen?ZitatDie liegen jetzt im Auto :
Sowohl im Übernahme- wie auch im Rückgabeprotokoll wird der tatächliche Zustand der Wohnung zu dem Termin niedergeschrieben.
Eine Wertung in Richtung muss vom Mieter gemacht werden bzw. muss nicht vom Mieter gemacht werden, ist damit per se nicht verbunden.
Allerdings kann man sich im Wege einer gütlichen Einigung natürlich auch zu etwas verpflichten, dass wäre dann zwar auch im Nachhinein angreifbar, aber schwierig.
Dass stimmt von der Grundaussage her.ZitatDanach hab ich gehört und gelesen, dass ich eine unrenovierte Wohnung gar nicht renovieren muss ? :
Bei Dir klingt es aber so, als hätten die Vormieter renovieren müssen und Du hättest aus welchen Gründen auch immer deren Verpflichtung übernommen.
Dann könntest Du dich auf obige Grundaussage nicht berufen.
Bitte klarstellen was nun Sache war.
Berry
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