Unrenovierte Wohnung zurück geben

14. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
pixel_recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung zurück geben

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage zur Renovierung.

Eine Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Bei Vertragsunterzeichnung wurde auch festgehalten das die Wohnung in gebrauchtem Zustand seit der letzten Renovierung übergeben wird.
Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird. Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann. Oder liege ich da falsch?

Vielen Dank für eure Antwort.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1856 Beiträge, 288x hilfreich)

Kommt drauf an wie lange Du in der Wohnung gewohnt hast und wie diese hinterlassen wurde. So zählen z.B. stark farbige Wände zu Beschädigungen und es müsste renoviert werden, sofern diese bei Einzug nicht vorhanden waren und von Dir stammen.

-- Editiert von Leo4 am 14.07.2021 19:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
pixel_recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, in der Wohnung habe ich 3,5 Jahre gewohnt.

Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von pixel_recht):
Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird.

Ja und? Kann er doch machen / beauftragen.



Zitat (von pixel_recht):
Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann.

Richtig.
Nur manchmal kommt dann für den Mieter hinterher die dicke Rechnung.



Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.

Sondern wer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pixel_recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.

Sondern wer?


Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden, von welchem vorherigen Mietverhältnis diese stammen weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.


Sondern wer?


Und wurde das auch irgendwo im MV oder im Übergabeprotokoll vermerkt?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pixel_recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.


Sondern wer?


Und wurde das auch irgendwo im MV oder im Übergabeprotokoll vermerkt?


Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass ein Schlafzimmer gestrichen übergeben wurde. Für den Rest der Wohnung wurde vermerkt, dass diese in gebrauchtem Zustand seit der letzten Renovierung übergeben wurde.

Das Schlafzimmer werde ich neu streichen. Ist die Formulierung zum Rest der Wohnung nicht exakt genug? Ich verstehe das so, dass der Rest der Wohnung un enoviert übergeben wurde? Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editiert von pixel_recht am 14.07.2021 21:02

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49738 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von pixel_recht):
Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird. Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann. Oder liege ich da falsch?


Nein, da liegst Du richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von pixel_recht):
Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden

Das könnte man wie genau beweisen?


Zu prüfen wäre auch, ob man nicht rechtswirksam diese Beschädigungen mitsamt den Pflichten übernommen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pixel_recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pixel_recht):
Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden

Das könnte man wie genau beweisen?


Mit Fotos und Zeugen könnte man es beweisen.

Ich frage mich nur, ob das oben genannte Übergabeprotokoll nicht schon ausschlaggebend ist?

0x Hilfreiche Antwort


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