Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zur Renovierung.
Eine Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Bei Vertragsunterzeichnung wurde auch festgehalten das die Wohnung in gebrauchtem Zustand seit der letzten Renovierung übergeben wird.
Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird. Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann. Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für eure Antwort.
Unrenovierte Wohnung zurück geben
14. Juli 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2021 | 19:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung zurück geben
#1
Antwort vom 14. Juli 2021 | 19:30
Von
Status: Lehrling (1856 Beiträge, 288x hilfreich)
Kommt drauf an wie lange Du in der Wohnung gewohnt hast und wie diese hinterlassen wurde. So zählen z.B. stark farbige Wände zu Beschädigungen und es müsste renoviert werden, sofern diese bei Einzug nicht vorhanden waren und von Dir stammen.
-- Editiert von Leo4 am 14.07.2021 19:31
#2
Antwort vom 14. Juli 2021 | 19:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort, in der Wohnung habe ich 3,5 Jahre gewohnt.
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.
Viele Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Juli 2021 | 20:03
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird.
Ja und? Kann er doch machen / beauftragen.
Zitat :Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann.
Richtig.
Nur manchmal kommt dann für den Mieter hinterher die dicke Rechnung.
Zitat :Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.
Sondern wer?
#4
Antwort vom 14. Juli 2021 | 20:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.
Sondern wer?
Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden, von welchem vorherigen Mietverhältnis diese stammen weiß ich nicht.
#5
Antwort vom 14. Juli 2021 | 20:38
Von
Status: Senior-Partner (6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Zitat :Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.
Sondern wer?
Und wurde das auch irgendwo im MV oder im Übergabeprotokoll vermerkt?
#6
Antwort vom 14. Juli 2021 | 20:45
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pixel_recht):
Stark farbige Wände oder ähnliche Beschädigungen, die nicht bei Einzug nicht vorhanden waren, stammen nicht von mir.
Sondern wer?
Und wurde das auch irgendwo im MV oder im Übergabeprotokoll vermerkt?
Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass ein Schlafzimmer gestrichen übergeben wurde. Für den Rest der Wohnung wurde vermerkt, dass diese in gebrauchtem Zustand seit der letzten Renovierung übergeben wurde.
Das Schlafzimmer werde ich neu streichen. Ist die Formulierung zum Rest der Wohnung nicht exakt genug? Ich verstehe das so, dass der Rest der Wohnung un enoviert übergeben wurde? Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Vielen Dank für eure Hilfe.
-- Editiert von pixel_recht am 14.07.2021 21:02
#7
Antwort vom 14. Juli 2021 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (49738 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Der Vermieter besteht nun darauf, dass bei Auszug komplett renoviert wird. Ich war der Ansicht, dass eine unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann. Oder liege ich da falsch?
Nein, da liegst Du richtig.
#8
Antwort vom 14. Juli 2021 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden
Das könnte man wie genau beweisen?
Zu prüfen wäre auch, ob man nicht rechtswirksam diese Beschädigungen mitsamt den Pflichten übernommen hat.
#9
Antwort vom 14. Juli 2021 | 21:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von pixel_recht):
Diese Beschädigungen waren schon vor Einzug vorhanden
Das könnte man wie genau beweisen?
Mit Fotos und Zeugen könnte man es beweisen.
Ich frage mich nur, ob das oben genannte Übergabeprotokoll nicht schon ausschlaggebend ist?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.089
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten