Ich habe eine Frage...wir sind am 15.01. durch einen Nachmieter vorzeitig aus der Wohnung gekommen. Die Wohnungsübergabe verlief mit Makler, Nachmieter und mir. Für ihn gab es nichts zu beanstanden. Die Übergabeprotokolle habe ich natürlich noch.
Nun forderte ich meine geleistete Kaution ein und der Vorvermieter behält sich vor, diese einzubehalten, da „erhebliche Mängel" in unserer Wohnung wären und fordert uns auf, diese zu beseitigen. Anderenfalls würde er Firmen beauftragen und diese Rechnungen uns zukommen lassen.
Ich gebe ja zu, die Wände waren trotz Neuanstrich noch leicht schattiert, und es waren 2-3 Flecken durch Wasser auf dem Parkettboden.
Aber wir kommen ja nun gar nicht mehr rein? Zumal der Nachmieter sich ja bei der Übergabe damit einverstanden erklärt hatte?
Ist das nicht generell ein wenig spät? Der Mietvertrag ging bis zum 31.01., und der Vermieter schreibt deswegen einen Brief am 30.01.?
Unser Vorvermieter
1. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2019 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unser Vorvermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Februar 2019 | 20:11
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:Die Wohnungsübergabe verlief mit Makler, Nachmieter und mir. Für ihn gab es nichts zu beanstanden. Die Übergabeprotokolle habe ich natürlich noch.
Wer ist "ihn" ?? Und der Makler hat im Auftrage des Vermieters unterschrieben ?
Scheinbar nicht, sonst gäbe es ja einen totalen Widerspruch zu den Feststellungen.
Wieso gab es die Übergabe schon am 15.1. 19 wenn der Mietvertrag erst am 31.1.2019 ablief. Der Zustand vor Übergabe ist der wichtige.
Was steht genau im dem Rückgabeprotokoll ?
#2
Antwort vom 1. Februar 2019 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatIst das nicht generell ein wenig spät? :
Ihr seid am 15.01 ausgezogen.
Laut Gesetz würden Ansprüche der Vertragspartner erst nach 3 Jahren verjähren. Nun gibt es im Mietrecht die Sonderregelung das der Vermieter seine Ansprüche innerhalb von 6 Monaten geltend machen muss.
Heute ist der 01.02 - also weitab von "ein wenig spät"...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Februar 2019 | 13:19
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
irrelevant - ggf. bist du aus deinem Mietvertrag verpflichtet und zwar einzig deinem Vertragspartner = deinem VermieterZitatZumal der Nachmieter sich ja bei der Übergabe damit einverstanden erklärt hatte? :
und was steht drin?ZitatDie Übergabeprotokolle habe ich natürlich noch. :
von wem auf Vermieterseite unterschrieben? (Makler als Vertreter des Vermieters?)
die Mietsache hat bei der Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand zu sein, wenn man die Zeit davor nicht genutzt hat (z.B. Beseitigung der Wasserflecken im Parkett) und die Nachbesserungsfrist in Anspruch nehmen möchte (statt Schadenersatz zu leisten), dann vereinbart man eben einen Termin dafürZitatAber wir kommen ja nun gar nicht mehr rein? :
Und jetzt?
Schon
267.780
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten