Unser gemietetes Haus wird verkauft

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Unser gemietetes Haus wird verkauft

Hallo,
Nach nun 18 Jahren miete verstarb im letzten Jahr die Vermieterin . Die Erbengemeinschaft aus 6 Kindern will das Haus nun verkaufen . Vor 10 Jahren hatten wir schon mal Interesse angemeldet . Im letzten Jahr kam eine der Töchter mit einer Maklerin vorbei die sagte erst wird es uns angeboten , bei absage ein Käufer gesucht der uns übernimmt und im letzten Schritt ein Käufer der uns per Eigenbedarf kündigt . Dann hörte man nichts mehr und nun kommt ein neuer Makler . Der sagt nun die Familie sagte wir hätten das Angebot abgelehnt .....haben wir nicht , wir sagten es komme auf den Preis an und der wurde bisher nicht genannt . Nun er will sich nicht festlegen sondern Bilder machen und das Haus auf den Markt werfen um einen Preis zu ermittel und wenn die Familie dann einverstanden ist es uns nach 5-6 Interessenten noch mal anbieten . Kann das so rechtens sein ?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schreiben Sie die Erben an oder telefonieren Sie vorab mit diesen, dass Sie Interesse haben das Haus zu kaufen. Übergehen Sie den Makler, der will nur seine Courtage, die er von Ihnen nicht bekommen wird, da Sie sich ohne Umwege an den Verkäufer wenden können.

-- Editiert von AltesHaus am 07.02.2018 10:49

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Natürlich ist das so rechtens. Die Erbengemeinschaft ist frei in der Wahl des Käufers. Sie muss überhaupt nicht an euch verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Kann das so rechtens sein ?


Klar, der Makler bekommt ja eine Menge Geld dafür, vom Käufer. Deshalb möchte er natürlich Käufer umgehen, die die Maklergebühr nicht zahlen brauchen.

Wenn man das Haus unbedingt haben möchte:

* Zur Bank gehen und schätzen lassen.

* Bei der Kreisverwaltung nach dem Bodenrichtwert fragen

* Im Immobilienscout24.de mal nach den Verkaufspreisen schauen.

Und dann: Ein der Erbengemeinschaft ein realistisches Angebot machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun ja ich habe als Mieter schon ein indirektes Vorkaufsrecht . Und das kann ich nur nutzen wenn mir ein Preis genannt wird . Diesen möchte aber keiner nennen sondern praktisch schauen wie hoch der Preis auf dem Markt geht . Das wäre ja auch ok , aber wenn ich es ihn ausschreiben lasse , habe icj dann mein Vorkaufsrecht verloren ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es wurde im MV ein Vorkaufsrecht vereinbart?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Vorkaufsrecht haben Mieter NUR, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Das ist hier aber nicht der Fall, hier wird das ganze Haus verkauft. Soweit nicht ausdrücklich im MV vereinbart, haben SIe kein Vorkaufsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Nun ja ich habe als Mieter schon ein indirektes Vorkaufsrecht .


Was soll das sein und worauf soll sich das begründen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Das steht in einigen Rechtsbeiträgen und die erste Maklerin erwähnte das sie es sowiso erst uns anbieten müssten .

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Das steht in einigen Rechtsbeiträgen und die erste Maklerin erwähnte das sie es sowiso erst uns anbieten müssten .


Das ist falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
sondern Bilder machen und das Haus auf den Markt werfen
Zur Information: Der Makler ist nicht berechtigt Bilder von eurem Eigentum anzufertigen und zu veröffentlichen, wenn ihr dies nicht wünscht. Auf seinen Bildern darf also ohne eure Zustimmung nichts aus eurer Privatssphäre zu sehen sein. Und das hat auch gute Gründe. Denn wer will schon, dass zig Interessenten im Internet Einblick in seine Privatssphäre ermöglicht wird.

Von daher würde ich empfehlen, das Anfertigen von solchen Bildern zu untersagen bzw. sofern sie schon angefertigt wurden deren Veröffentlichung zu untersagen.

PS: Der Makler und die Verkäufer sind daran interessiert, den höchstmöglichen Preis zu erziehlen. Glaubt also bitte nicht, dass sie speziell jemand suchen werden, der nur ein Investment vornehmen will. Letztlich wird das Haus an den Höchstbietenden gehen. Und wenn das einer ist, der Eigenbedarf anmelden ist, dann ist das so.

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#11
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das ist uns klar , er hat schliesslich nur seinen Profit im Auge

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Nun ja ich habe als Mieter schon ein indirektes Vorkaufsrecht

Nö, ein Vorkaufsrecht muss in solchen Fällen im Grundbuch stehen. Ein Vorkaufsrecht könnte auch erst nachdem ein Käufer einen notariellen Kaufvertrag unterschrieben hätte, zu den Konditionen ausgeübt werden.
Zitat (von cauchy):
Der Makler und die Verkäufer sind daran interessiert, den höchstmöglichen Preis zu erziehlen. Glaubt also bitte nicht, dass sie speziell jemand suchen werden, der nur ein Investment vornehmen will. Letztlich wird das Haus an den Höchstbietenden gehen. Und wenn das einer ist, der Eigenbedarf anmelden ist, dann ist das so.

Richtig, jedoch kann auch der Mieter sein Interesse anmelden, wenn das Gebot stimmt, dürfte doch nichts dagegen sprechen das der Mieter den Zuschlag erhält.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Der Eigentümer entscheidet an wen er etwas verkauft.
Das sich hier ein Vorkaufsrecht ergeben würde ist nicht ersichtlich.

Und wenn das Angebot atrraktiv genug ist, wird man auch an den Mieter verkaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun ja dann heisst es wohl abwarten was der Markt ergibt .danke für eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Nun ja dann heisst es wohl abwarten was der Markt ergibt .danke für eure Antworten


Sie sollen, wenn Sie tatsächlich Kaufabsicht haben, sich mit den Verkäufern direkt in Verbindung setzen und fragen, was diese sichbso vorstellen, wenn es akzeptabel ist, dann können Sie doch direkt zusagen. Der Preis am Marktvdürfte doch unschwer zu ermitteln sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Das will eben keiner . Besitzer wie auch Makler möchten keinen Preis nennen sondern mit dem Haus auf den Markt gehen. Hier gibt es momentan wenig freie Häuser und die Interessenten bieten sich hoch . Im Schnitt geht hier jedes Haus teurer weg . Wir haben bereits eine Vorstellung gegenüber den Besitzern gemacht , die möchten aber abwarten ob der Markt mehr bringt

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#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ihr habt sogar einen kleinen Vorteil, da euch Objekt und Verkäufer bereits bekannt waren.

Angenommen das Haus wird angeboten zu 250.000€ + 6 % Makler, dann kostet das den Erwerber 265.000€ von denen die Erben aber nur 250.000€ bekommt. Bietet ihr nun 255.000€ direkt an die Erben, geht der Makler leer aus und die Erben bekommen 5.000€ mehr als im Maklerverkauf.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Wir haben bereits eine Vorstellung gegenüber den Besitzern gemacht , die möchten aber abwarten ob der Markt mehr bringt

Das kann man machen, abwarten was sonst so der Markt hergibt, und danach das Gebot erhöhen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb483680-50):
Wir haben bereits eine Vorstellung gegenüber den Besitzern gemacht , die möchten aber abwarten ob der Markt mehr bringt

Das kann man machen, abwarten was sonst so der Markt hergibt, und danach das Gebot erhöhen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb483680-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch geben sie eben den Preis nicht bekannt für welchen sie es anbieten wollen .

0x Hilfreiche Antwort

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