Unsere Rechte als Mieter der Wohnung been unberechtigten Vermieten der Wohnung

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip560734-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unsere Rechte als Mieter der Wohnung been unberechtigten Vermieten der Wohnung

Es gibt folgender Fall .
Ich und mein Ehemann sind am 1.07.2023 in der Wohnung eingezogen , davor am 3.06.2023 einen Mietvertrag mit der Frau XXXX unterschrieben. Wie wir dachten , Frau XXXX ist unsere Vermieterin . Im Mietvertrag steht sie als Inhaberin der Wohnung. Wir haben ordentlich zwei Monatsmieten und Kaution an das Konto von der Frau XXXX überwiesen. Gestern war ich zuhause und zu uns in der Wohnung kamen zwei Frauen von der Hausverwaltung von dieser Wohnung . Sie haben mir gesagt , dass wir illegal in der Wohnung wohnen und dass die Frau XXXX frühere Mieterin dieser Wohnung war und uns die Wohnung unberechtigt untermietet hat . Der reale Eigentümer der Wohnung wusste kein Bescheid , dass die Wohnung untermietet wurde oder vermietet wurde. Dabei haben diese zwei Frauen mir gesagt , dass die Frau XXXX zum 1.10.2023 die Wohnung gekündigt hat. Und dass wir zum 1.10.2023 ausziehen müssen und dass wir eigentlich in der Wohnung nicht wohnen dürfen , weil das die betreute Wohnung ist( nur für Rentner oder Pflegebedürftiger) Welche Rechte haben wir im diesen Fall ? Kann uns jemand aus der Wohnung einfach rausschmeißen? Haben wir Kündigungsfrist?

-- Editiert von Moderator topic am 15. August 2023 18:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4094 Beiträge, 475x hilfreich)

So einfach nicht, aber ja, das können sie, wenn der Vortrag wahr ist.

Was sagt "Frau XXXX " denn so dazu? Ihr habt doch ihre neue Adresse, fahrt mal hin und fragt sie.

-- Editiert von Moderator am 15. August 2023 18:34

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6013 Beiträge, 1452x hilfreich)

Zitat (von ip560734-46):
Welche Rechte haben wir im diesen Fall ? Kann uns jemand aus der Wohnung einfach rausschmeißen? Haben wir Kündigungsfrist?

Sie sind einer Betrügerin aufgesessen und haben überhaupt keinen Mietvertrag mit dem Vermieter.

Jene "Frau XXXX" hat die Wohnung im übrigen nicht "untervermietet", untervermieten kann man nur einen Teil einer Wohnung. Hier handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung, zu der die Mieterin nicht befugt war. (Anders als bei einer Untervermietung, die der Vermieter erlauben muss, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat und kein berechtigtes Interesse des Vermieters dagegensteht, kann der Vermieter die Erlaubnis zu einer Gebrauchsüberlassung ohne Nennung von Gründen verweigern.)

-- Editiert von Moderator am 15. August 2023 18:34

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Die wichtigste Frage wäre: Wie vermögend ist Frau XXXX ?
Frau XXXX ist euch schadensersatzpflichtig.
Als erstes würde ich mal nach der Sicherheit der Mietkaution sehen ?
Wie hat Frau XXXX die denn angelegt ?

War überhaupt nicht erkenntlich, daß es ein Haus/Heim für Pflegebedürftige ist ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116324 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von ip560734-46):
Im Mietvertrag steht sie als Inhaberin der Wohnung.

Wohl zu recht ...



Zitat (von ip560734-46):
kamen zwei Frauen von der Hausverwaltung von dieser Wohnung

Und das hat man wie konkret verifiziert?



Zitat (von ip560734-46):
dass die Frau XXXX frühere Mieterin dieser Wohnung war

Zitat (von ip560734-46):
Dabei haben diese zwei Frauen mir gesagt , dass die Frau XXXX zum 1.10.2023 die Wohnung gekündigt hat.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von ip560734-46):
Kann uns jemand aus der Wohnung einfach rausschmeißen?

Kein "Jemand", sondern nur Befugte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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