Hallo, ich werde am 1.04 in eine neue Wohnung einziehen. Bei der Besichtigung ist mir schon aufgefallen das die Wohnungs - Haustür mal aufgehebelt ( aufgebrochen ) worden sein muss. Diesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll.
Nun ist mir mitgeteilt worden, das die Hausverwaltung der die Wohnung gehört nicht gewillt ist die Haustür in Ordnung zu bringen.
Was kann ich dagegen unternehmen, welche Möglichkeiten habe ich.
Ich wäre sehr dankbar für positive und brauchbare Hilfe und Antworten.
Mfg
Unsichere Haustür
7. Februar 2018
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Frage vom 7. Februar 2018 | 15:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unsichere Haustür
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#1
Antwort vom 7. Februar 2018 | 15:23
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
ZitatWas kann ich dagegen unternehmen, welche Möglichkeiten habe ich. :
Falls du den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hast, die Wohnung nicht nehmen.
#2
Antwort vom 7. Februar 2018 | 15:27
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Welchen Mangel??? Was fehlt der Tür denn???ZitatDiesen Mangel :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Februar 2018 | 16:20
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
Wenn vertraglich wegen der Tür nichts festgeschrieben ist, der Mangel vor dem Einzug / Besichtigung bestand und sie schließt, gibt es kein Vertragsstoß Seitens des Vermieters und Anspruch auf Verbesserung entfällt.
Einziehen und kündigen oder die unsichere, zu einer sicheren machen.
Grüße
-- Editiert von xJonlw2013x am 07.02.2018 16:20
#4
Antwort vom 7. Februar 2018 | 16:23
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDiesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll. :
Es ist kein Mangel sondern eine Ausstattung bei Anmietung, entweder keinen Mietvertrag unterzeichnen oder so hin nehmen.
#5
Antwort vom 7. Februar 2018 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119504 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatBei der Besichtigung ist mir schon aufgefallen das die Wohnungs - Haustür mal aufgehebelt ( aufgebrochen ) worden sein muss. :
Der Zustand war also bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, somit schuldet der Vermieter nur den Zustand "zerschrammelte" Haustür.
ZitatDiesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll. :
Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht ...
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