Unsichere Haustür

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483708-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unsichere Haustür

Hallo, ich werde am 1.04 in eine neue Wohnung einziehen. Bei der Besichtigung ist mir schon aufgefallen das die Wohnungs - Haustür mal aufgehebelt ( aufgebrochen ) worden sein muss. Diesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll.
Nun ist mir mitgeteilt worden, das die Hausverwaltung der die Wohnung gehört nicht gewillt ist die Haustür in Ordnung zu bringen.
Was kann ich dagegen unternehmen, welche Möglichkeiten habe ich.
Ich wäre sehr dankbar für positive und brauchbare Hilfe und Antworten.
Mfg

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von go483708-16):
Was kann ich dagegen unternehmen, welche Möglichkeiten habe ich.

Falls du den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hast, die Wohnung nicht nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von go483708-16):
Diesen Mangel
Welchen Mangel??? Was fehlt der Tür denn???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn vertraglich wegen der Tür nichts festgeschrieben ist, der Mangel vor dem Einzug / Besichtigung bestand und sie schließt, gibt es kein Vertragsstoß Seitens des Vermieters und Anspruch auf Verbesserung entfällt.
Einziehen und kündigen oder die unsichere, zu einer sicheren machen.

Grüße

-- Editiert von xJonlw2013x am 07.02.2018 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go483708-16):
Diesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll.

Es ist kein Mangel sondern eine Ausstattung bei Anmietung, entweder keinen Mietvertrag unterzeichnen oder so hin nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go483708-16):
Bei der Besichtigung ist mir schon aufgefallen das die Wohnungs - Haustür mal aufgehebelt ( aufgebrochen ) worden sein muss.

Der Zustand war also bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, somit schuldet der Vermieter nur den Zustand "zerschrammelte" Haustür.



Zitat (von go483708-16):
Diesen Mangel habe ich sofort bemängelt und darum gebeten das, dass vorher, vor Einzug behoben werden soll.

Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen