Untergetauchter Ex-Freund steht noch im Mietvertrag

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go617143-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untergetauchter Ex-Freund steht noch im Mietvertrag

Hallo zusammen,

im letzten Jahr bin ich mit meinem jetzt Ex-Freund in eine Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag stehen wir beide als Mieter. Anfang des Jahres hat er sich von mir getrennt, hat seine Sachen geholt, mir den Schlüssel gegeben und mir versprochen, dass er sich mit der Vermieterin in Verbindung setzt zwecks Aufhebungsvereinbarung und seiner Entlassung aus dem Mietvertrag. Das ist bis heute nicht passiert, weshalb ich ihm im letzten Monat einen Brief mit entsprechend vorbereiteter Vereinbarung per Post zugesendet habe. Ich habe auch eine entsprechende Frist gesetzt, die er nicht eingehalten hat. Nach einem Telefonat hat er mir zugesagt, dass er sich darum kümmert, er wäre allerdings schon länger nicht mehr an der alten Adresse gewesen und hätte den Brief nicht erhalten. Trotzdem versprach er mir, sich in den nächsten Tagen darum zu kümmern, er würde sich bei mir melden.
Das ist jetzt auch schon wieder einige Tage her, wie schon vermutet, hat er sich nicht bei mir gemeldet und auch nicht die unterschriebene Aufhebungsvereinbarung an mich geschickt.
Wo genau er wohnt, weiß ich nicht, denn das hat er mir im Telefonat auch nicht verraten wollen. Für mich gilt er seit dieser Information als "untergetaucht", weil niemand weiß, wo er sich genau aufhält.
Was sind meine weiteren Möglichkeiten, die ich hier noch unternehmen kann? Ich möchte ihm, ehrlich gesagt, nicht noch 10x hinterher telefonieren, nur um mich dann wieder um die Unzuverlässigkeit zu ärgern. Wichtig ist mir, dass er aus dem Mietvertrag draußen ist und das so schnell wie möglich.
Ganz zu schweigen davon, dass er mir noch die anteilige Miete für ein paar Monate schuldet.
Vielen Dank vorab.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Du hast aber Kontakt mit de VM?

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#2
 Von 
go617143-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mit dem VM bin ich in Kontakt, darf in der Wohnung bleiben. VM hat mich darum gebeten, es nochmal "im Guten" zu versuchen - daher mein Brief. Sind eher in der ländlichen Region und möchte daher so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich provozieren.
VM ist selbst genervt von der Situation.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go617143-35):
Was sind meine weiteren Möglichkeiten, die ich hier noch unternehmen kann?

Gerichtsfeste Fristsetzung und dann per Anwalt und Gericht auf Zustimmung zur Kündigung des Vertrages verklagen.



Zitat (von go617143-35):
dass er mir noch die anteilige Miete für ein paar Monate schuldet.

Warum meint man das einem die zustehen würde?

Kann man dann in einem Aufwasch mit erledigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Solange du nicht selber kündigen willst, ist die aktuelle Situation nicht unbedingt nachteilig für dich. Der Ex hat kein Recht mehr, die Wohnung zu nutzen. Das hat er aufgegeben. Der Ex haftet aber noch, falls du Mietschulden oder Schäden produzierst. Das ist aber sein Problem. Ja, du willst die Situation bereinigen und mit dem Ex abschließen. Das Argument verstehe ich. Aber rein rechtlich bleibt anzumerken, dass für dich kein akuter Handlungsbedarf besteht. Das erscheint mir wichtig festzuhalten.

Zitat (von go617143-35):
Was sind meine weiteren Möglichkeiten, die ich hier noch unternehmen kann?
Du hast keine Möglichkeit, den Ex zur Unterschrift unter den Auflösungsvertrag zu zwingen. Du könntest ihn maximal zu einer gemeinsamen Kündigung zwingen. Dann läufst du jedoch Gefahr, dass der Vermieter mit dir keinen neunen Mietvertrag abschließt.

Von daher sind deine rechtlichen Möglichkeiten schlecht. Allzu viel Druck solltest du daher meiner Meinung nach nicht aufbauen. Wenn der Ex auf stur stellt, dann wirst du schlimmstenfalls irgendwann die Wohnung verlieren. Momentan hast du dagegen rein rechtlich keine Nachteile dadurch, dass er noch im Mietvertrag steht.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann läufst du jedoch Gefahr, dass der Vermieter mit dir keinen neunen Mietvertrag abschließt.

Den kann man ja schon abschließen bevor man gegen den Ex vorgeht.
Der Vermieter scheint das ja auch zu wollen, das da "Ordnung" reinkommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Frage an die Mitlesenden: Was spricht dagegen, dass der Vermieter den Mietvertrag einfach abändert?

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Frage an die Mitlesenden: Was spricht dagegen, dass der Vermieter den Mietvertrag einfach abändert?
Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, wenn der Ex nicht zustimmt. Also wäre die Änderung unwirksam. Der Vermieter hat vermutlich auch keinen Kündigungsgrund. Den Hebel gibt es auch nicht.

Klar, man könnte durch Nichtzahlung der Miete theoretisch einen Kündigungsgrund basteln. Aber immer wenn der noch dort wohnende Mieter mit dem Vermieter etwas ohne den ausgezogenen Mieter mauscheln, wird das vor Gericht wohl kaum halten. Warum sollte sich ein Vermieter so einer Gefahr aussetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Frage an die Mitlesenden: Was spricht dagegen, dass der Vermieter den Mietvertrag einfach abändert?
Das wäre mE die komfortabelste Lösung, da irgendwas den VM auch schon nervt.
Der bekommt weiterhin die Miete von der TE, dem Ex könnte die TE *versprechen*, dass er zumindest das leidige Problem mit dem Mietvertrag/Vermieter/Kündigung los ist, wenn er dem Vorschlag zur Abänderung/Entlassung aus dem MV zustimmt.

Das mit den (halben) Mieten aus den vergangenen Monaten wäre dann ...ein anderes Extra-Problem. Keins, das den VM tangiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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