Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag (2009) für eine 2 Zimmerwohnung in einem Komplex mit etwa 180 Wohnungen steht unter "Mietnebenkosten" dass dazu:
Betrieb, Unterhaltung und Wartung von Gemeinschaftsanlagen ( z.B.: Waschanlagen, Sammelantenne ..... Schwimmbad, Sauna) gehört.
Ich habe bisher weder Schwimmbad noch die Saune benutzt. Das kostet mich im Monat ca. 20.- Euro.
Ja.... und es ist mir klar, dass ich diesen Vertrag so abgeschlossen habe.
Jetzt meine Frage:
Gibt es jetzt, wo seit längerer Zeit, und gerade jetzt, die Energiepreise etc. steigen, rechtlich eine Möglichkeit aus diesem Teil (Schwimmbad/Saune) des Mitvertrages auszusteigen?
Besten Dank
Unterhaltungskosten von Gemeinschfts-Schwimmbad/Saune in Nebenkosten
2. August 2022
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Frage vom 2. August 2022 | 16:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltungskosten von Gemeinschfts-Schwimmbad/Saune in Nebenkosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. August 2022 | 17:05
Von
Status: Unparteiischer (9685 Beiträge, 4411x hilfreich)
In aller Regel nein. Verträge sind einzuhalten. Es bräuchte also eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, die eine einseitige Vertragsänderung erlaubt. Eine gesetzliche Grundlage ist mir nicht bekannt. Ob im Mietvertrag ein teilweises Kündigungsrecht vorgesehen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wahrscheinlich ist es nicht.
#2
Antwort vom 2. August 2022 | 17:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatteilweises Kündigungsrecht :
NEIN... Das ist nicht der Fall.
( ( ( D A N K E ) ) )
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