Unterlassungserklärung an Vermieter wg. Sat-Anlage

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
poal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung an Vermieter wg. Sat-Anlage

Hallo,

vor ca. 7 Jahren haben wir auf unserem Balkon eine Sat-Schüssel angebracht ohne zuvor vom Vermieter diesbzgl. explizit eine Erlaubnis einzuholen. Prompt wurden wir von der Hausverwaltung gebeten die Schüssel abzumontieren. Wir haben uns damals leider nicht hinreichend rechtlich informiert und in diesem Zuge eine Unterlassungserklärung unterschrieben keine Sat-Anlage mehr aufzustellen. Mittlerweile gab es mind. einen Eigentümerwechsel und darüberhinaus sind an vielen anderen Balkonen Sat-Anlagen aufgebaut.

Meine Frage lautet nun:
a) Ist die Unterlassungserklärung in den "Besitz" des neuen Eigentümers übergegangen oder ist diese damit erloschen?
b) Nach dem Gleichheitsprinzip sollte es doch auch uns gestattet sein eine Sat-Schüssel aufzustellen, oder?

Aktuell haben wir einen Kabelanschluss und ein zusätzliches Programmpaket mit türkischen Kanälen gebucht. Jedoch können wir keine kurdisch sprachigen TV-Programme empfangen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:
darüberhinaus sind an vielen anderen Balkonen Sat-Anlagen aufgebaut.


D.h. das ganze Haus scheint eine Wohneigentümergemeinschaft zu sein.

Gibt es diesbezüglich Beschlüsse der WEG?

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#2
 Von 
poal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Haus ist keine Wohneigentümergemeinschaft. Der Wohneigentümer ist ein Investor aus dem Ausland für das gesamte Objekt.

Viele Grüße

poal

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Hier gibt es kein Gleichheitsgebot. Es ist leider nicht ganz einfach: wenn Du Deutscher mit türkischer Abstammung bist, hast Du als Deutscher kein Recht auf eine Satellitenschüssel.
Aufgrund der Informationsfreiheit hast Du aber als Ausländer ein Recht auf eine Satellitenschüssel. Wenn Du eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, dann kommt es auf dem Wortlaut an. Man darf ohne Zustimmung keine Schüssel installieren , aber durchaus aufstellen , wenn dabei nichts beschädigt wird, d.h. wenn die Schüssel nur auf dem Balkon steht, kann Dir keiner was.
Grundsätzlich ist Dein Recht auf Informationsfreiheit allerdings abgegolten, wenn Du über Kabel Programme in Deiner Sprache empfangen kannst. Inwiefern hier tatsächlich zwischen türkisch und kurdisch unterschieden werden muss, kann ich Dir nicht sagen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Es gibt kein Gleichheitsprinzip im Mietrecht.

quote:
Aufgrund der Informationsfreiheit hast Du aber als Ausländer ein Recht auf eine Satellitenschüssel.


Das war mal, hat sich inzwischen auch geändert. Das war noch aus der Zeit, bevor es Boxen (ich komm grad ums Verrecken nicht auf den Namen... kleiner Blackout ;-) ) gab, mit denen man sich Senderpakete aus anderen Ländern ins Haus holen konnte, UND bevor es Internet im heutigen Standard gab. Inzwischen entscheiden viele Gerichte, dass es Mietern zuzumuten ist, notfalls die gewünschten Sendungen über Internet per Livestream zu empfangen.



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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Danke für die Info, ich kam mir auch immer etwas diskriminiert vor...

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49840 Beiträge, 17468x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, den Vermieter um Erlaubnis zur Installation einer SAT-Anlage zu bitten? Fragen ist jedenfalls nicht verboten und dann wirst Du ja sehen, ob der Vermieter Probleme macht und mit welchen Argumenten.

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