Untermiete, Kaution minus Nebenkostennachzahlung?

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Untermiete, Kaution minus Nebenkostennachzahlung?

Situation:

M(ieter) wohnt in Wohnung von V(ermieter) zur Untermiete (1 Zimmer, unmöbiliert, M darf aber natürlich auch die restliche Wohnung, ausgenommen das Zimmer des V, mitbenutzen).

Es wird am Anfang Kaution bezahlt, Schlüssel wird übergeben, etc.

Es gibt einen Probemonat, weil V schlechte Erfahrungen mit anderen Untermietern gemacht hat. Dieser Probemonat wird schriftlich festgehalten.

Nach dem Probemonat wird NICHTS mehr schriftlich festgehalten, und M darf noch 2 Monate bei V bleiben, bis er dann in beiderseitigem Einverständnis auszieht.

V hat jedoch während der Zeit einmal eine Nachzahlung für Strom bekommen. M hat zugegeben, für einen Großteil der Nachzahlung verantwortlich zu sein. Allerdings besteht keine Auflistung, genau wieviel von dieser Nachzahlung von M und wieviel vielleicht auch von V verursacht wurde (weil es nur eine Wohnung ist und dort keine Trennung möglich ist). M hat nur gesagt dass gerne ein Teil der Kaution für die Nachzahlung einbehalten werden kann. Dies alles wurde weder schriftlich festgehalten, noch von M konkretisiert. Und wie gesagt man weiss nicht wieviel der Nachzahlung von M und wieviel von V verursacht wurde, daher weiss V auch nicht wieviel er nach Aussage von M einbehalten soll. Und das ist ja auch nur eine mündliche Aussage von M gewesen, die nicht mehr bewiesen werden kann.

Frage:
darf V eigenmächtig teilweise oder ganz den Betrag der Nachzahlung von der Kaution einbehalten?

Falls ja: wie wird der Betrag ermittelt, den er einbehalten darf? MUSS V deswegen nochmal Kontakt zu M zwecks Absprache suchen? Was wenn das Gespräch seitens M vermieden wird?

Falls nein: Welche Schritte kann M einleiten falls V trotzdem etwas einbehält?

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5 Antworten
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#2
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Nachtrag: M hat immer pro Monat die Hälfte der WARMmiete von V bezahlt, AUCH als der Probemonat schon vorbei war und nichts mehr schriftlich festgehalten wurde.

Sehe ich das also richtig, dass hier V bei 50 Euro Strom Pauschale (25 zahlt M), insgesamt 50-75 Euro (2-3x 25) einbehalten kann und mehr nicht?


-- Editiert cdbeetecon am 02.05.2012 14:07

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#4
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Nachzahlung von V beläuft sich auf 250 Euro. Wenn V nur 75 Euro davon einbehalten darf, weiss ich Bescheid. Aber realistisch ist das nicht wirklich.

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