Hallo zusammen,
Ende Januar 2018 hat unser Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geendet(der Hauptmietvertrag ist zur selben Zeit ausgelaufen). Die Hauptmieter haben uns den Großteil der Kaution zurück gezahlt und einen Rest wegen der ausstehenden Abschlussrechnung einbehalten. Als die Rechnung kam, haben die Hauptmieter Einspruch eingelegt und bis heute keine Rückmeldung( von den netten Leuten aus Bochum )erhalten
Können wir unabhängig vom Ausgang des Einspruchs unseren Rest zurück fordern?
Danke für eure Hilfe,
R.
Untermiete Kaution
20. August 2019
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Frage vom 20. August 2019 | 12:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete Kaution
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#1
Antwort vom 20. August 2019 | 19:36
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Singular..Zitatdem Hauptmieter :
Plural...ZitatDie Hauptmieter :
Standard...Zitatund einen Rest wegen der ausstehenden Abschlussrechnung einbehalten :
Wahrscheinlich weil zu viel abgerechnet wurde. Wenn der richtige Betrag noch nicht vorliegt, kann euer Vermieter auch nicht euren Anteil aus dem richtigen Betrag ermitteln.ZitatAls die Rechnung kam, haben die Hauptmieter Einspruch eingelegt :
Wer auch immer das jetzt istZitatvon den netten Leuten aus Bochum :
Klar kann man. Aber einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung der Forderung sehe ich (noch) nicht.ZitatKönnen wir unabhängig vom Ausgang des Einspruchs unseren Rest zurück fordern? :
#2
Antwort vom 20. August 2019 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatKönnen wir unabhängig vom Ausgang des Einspruchs unseren Rest zurück fordern? :
Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – nur eine schwache Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Man sollte also erstmal den Vermieter gerichtsfest zur Abrechnung auffordern bzw. substantiert die Hinderungsgründe zu benennen.
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