Untermiete

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2011 19:02:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Untermiete

hallo,

ich wohne seit 2 monaten in ein untermietverhältnis mit kündigungsfrist von 30 tagen am 1.des monats zu monatsende oder nach vereinbarung.
die hauptmieterin hat keine einwilligung des hausverwaltungs oder eigentümers die zimmer unterzuvermieten. so bin ich auch woanders gemeldet.
die dame hat kein putzplan gemacht und ist treckig. sie meint: "das putzen passiert ja automatisch".
eines tages ende januar, als ich spülen musste, sagte ich, sie soll die speise reste aus dem spülbecken rausnehmen, weil sie schon stinken. darauf hat sie explodiert und schrie, es sei meine schuld, weil ich den mülleimer nicht raus bringe. ich sagte, dass ich einmals das getan habe und möchte ein putzplan und nicht spontanes putzen. sie schrie weiter, dass ich soll ausziehen, wenn ich ein plan will.
das zweites mal ist anfang februar ihre katze bei mir im zimmer reingerennt und aufs hochbett draufgegangen. ich musste früh aufstehen und wollte sie rausschmeisen worauf sie hat mich angefangen zu beissen. also, ich bin zu der hauptmieterin hin und habe um hilfe gebittet, weil die katze ihr gehörscht. aber, sie schrie wieder: wenn ich die katze nicht mag, soll ich kündigen.
das waren die zwei gespräche, wo wir miteinander nicht klar kamen. ansonsten "kalter krieg". ich sage hallo, sie antwortet nicht, trinkt mein milch leer obwohl da mein name draufstehet, macht spruche, dass ich bin eine prostituierte u.ä.
ich habe meine kaution wollständig gegeben, die miete früher bezahlt.
am 8.2. bekam ich eine kündigung (weil "ich ihr leben ins gefähr setze")zum 15.3. woraufhin antwortete ich, dass es steht im mietvertrag "zum 1. des monats für monatsende".
mein mann kam mich aus den usa zu besuchen und wir sind ins hotel umgezogen. als wir nicht in der whg waren, hat sie am 14.2. tagsüber mein zimmer ohne mich zu fragen, interessenten gezeigt. das berichtete ein anderer mitbewohner. am abend 14.2. hat sie mir eine "fristlose kündigung" gegeben, wo sie meinte ich muss muss am 1.märz ausziehen, weil ich ihr leben miserabel mache (obwohl ich nur da schlafe und mit mein mann muss zu hotel gehen). sie hat mich nicht informiert, dass die whg weiter vermietet ist und das habe ich heute, am 24.2 erfahren.
an sonsten sie wollte meine heiratsurkunde sehen, mein aufenthalts und arbeitserlaubnis und den reisepass und anschrift meines mannes.
ein anderer mitbewohner hat fristgerecht gekündigt und das ist auch meine schuld.
und jetzt? super, oder?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Texte in dieser Länge und ohne Berücksichtigung von Gross und Kleinschreibung ........ neee

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.01.2011 19:02:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

sorry, dass ich ohne Großbuchstaben geschrieben habe. war zu spät. Hetute nach der Arbeit kann ich nochmals schreiben. Also, die Frage-kann die Dame ohne mein Erlaubnis das Zimmer zeigen, dann vermieten und danach eine Kündigung schreiben?

Und da gibts auch kein Grund dafür - die anderen Mitbewohner waren im Shock. Die arme Nachmieterin hat noch keine Ahnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Der Text ist wirklich unter aller Kanone !

Mein Rat: ausziehen und fertig ! Die "Dame" scheint psychisch angeschlagen zu sein, grossartige Diskussionen sind somit zwecklos.

Auch ihr zu sagen, dass sie einfach das Zimmer nicht zeigen darf, ohne Zustimmung des Untermieters, erscheint zwecklos, da sie das einfach nicht kapiert !

MFG

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""

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#5
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
...ist auch meine schuld.
und jetzt? super, oder?


Ja, find ich auch: Super!

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Im Übrigen braucht sie bei einem solchen Mietverhältnis die Kündigung nicht zu begründen. Darauf werden Sie sich also nicht berufen können.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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