Untermiete gesamte möblierte Wohnung befristet

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ws1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete gesamte möblierte Wohnung befristet

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

- lt. Untermietvertrag alle in der Wohnung verfügbaren Zimmer (Küche, Bad, WZ, Flur, SZ) angemietet, ein gesondertes Zimmer findet in dem Vertrag keine Erwähnung, obwohl es existiert aber leer steht

- der Untervermieter wohnt nicht mehr in der Wohnung / keine persönlichen Gegenstände / kein Lebensmittelpunkt, wohnt bei Freundin, hat einen Schlüssel behalten

- Untermietvertrag befristet bis 31.05.2017 und ist auf Grund der Befristung gemäß Vertragstext nicht ordentlich kündbar

- Untervermieter will seit vorgestern (19.05.), dass ich schon 1,5 Wochen eher (21.05.) ausziehe, um noch Renovierungsarbeiten durchzuführen, da er kurzfristig Übergabe an Wohnungseigentümer bereits für 1.6. geplant hat, um Geld zu sparen

- vor 3 Wochen war Untervermieter nach Absprache bereits in Wohnung, um angeblich nur Couchtisch auszutauschen, doch stattdessen fehlten im Nachhinein Couchtisch, Esstisch und 2 von 3 Stühlen komplett, (im Mietvertrag erwähnte Gegenstände) und erst nach mehrfachem Nachfragen eine Woche später zwei alte Korbstühle und einen Couchtisch, aber keinen Esstisch ersetzt

- es wurde mir bisher ausschließlich per WhatsApp fristlos gekündigt und gedroht, dass mir die Wohnung geräumt wird, wenn ich mich nicht füge, "ich hätte keine Rechte als Untermieter" (noch ein Schlüssel beim Untervermieter), deshalb habe jetzt, auch aus Angst, Schloss ausgetauscht

- Miete wurde immer pünktlich bezahlt und Wohnung pfleglich behandelt, ich habe mir nichts vorzuwerfen -> diesbezüglich und auch sonst keine Gründe für fristlose Kündigung

Jetzt meine Frage:
Darf ich dem Untervermieter den Zutritt zur Wohnung verweigern, wenn er nicht nur das einzelne Zimmer betreten will (das vertraglich nicht mal existiert), sondern die gesamte Wohnung räumen will.

Ich bin für Beiträge dankbar, WS

-- Editier von ws1985 am 21.05.2017 11:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von ws1985):
Untermietvertrag befristet bis 31.05.2017 und ist auf Grund der Befristung gemäß Vertragstext nicht ordentlich kündbar


Steht ein Grund für die Befristung dabei?

Zitat (von ws1985):
es wurde mir bisher ausschließlich per WhatsApp fristlos gekündigt


Das ist unwirksam.

Zitat (von ws1985):
lt. Untermietvertrag alle in der Wohnung verfügbaren Zimmer angemietet,


Der exakte Wortlaut wäre wichtig. Oder den Vertrag, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild(er) hier einstellen.

Das geht via http://www.fotos-hochladen.net/

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
ws1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Passus zur Befristung, es werden keine Gründe im Vertrag benannt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ws1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und hier die genaue Formulierung über die gemieteten Räume:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von ws1985):
Hier der Passus zur Befristung, es werden keine Gründe im Vertrag benannt.

Das ist die Mini-Vorschau.

Hier die lesbare Version

http://www.fotos-hochladen.net/img20170518wa4bxn0rqfov.jpg

Kein Grund für die Befristung und Vermieter wohnt nicht selbst mit in der Wohnung, dann ist der Vertrag genau genommen unbefristet.

Wenn ich das aber recht verstehe geht es dir hauptsächlich darum ob dein Vermieter die Wohnung betreten darf, dir fristlos kündigen und verlangen kann das Du schon am 21. statt 31.5. ausziehst.

Fristlos kündigen kann er wenn kein schwerwiegender Grund, z. B. Mietrückstand, besteht nicht. Er kann auch nicht verlangen das Du die Wohnung vor Mietvertragsende zurück gibst.

Ob er die Wohnung betreten darf ist so einfach nicht zu beantworten. Hat er dir die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung vermietet, dürfte er das nicht. Allerdings ist er ja auch Mieter der Wohnung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
ws1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Ihre Ausführungen!

In meinem Untermietvertrag wird die Wohnung selbst mit insgesamt 5 Räumen beschrieben. Diese Zahl ist deckungsgleich mit den mir vermieteten Räumen. Es wird weder ein zusätzliches Zimmer benannt, noch expilizit ausgeschlossen.

Bei Wohnungsübergabe wurde mir das betreffende Zimmer (leeres Zimmer mit Schimmelbefall) zwar gezeigt und auch gesagt, dass dieses nicht mit vermietet wird, im Vertrag taucht dieses aber nicht auf.

Zum einen wohnt er nicht mehr hier, obwohl er Hauptmieter ist, zum anderen stelle ich mir die Frage, ob er nicht nur in die Wohnung möchte, um mich rauszuwerfen bzw. meine Sachen vor die Tür zu stellen.

Alle anderen Räume unterliegen meiner ausschließlichen Nutzung.

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