Untermieter - Behält mündliche Untermietervertrag trotzdem Gültigkeit?

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
klein othello
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter - Behält mündliche Untermietervertrag trotzdem Gültigkeit?

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem (zukünftigen) Untermieter. Die ganze Sache ist etwas kompliziert. Also, ich ziehe am 1. Januar in eine bestehende 3er-WG und bin zusammen mit einer der Mitbewohner Hauptmieter. Der dritte Mitbewohner ist Untermieter, hat allerdings keinen schriftlichen Vertrag mit den beiden derzeitgen Hauptmietern. Jetzt bahnen sich gerade ziemliche Probleme mit diesem dritten Mitbewohner an. Für mich hat sich jetzt die Frage ergeben, wie das eigentlich mit seinem nicht vorhandenen Untermietervertrag ist. Eine der bisherigen Hauptmieterinnen zieht ja nun aus und ich trete ihre Nachfolge als Hauptmieterin an. Behält dadurch, dass sich ja nun das Hauptmieterverhältnis geändert hat, dieser mündliche Untermietervertrag trotzdem Gültigkeit? Mit mir hat er noch keine Vereinbarung getroffen. Ich würde nämlich gerne einen schriftlichen Untermietervertrag mit ihm abschließen und die zweite Hauptmieterin stimmt auch zu. Allerdings befürchten wir aus Erfahrung, dass unser Untermieter da nicht mitmacht. Also, lange Rede kurzer Sinn: Wird dieser mündliche Untermietervertrag automatisch auf mich übertragen, oder habe ich das Recht zu verlangen, dass er mir einen neuen Untermietervertrag unterschreibt? Und wenn er das nicht macht, kann ich ihn (immer vorausgesetzt, die zweite Hauptmieterin stimmt zu) rausschmeißen und wenn ja, mit welcher Kündigungsfrist?
Ich weiß, es klingt sehr verworren, aber vielleicht hat ja jemand eine produktive Antwort darauf.
Schon mal vielen Dank

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16 Antworten
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#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Meiner Meinung nach muss das bestehende Untermietverhältnis durch die derzeitigen Hauptmieter gekündigt werden, denn das übliche "Kauf bricht Miete nicht" greift ja hier nicht.
Der derzeitige Hauptmieter kann seine Vereinbarung, dem (Unter)Mieter ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, nicht mehr nachkommen. Du als neuer Hauptmieter trittst nicht automatisch in der Untermietverhältnis ein- sowas würde nur gehen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und dadurch das Vertragsverhältnis mit Dir neu geschlossen würde. Da Du aber nicht einverstanden bist, ist das ausgeschlossen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#3
 Von 
klein othello
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, also sollte ich jetzt schnell organisieren, dass die beiden bisherigen Hauptmieterinnen das bestehende Untermieterverhältnis kündigen und dann können die bleibende Hauptmieterin und ich von ihm verlangen, einen neuen, schriftlichen Vertrag zu machen. Und wenn er das dann nicht will, hat er kein Recht mehr, dort zu wohnen?

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ja, würde ich so sehen.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#6
 Von 
klein othello
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wollen ihn nur loswerden, wenn er keinen Vertrag unterschreibt, weil uns das einfach zu unsicher ist. Wenn er die (üblichen) Bedingungen eines schriftlichen Untermietervertrages annimmt und auch einhält, kann er bleiben. Wir erwarten, dass er das nicht machen wird, weil er sich gegen Verträge jeglicher Art weigert. Das ist unsere Strategie :-)

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#13
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sorry, wenn ich wieder zum Thema zurückkomme.

Wie wäre es denn den zukünftigen Problemuntermieter mit ein paar Scheinchen zu überzeugen, problemlos auszuziehen.

Bevor man in einen monatelangen Kleinkrieg verfällt, wäre es doch einen Versuch wert ???

MFG

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#15
 Von 
Keystone
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich glaube, da liegt ein Fehler in der Terminologie vor.

Praktisch sieht es zwar aus wie eine WG.
Aber rechtlich ist es ein Hauptmieter mit zwei Untermietern.

Aufgrund einer Freundin die aus einer WG ausgezogen ist habe ich mich vor paar Jahren rechtlich informiert. Und soweit ich weiß ist jeder WG-Bewohner dem Vermieter gleich in der Verantwortung. Das heißt, ziehen z.B. zwei aus bleibt dem dritten die Last.
Kann der nicht bezahlen, müssen die beiden ausgezogenen herhalten (wie das klingt).
Ich würde dem Dritten Eure Mietverträge als Beispiel unter die Nase halten und klipp und klar sagen, unterschreib oder tschüss.

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#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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